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Autor Thema: weiteres Vorgehen nach Pfändung meines Kontos vom Finanzamt durch Beitragsservic  (Gelesen 2266 mal)

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  • Beiträge: 2
Liebes Forum,

schön, dass es euch gibt :)

Kurz zur jetzigen Lage: Heute war ich bei der "Vollziehungsbeamtin" des Finanzscheinamtes. Es ging mir um die Aufhebung der Kontopfändung. Nachdem ich Ihr klipp und klar die fehlenden Vollstreckungsvoraussetzungen gemäss dem Beschluss des LG Tübingen Az. 5 T 81/14* schwarz auf weiss aufgezeigt habe (es fehlt die korrekte Bezeichnung des Gläubigers, allein schon deswegen ist die Vollstreckung nichtig), wies ich sie auch darauf hin, dass nur Ämter Amtshilfe ersuchen dürfen (§5 VwVfg) und zeigte ihr anschliessend den UPIK Eintrag, wo die GEZ als Firma eingetragen ist. Sie ignorierte dies einfach und meinte es sei alles rechtens. Ich antwortete darauf, dass ich ja gewillt bin zu zahlen, wenn alles rechtens ist, und bestehe darauf, dass sie mir eine notarielle Beglaubigung des Gesetzes doch bitte aushändigen möge. Sie meinte, sie bräuchte dies nicht zu tun, darauf sagte ich ihr, dass wenn sie dies nicht tun möchte oder kann, ich davon ausgehe, sie handle Privat und ich dies als ein Angebot erkenne.

Sie kam dann mit irgendwelchen § aus der AO. Daraufhin erwiderte ich ihr, dass sie mir doch den Geltungsbereich zitieren möge. Sie meinte, sie handle nach dem Anwendunsgbereich. Wobei ich ihr zu verstehen gab, dass dies ja wohl zwei unterschiedliche Paar Schuhe sind.

Ok, wenn ich nicht so zur Aufhebung der Pfändung komme, dann vielleicht auf einem anderen Wege:
§267 urkundenfälschung Abs 3 unter 4. seine Befugnisse oder seine STellung als Amtsträger missbraucht. Auch dieses Argument führte nicht zum gewollten Ziel der Einsicht.

Zuletzt griff ich noch auf die HLKO (gilt ja in einem besetzten Land wie die BRD über allen Gesetzen), dritter Abschnitt Art 46 zurück:

Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden.


Lange Rede kurzer Sinn:
Ich sehe mich nun gezwungen, eine Strafanzeige in den Haag beim EuGH zu stellen.

Hat jemand diesbezüglich schon ERfahrungen? Welches Musterschreiben gibt es diesbezüglich?

Wäre auch noch ein anderer Weg denkbar, und wenn ja, welche?

Bin offen für jeden hilfreichen und ernstgemeinten Tipp!!!

Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus!

Es grüss,

Igi



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Ich sehe mich nun gezwungen, eine Strafanzeige in den Haag beim EuGH zu stellen.
Was willst Du in Den Haag? Der EuGH hat seinen Sitz in Luxemburg:

http://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_25361/plans-d-acces

Gerichtshof

Rue du Fort Niedergrünewald
L-2925 Luxemburg
 

Gericht

Rue du Fort Niedergrünewald
L-2925 Luxemburg

Lies Dir die Artikel 251 bis 281 aufmerksam durch.
http://dejure.org/gesetze/AEUV/251.html

Grundsätzlich darf sich jede natürliche wie juristische Person an das Gerich erster Instanz wenden, um eine Vorabentscheidung zu erwirken, an die sich dann bzw. jedes damit befasste nationale Gericht zu halten hat.

Weiteres hier: http://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_7040/

Anm. Moderator seppl: Der Eingangspost missachtet Forenregeln:
1) Die Fragen sind nicht anonymisiert gestellt
2) Der Status der BRD als Staat/Nichtstaat wird in diesem Forum nicht als Diskussionsgrundlage akzeptiert.
Daher wird der Thread vorerst geschlossen und wahrscheinlich demnächst gelöscht.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Februar 2015, 15:22 von seppl«
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