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  • Verhandlungen VG Stuttgart Mi. 04.02.2015 ab 10:00 h: 04. Februar 2015

Autor Thema: Verhandlungen VG Stuttgart Mi. 04.02.2015 ab 10:00 h  (Gelesen 4824 mal)

M
  • Beiträge: 37
Zwei Verhandlungen am VG Stuttgart am Mi. 04.02.2015:
10:00 h
10:30 h
Mit Herrn Richter Schnäbele
Wegbeschreibung siehe Kalender vom 03.02.2015


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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Hier die genaue Adresse dazu und wie man mit öffentlichen Verkehrsmitteln hinkommt.

Verwaltungsgericht Stuttgart

Augustenstraße 5

70178 Stuttgart

http://vgstuttgart.de/pb/,Lde/Startseite


Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln ab Hauptbahnhof Stuttgart:

Stuttgart Hauptbahnhof (tief): S3 Richtung Vaihingen => Haltestelle Feuersee
Fussweg 6 Minuten

Stuttgart Hauptbahnhof (tief): S4 Richtung Schwabstraße => Haltestelle Feuersee
Fussweg 6 Minuten

Stuttgart Hauptbahnhof (tief): S2 Richtung Filderstadt => Haltestelle Feuersee
Fussweg 6 Minuten

Stuttgart Hauptbahnhof (A-Klett-Platz): U-Bahn 14 Richtung Heslach => Haltestelle Rotebühlplatz, Fussweg 9 Minuten

Fussweg vom Hauptbahnhof Stuttgart direkt ca. 30 Minuten


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

M
  • Beiträge: 1
Was genau war der Inhalt der Verhandlungen?
Welches Ergebnis kam bei den Verhandlungen heraus?


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D
  • Beiträge: 34
Ja, daß würde mich auch wieder brennend interessieren.....
:D :D


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T
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Tja Freunde, das geht theoretisch so:
Den Popo nach Stuttgart zum Verwaltungsgericht begeben.
Dann als Zuhörer/in "Grüß Gott" Herr Schnäbele/Frau Matzer/Herr Schaber zu Richter/in sagen und etwas aufpassen.
Und danach der Allgemeinheit hier im Forum berichten...


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L
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    • Dokumente zum Rechtsstreit Az. 3 K 3106/14
Hier könnt ihr das Urteil aus der "Verhandlung" vom 21.01.2015, 11.00 Uhr, nachlesen:
https://www.dropbox.com/sh/cj4ichcpdaa5n0z/AAD_CNNKT9UUjEauvtZ0-mzta?dl=0

Die anderen Urteile dürften, bei ähnlichem Sachverhalt, auch nicht viel anders aussehen. Es wird halt alles abgebügelt, was man gegen den "Rundfunkbeitrag" vorbringen kann. Es sei denn, der Kläger wäre bereit, vorerst seine "Beiträge" zu zahlen. Dann willigt der SWR ein, das Verfahren ruhen zu lassen.


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o
  • Beiträge: 141
Wie hast du dich nun entschieden? In weitere Instanz gehen? Urteil hinnehmen?
Welche Kosten aüßer der ausstehenden Beträge musst du zahlen? Gerichtskosten + gegnerische Anwälte? Wie hoch ist die Summe? >:(


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L
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    • Dokumente zum Rechtsstreit Az. 3 K 3106/14
Hallo osirisis,
meintest Du mich oder denjenigen, dessen "Verhandlung" am 04.02. war?
Was mich betrifft, so ist das Urteil in der Zwischenzeit rechtskräftig. Ich sagte ja vor Gericht (am 21.01. in Stuttgart), dass ich in Erwägung zöge, eine Zwangsvollstreckung gegen mich ergehen zu lassen und das bis zur Haftandrohung treiben würde. Am liebsten wäre mir das Zuchthaus Bautzen (wg. der Symbolwirkung). Mal sehen, vielleicht hole ich mir jetzt den Märtyrerstatus. Ausser den 105 Euro Gerichtskosten und den Nebenkosten (Porto, Fahrt usw.) habe ich nichts zahlen müssen. Die sogenannten "Beiträge" habe ich natürlich auch nicht gezahlt...

Lefty


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k
  • Beiträge: 720
  • Wir sind das Volk
Lefty,ich würde auch diesen Weg gehen.Ich bin Rentner,hätte dann ein Pfändungsschutzkonto,meine Rente liegt sowieso unter dem Mindestselbstbehalt und ich hätte eine warme Bude mit Essen und Trinken.
Die einzige Gefahr die bestehen würde,wenn sie die Zelle auch als Wohnung deklarieren,müsste ich wieder zahlen und die ganze Sache ginge von vorne los. ;)
Standhaft bleiben,es rumort im Volke wie bei einem Vulkan,er muss nur noch ausbrechen.


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koppi1947

 
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