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Autor Thema: Vollstreckungsersuchen > Gesamtschuld Gläubigerkonto > statthaft ?  (Gelesen 1692 mal)

K
  • Beiträge: 2.246
Hallo zusammen,

ein weiteres Steinchen über welches der Freund eines Bekannten stolpert:

Stelle A ersucht Behörde B um Beitreibung des Betrages X; diesen gibt sie auch an.

Weiterhin teilt dann Stelle A der Behörde B den GESAMTKONTOSTAND mit; also Betrag Y

Was geht Behörde B der Gesamtkontostand - Betrag Y - an wenn sie doch lediglich Betrag X beibringen soll ?

Ist dies statthaft ?


Gruß
Kurt, der Freund eines Bekannten oder Bekannte eines Freundes


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Februar 2015, 03:54 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

z
  • Beiträge: 196
Ich bin kein Jurist, aber wurde hier nicht der Datenschutz verletzt? Jedenfalls eine Frechheit!


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  • IP logged

S
  • Beiträge: 86
Ich finde es immer noch interessant, dass der Beitragsservice Vollstreckungsersuchen verschickt, dass da links oben & unten Südwestrundfunk steht, bedeutet doch nichts.
Der Absender des Schreibens ist klar auf der rechten Seite zu entnehmen.

Selbst wenn man nicht direkt davon betroffen ist, besteht nicht die Möglichkeit diese zur Anzeige zu bringen?
Vortäuschen falscher Tatsachen, Amtsanmaßung seitens des Beitragsservice gegenüber der Gemeindekasse XYZ?

Als guter Bürger muss man mögliche Straftaten doch zur Anzeige bringen.


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