Hallo Leute,
nachdem Person A jetzt endlich den gelben Brief (Inhalt siehe vorherige Postings) bekommen hat wird A nun reagieren.
Bevor Person A den Weg über das Amtsgericht geht, will A diese Woche erstmal ein Einschreiben an die Obergerichtsvollzieherin (OGV) schicken.
Reicht das aus oder muss A sich parallel auch ans Amtsgericht wenden? A will auf Zeit spielen und wollte erstmal die Antwort der OGV abwarten.
Sinnvoll oder hat das unschöne Konsequenzen?
Person A hat mal ein Schreiben aufgesetzt (hier angehängt), welches sich an dem Vordruck, der hier im Forum kursiert, orientiert.
Was sagt ihr dazu? Kann A das so abschicken? Verbesserungsvorschläge?
Person A möchte nicht gleich mit Verweisen auf ZPO etc. kommen, sondern erstmal eine Stellungnahme der OGV abwarten.
Interessant ist, dass die OGV als vollstreckbaren Titel einen Beitragsbescheid angibt, der im Vollstreckungsersuchen des BS überhaupt nicht auftaucht.
Witzig ist irgendwie auch, dass im Vollstreckungsersuchen darauf hingewiesen wird, dass sich die Rechtsgrundlagen auf der Rückseite befinden (die Seiten sind aber komplett leer)
Dienstsiegel und Unterschriften fehlen natürlich wie immer (wurde im Forum ja schon zur Genüge besprochen), auch die Unterschrift der OGV ist nur maschinell eingefügt.