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Autor Thema: Öffentlich-rechtliche Geldvermehrung Rundfunkbeitrag: Millionen für Milliarden  (Gelesen 7232 mal)

Uwe

  • Moderator
  • Beiträge: 6.419
  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
    • gez-boykott.de


Öffentlich-rechtliche Geldvermehrung
Rundfunkbeitrag: Millionen für Milliarden


ARD, ZDF und Deutschlandradio legen die Überschüsse aus dem Rundfunkbeitrag
gewinnbringend an.
Nicht riskant, sondern renditeorientiert.

weiterlesen auf:

http://www.tagesspiegel.de/medien/oeffentlich-rechtliche-geldvermehrung-rundfunkbeitrag-millionen-fuer-milliarden/11366594.html


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  • Beiträge: 811
  • Cry for Justice
Zitat
Ob Termingeld oder Ekuador-Anleihe, bei einer Frage verfallen sämtliche Sender ins Schweigen:
Die Lösung des Rätsels wird dem Artikel nachfolgend gleich mehr oder weniger bewusst mitgeliefert. :o
" Geldanlage Schweiz - 12% "
Bei einer Transparenz der KEF nach Art einer Kloßbrühe und dem Geschäftsgebaren der Sender nach Art einer verstörten , geheimnisorientierten Bank würde mich eine interne Schweizer Lösung nicht wundern.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Februar 2015, 08:02 von Uwe«
Schrei nach Gerechtigkeit

  • Beiträge: 7.279
Dürfen die gar nicht; immerhin bekommen die staatliche Beihilfen.


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s
  • Beiträge: 173
Immerhin werden kritische aber sachliche Kommentare zu dem Beitrag sehr schnell veröffentlicht! Schonmal etwas...


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  • Beiträge: 19
Kann man nicht auch gegen die Rücklagen klagen. Wie das mal jemand mit einer IHK gemacht hat??? Dürfte doch Ähnlich sein der Fall.
http://www.dominik-storr.de/2012/04/19/pressemitteilung-erfolgreiche-klage-gegen-die-industrie-und-handelskammer-ihk-ihk-nimmt-beitragsbescheid-zuruck/


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Viele Grüße
Florian

  • Beiträge: 7.279
Kann man nicht auch gegen die Rücklagen klagen.
Das dürfte hier nur übers Europarecht möglich sein, da der die Gebühr/der Beitrag eine staatliche Beihilfe sind und es hier klare europarechtliche Auflagen gibt. Eine Firma, die staatliche Beihilfen erhält, darf damit damit keine Gewinne machen, allenfalls eine kleine Rücklage für das jeweils kommende Jahr ist zulässig.


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M
  • Beiträge: 189
Eine Firma, die staatliche Beihilfen erhält, darf damit damit keine Gewinne machen, allenfalls eine kleine Rücklage für das jeweils kommende Jahr ist zulässig.
Wenn mich mein Gedächtnis nicht trügt, ist das so nicht ganz richtig. Es war die Rede von einem "angemessenen Gewinn", sowie Rücklagen. Maßgeblich dabei ist, dass das staatlich finanzierte Unternehmen Gewinn und Rücklagen bildet, die mit Unternehmen, die nicht durch den Staat finanziert werden, vergleichbar ist, andernfalls wäre es eine unzulässige Überkompensation.


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Wenn mich mein Gedächtnis nicht trügt, ist das so nicht ganz richtig. Es war die Rede von einem "angemessenen Gewinn", sowie Rücklagen.
Was ist hier "angemessen"? Milliarden ganz sicher nicht, und Rücklagen dürfen nur für das jeweils kommende Jahr gebildet werden und 10%, wenn ich mich jetzt nicht irre, nicht übersteigen.


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M
  • Beiträge: 189
Was ist hier "angemessen"?

Das habe ich einen Satz weiter geschrieben. ;)


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  • Beiträge: 7.279
Das habe ich einen Satz weiter geschrieben. ;)
Nö, denn die Höhe maximaler Rücklagen ist eu-rechtlich vorgegeben. Insofern wird sich danach auch ein etwaiger Gewinn orientieren müssen. Siehe auch hier: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12861.msg87000.html#msg87000 Staatliche Beihilfen sind meldepflichtig, wenn sie innerhalb 3er Steuerjahre 500.000 Euro übersteigen.

Und

Zitat
Beläuft sich die Überkompensierung auf höchstens 10 % der jährlichen Ausgleichssumme, kann dieser Betrag auf das nächstfolgende Jahr angerechnet werden. Eine Überkompensierung von mehr als 10 % kann ausnahmsweise gerechtfertigt sein, wenn die Erbringung der Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse mit variablen Kosten verbunden ist. Eine solche Ausnahmesituation ist regelmäßig zu überprüfen und sollte nicht länger als vier Jahre bestehen.
aus http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=URISERV:l26127&qid=1422774565651&from=DE bzw. den in http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12861.msg87000.html#msg87000 verlinkten Dokumente.

Mehr als 10% stellen also bereits eine Überkompensierung dar.

Die können es drehen, wie sie wollen, die ganze Rundfunkgebührenkonstruktion stimmt SO weder mit nationalem noch mit europäischem Recht überein.


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G

Gast

Hallo,

ist dann jetzt die "Protokollerklärung" von Hamburg, Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt im "Rundfunkbeitragstaatsvertrag" Seite 27, ungehört im Raum verschollen?
http://www.ard.de/download/682716/15__Rundfunkaenderungs__staatsvertrag.pdf


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