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Autor Thema: Dreyer belehrt Schäuble in Sachen Rundfunkbeitrag  (Gelesen 33821 mal)

K
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scheut euch nicht  8) >:D

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Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz
Malu Dreyer
Peter-Altmeier-Allee 1
55116 Mainz

malu.dreyer@stk.rlp.de


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Offizielle Kontaktdaten, u.a. auch zu finden unter
http://www.rlp.de/ministerpraesidentin/malu-dreyer/


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Februar 2015, 20:41 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

M
  • Beiträge: 37
Für die Personen, die immer noch davon ausgehen, dass der Beitrag eine Steuer ist, dann bitte mal das Interview mit Prof. Thum (21:43 min) anschauen:
http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/Strittiges-Gutachten-zu-Oeffentlich-Rechtlichen,rundfunkbeitrag252.html

Danke.

Könnte bitte jemand die für die "Steuerfrage" relevanten Aussagen hier schriftlich wiedergeben für die Leute die keinen Breitband-Internetzugang haben?
Vielen Dank!
M.


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  • Cry for Justice
Für die Personen, die immer noch davon ausgehen, dass der Beitrag eine Steuer ist, dann bitte mal das Interview mit Prof. Thum (21:43 min) anschauen:
http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/Strittiges-Gutachten-zu-Oeffentlich-Rechtlichen,rundfunkbeitrag252.html
Es ist mir eigentlich ziemlich wurscht , ob der Obolus nun als Gebühr , Beitrag oder Steuer daher kommt .  Allein entscheidend für mich ist , in welcher Art und Weise dieses komische Etwas verkauft und zwangsweise umgesetzt wird.
Es kann nicht sein , dass ich ungewollt eine Minderheit von wenigen tausend Mitarbeitern des ÖRR nach Art eines mittelalterlichen Frondienstes herrschaftlich durch das Ergebnis meiner soliden ehrlichen Arbeitsleistung finanziell bedienen muss.
Das ist ganz klar die erzwungene Sicherstellung eines Lebens für wenige Tausend wie die Made im Speck.
Dafür gibt es von mir "leider" kein OK , ich hasse Schmarotzer und Nutznießer ungerechtfertigter Vorteile.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Februar 2015, 11:48 von tokiomotel«
Schrei nach Gerechtigkeit

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
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"CC:" gern auch u.a. an

Bundesfinanzministerium, z.B.
"z.Hd. des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen"
Poststelle@bmf.bund.de
http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Meta/Impressum/impressum.html

Dr. Wolfgang Schäuble
wolfgang.schaeuble@bundestag.de
http://www.wolfgang-schaeuble.de/index.php?id=26

;) ;D


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M
  • Beiträge: 189
Ich frage mich warum das nochmal aus der Kiste geholt wird. Ich dachte dieser Beirat arbeite vollständig autonom und wurde nicht beauftragt. Wenn das stimmt, warum soll jetzt Schäuble dafür den Kopf hinhalten?

Ansonsten gut (für uns), dass das Gutachten dadurch nochmal in der Presse landet. :-)


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Ich äussere in meinen Beiträgen grundsätzlich meine persönliche Meinung. Diese stellen keine Rechtsberatung dar.

J
  • Beiträge: 88
Die Informationsfreiheit ist keine Sachmaterie, die in dem Kompetenzkatalog der Art. 73, 74 GG aufgeführt ist, so dass nach der Auffangkompetenz des Art. 70 GG grundsätzlich die Länder zuständig sind. Dies ist zwar dadurch gerechtfertigt, dass die Ausführung der Gesetze nach Art. 83 GG grundsätzlich Ländersache ist, aber ruft dennoch Kritik hervor: „Infolge dieser Kompetenzlage ist der Zugang zu Informationen auf Landesebene alles andere als transparent. Auf Länderebene zerfasert Deutschland im Informationsföderalismus.

Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1GG) sind mit dem Transparenzprinzip verknüpft. Dem Staat ist zumindest dann die Pflicht zur Errichtung oder Initiierung von Informationsquellen auferlegt, wenn auf andere Weise eine möglichst objektive Information und damit die Entstehung einer möglichst an den Tatsachen orientierten öffentlichen Meinung nicht besteht.

Wie transparent  die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten sind, wird durch die Tatsache verschwiegen.


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Ich frage mich warum das nochmal aus der Kiste geholt wird. Ich dachte dieser Beirat arbeite vollständig autonom und wurde nicht beauftragt. Wenn das stimmt, warum soll jetzt Schäuble dafür den Kopf hinhalten?
Der Bundesfinanzminister ist automatisch mit im Boot, da die Steuergesetzgebung dem Bund zusteht und es hier um erhebliche Mittel geht, die die Rundfunkanstalten für sich generieren, obwohl sie das so gar nicht dürften. Daß es sich bei dem Rundfunkgebührenmodell grundsätzlich um eine Steuer handelt, ist dem EuGH C-337/06 zu entnehmen.

Zweitens ist das Bundesfinanzministerium auch dann mit im Boot, wenn die EU-Kommission feststellen sollte, (eine aktuelle Klage gegen Deutschland bezüglich der Finanzierung der DB AG ist anhängig), daß die durch die neue Rundfunkgebührenstruktur eingenommenen Mittel mehr als 20% über jenen Mitteln liegt, die mit dem alten Rundfunkgebührensystem eingenommen worden sind und das nicht nach Brüssel gemeldet worden ist, obwohl jede wesentliche Änderung einer bestandsgeschützten Beihilfe als neue Beihilfe betrachtet wird und wie eine neue Beihilfe meldepflichtig ist. (Bei den 20% bin ich mir im Detail nicht ganz so sicher, es können auch nur 10% sein). Drüben im anderen Thema ist auch noch was anderes dazu genannt; da wird man dann schauen, welche Variante effektiv gilt.


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  • Beiträge: 7.371
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Das spielt keine Rolle; maßgebend ist auf Grund des europäischen Vorranges höheren Rechts die Auffassung des EuGH in seinem Urteil C-337/06.


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