"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert)

neue Vollstreckungsersuchen > mit formalen Änderungen (Gläubigerkennung, etc.)

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Bürger:
...mir "zugespielt":

Vergleichsweise "neues" Vollstreckungsersuchen des MDR von Anfang Januar 2015...
...mit neuerdings diversen offenkundigen Änderungen/ formalen Korrekturen bzgl. der
bereits mehrfach gerichtlich gerügten formalen Unzulänglichkeiten - insbes. Gläubigerkennung.

"Wo kein Kläger, da kein Richter" scheint sich wieder einmal zu bestätigen.
Jetzt scheint der Druck so langsam zu wirken. Es kommt etwas in Bewegung... ;D

Bin gespannt, wann die ersten Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEIDE mit "korrigierten" Angaben versendet werden...

Auszug

--- Zitat von: Vollstreckungsersuchen 2015 von ARD-ZDF-GEZ, Auflistung Seite 3 ---Dem/ Der Beitragsschuldner(in) sind bereits Festsetzungsbescheide und Mahnungen mit folgenden Daten unter der Beitragsnummer xxx zugesandt worden:
[...]
--- Ende Zitat ---
Hervorhebung nicht im Original - zu Bedeutung/ Konsequenzen des Wortes "Festsetzungsbescheide" insbes. hier im Zusammenhang mit dem "Vollstreckungsersuchen" siehe u.a. unter
[Link folgt - bitte etwas Geduld]


Hier also Vergleich alt/ neu

"alt""neu"         


"alt" auch bekannt aus...
Quelle:
Post vom Obergerichtsvollzieher (Sachsen, Gläubiger MDR/ Beitragsservice)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11397.msg77136.html#msg77136



Edit "Bürger":

--- Zitat von: Bürger am 18. Juli 2020, 02:03 ---Querverweis aus wichtigem Grunde:
Vollstreckungsersuchen 2020 > (Vermögens-)Drittauskünfte unter 500€
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33990.0

Siehe jedoch auch
Gesetzentwurf - Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (PKoFoG) 06/2020
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33908.0

--- Ende Zitat ---

karlsruhe:

--- Zitat von: Bürger am 13. Februar 2015, 01:56 ---...mit neuerdings diversen offenkundigen Änderungen/ formalen Korrekturen bzgl. der
bereits mehrfach gerichtlich gerügten formalen Unzulänglichkeiten - insbes. Gläubigerkennung.
--- Ende Zitat ---

Zwar jetzt anders aufgemacht, ist aber dennoch weiterhin nur ein Briefkasten bei der Rundfunkanstalt (siehe im neuen Schreiben Postanschrift Köln) und die Telefonnummer ist die altbekannte sehr teure Call-Center-Nummer.

Die Post kommt von Köln und geht nach Köln.

Gläubiger ist ein Briefkasten :o

Hier noch das Erlebnis in München dazu:
Widerspruch zur Niederschrift - München
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11071.msg76552.html#msg76552
(Ich war dabei einer der Zeugen)

Zitat:

„Nach Bitte um einen Termin zur Widerspruchsniederschrift wurden wir an der Rezeption des BR mit der Auskunft abgespeist (wie gesagt wir haben für all diese Vorgänge mehrere Zeugen), dass es beim BR in München keine Beitragsserviceabteilung gäbe und wir uns nach Köln wenden müssen für einen Widerspruch zur Niederschrift. Das angehängte Informationsschreiben wurde uns mit einem Lächeln überreicht. Nachdem wir den Druck erhöhten (wir wussten ja, dass es eine Beitragsserviceabteilung um die Ecke gibt) und nach dem Vorgesetzten fragten kam dieser und erzählte uns, der Beitragsservice in München sei keine wirkliche Abteilung, sondern nur eine Art Postkasten, man nähme die Post und leite sie nach Köln weiter. Als ich fragte ob die Abteilung dann zum Beitragsservice gehöre wurde geantwortet: "doch"
Und zum Bayerischen Rundfunk: "nein"
Ich frage mich wie dann der Bayerische Rundfunk einen Festsetzungsbescheid schicken kann???“


Siehe auch unbedingt den Anhang (nur zu sehen, wenn man eingeloggt ist)

Hier in München wurde laut und deutlich und für alle klar vernehmlich gesagt, dass es nur einen Briefkasten für alle Angelegenheiten bzgl. der „GEZ“-Thematiken gibt und alles dann nur nach
Köln weitergeleitet wird.

