Och und wo sind unsere Exemplare.
Karlsruhe und Umgebung (also meine Arbeitskollegen)
haben nur eine Absagepostkarte (bis 28.01.15) bekommen, und als die wohl
auch vergriffen war, ein 2-seitiges Schreiben mit
vorbildlich
angebrachten Absender: persönlicher Ansprechpartner, Adresse, email-Kontakt-
möglichkeit, persönliche Durchwahl (Festnetz) keine Zentralnummer eines
Callcenter (was für ein Kontrast und Wohltat nach den „formvollendeten“ (Tübingen
lässt grüßen) Schreiben vom, ja vom wen eigentlich: LRA; BS?
genaues
weiss man nicht.
In diesen Antwortschreiben an meine Kollegen wird darauf hingewiesen, sich
doch das Gutachten vom Internetlink auszudrucken.
Dies ist allerdings für einige Kollegen nicht möglich, da kein Drucker etc.
Und nu?
Nochmal anfordern oder darauf warten?
Denn hier steht u.a. auch (Datum: 11.2.15)
Die gedruckte Auflage ist bereits vergriffen. Ein Nachdruck ist nicht geplant........
Auch kann man eine ausführliche Begründung lesen, was es mit dem Gutachten auf sich
hat.
So auch: „Das Gutachten gibt die Meinung des Beirats wieder, es hat keinerlei
rechtliche Auswirkungen“ u. s. w.
Wurde doch alles gar nicht gefragt, sondern nur ein Exemplar bestellt.
Auch nun wieder vorbildlich:!!!!!!!! Lesbare Unterschrift, und darunter per Computer geschrieben, wie die Person heisst,
Vor- und Zuname. (Was für ein Kontrast zu den allgemein vom Beitragsservice
wie auch immer zugesandten …........ was auch immer!)