Die im Anhang aufgeführte Servicenummer stellte sich für mich als „Call-Center“ heraus.
Habe dort mehrmals angerufen und spaßeshalber gefragt, in welcher Stadt ich denn nun gelandet sei. (Görlitz,....) Über die Fachkompetenz will ich garnicht reden, (welche Fachkompetenz?)

Teuer war es außerdem. Man wurde als Anrufer nicht auf diese Kosten hingewiesen.
Und da mangels Fachkompetenz so ein Anruf lange dauern kann, wenn man konkrete Fragen hat
(moment, muss ich mal eben nachfragen) ist schnell der Betrag von 17,98 € auch mal wieder erreicht.
absolut ohne kompetente Ansprechpartner.

Bürger:
Ausgehend von hiesigem Thema kam eine Frage auf


--- Zitat von: Totalverweigerer am 13. Februar 2015, 07:53 ---Müssen die Vollstreckungsersuchen keine Rechtsbehelfsbelehrung haben?
--- Ende Zitat ---

welche den grundsätzlichen Aspekt aufwirft...

mangelhafte Aufklärung über Rechtsmittel i.Z. der Zwangsvollstreckung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13099.0.html

...und ebenda weiterbehandelt wird.


Hier bitte nur noch konkret zu obigem Thema. Danke ;)

Bürger:

--- Zitat von: karlsruhe am 13. Februar 2015, 09:55 ---
--- Zitat von: Bürger am 13. Februar 2015, 01:56 ---...mit neuerdings diversen offenkundigen Änderungen/ formalen Korrekturen bzgl. der
bereits mehrfach gerichtlich gerügten formalen Unzulänglichkeiten - insbes. Gläubigerkennung.
--- Ende Zitat ---
Zwar jetzt anders aufgemacht, ist aber dennoch weiterhin nur ein Briefkasten bei der Rundfunkanstalt (siehe im neuen Schreiben Postanschrift Köln) und die Telefonnummer ist die altbekannte sehr teure Call-Center-Nummer.
Die Post kommt von Köln und geht nach Köln.
Gläubiger ist ein Briefkasten :o

--- Ende Zitat ---

Das wäre wohl eine stark verkürzte Interpretation der Änderungen.
Die Änderungen sind m.E. nach aber als durchaus gewichtig zu erkennen.

Hauptkritikpunkt war ja bisher, dass "Beitragsservice" aufgrund seiner umfänglichen Angaben als möglicher Gläubiger erschien, die jeweilige Landesrundfunkanstalt jedoch aufgrund ihrer mangelhaften und zurückhaltenden Angaben lediglich von "peripherem" Interesse schien.

Durch den bisher fehlenden, gerügten und nun hinzugefügten Zusatz
"Anstalt des öffentlichen Rechts"
sowie der faktische Verzicht auf die Logo-Ansammlung des "Beitragsservice" und stattdessen Angabe einer "c/o"-Adresse der Landesrundfunkanstalt werden zumindest die bisherigen Zweifel darüber beseitigt, wer denn nun von all den bisher auf den Schreiben Genannten (LRA, ARD, ZDF, Deutschlandradio, Beitragsservice) der eigentliche Gläubiger sei.

Ob dies dennoch schon allen formalen Anforderungen genügt, kann wohl nur in der weiteren juristischen Auseinandersetzung geklärt werden.

gez-eichnet:
Warum geben die nicht die Leipziger Adresse des MDR wie im Impressum angegebenen an?
Dient doch nur weiter zur Verwirrung und dürfte nicht zulässig sein.

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