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Autor Thema: Widerspruchsbescheide von ein und denselbem GEZ-Mitarbeiter  (Gelesen 58697 mal)

M
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Mal ein kurzer Einwurf von meiner Frau, die bei einem RA arbeitet, der eine Wohnungsbaugesellschaft in Mietsachen vertritt. Dort gibt es für eine Mitarbeiterin der Baugesellschaft eine entsprechende Vollmacht. Das bedeutet, dass diese MA alle Schreiben unterzeichnen darf im Auftrag der Baugesellschaft. Kann das hier nicht auch der Fall sein?

Bei mir übrigens

WDR: 29.09.2014 "im Auftrag Tu*****e | Hu**r" mit relativ leserlichen Unterschriften

Scan kommt gleich per Mail, wenn es denn helfen kann!


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Obwohl hat mir RBB bis heute keine Gegenargumente zu meiner Klage von Mai 2014 gegeben, haben sie mir letzte Woche auf kurze Ergänzung meiner Klage vom März 2015 (durch VG) geantwortet, nämlich:

Zitat
"[...] wird im Hinblick auf den Schriftsatz des Klägers vom [Datum] darauf hingewiesen, dass der Zentrale Beitragsservice eine Verwaltungsstelle des Beklagten und der anderen Landesrundfunkanstalten ist, die aus Zweckmäßigkeitsgründen aus dem normalen Betrieb am Sitz der Anstalt örtlich ausgelastet wurde. Es handelt sich jedoch nicht um eine eigenständige Behörde neben dem Beklagten. Der Widerspruchsbescheid vom [Datum] erging durch den hierfür gem. § 4. Abs. 7 RBStV zuständigen Beklagten."
RBB


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Juni 2015, 17:10 von Bürger«

  • Beiträge: 7.389
Es handelt sich jedoch nicht um eine eigenständige Behörde neben dem Beklagten.
Wieso hat der BS dann einen eigenen Geschäftsführer? Dann wären die Mitarbeiter des BS bei den Rundfunkanstalten selber angestellt und nicht beim BS? Die Frage stellte ich schon einmal; wie kann es dann sein, daß ein Mitarbeiter des BS zeitgleich für mehrere Rundfunkanstalten tätig ist? Arbeitsrechtlich funzt das nicht.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

s
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Sollten nicht lieber die zuständigen Staatsanwaltschaften darüber diskutieren ?

Was spricht dagegen, die hier gewonnenen Erkenntnisse kurz und knapp der zuständigen Staatswanwaltschaft mitzuteilen, und prüfen zu lassen, ob ein Straftatbestand (z.B. §§132 StGB)
erfüllt sein könnte.

Das hätte zudem ein ganz besonderen (Bei)Geschmack: Während eines Prozesses teilt man dem Gericht mit, dass gegen die Beklagte ein Ermittlungsverfahren wegen Amtsanmassung und
ggfls. weiterer Straftatbestände anhängig ist.........

ICH HABE DIE GROßE ABSICHT NOCH IM JUNI, DER STAATSANWALTSCHAFT FRANKFURT (ODER) DIE SACHE MIT DER UNTERSCHRIFTEN MITZUTEILEN.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Juni 2015, 23:53 von Bürger«

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Weil Person A in Kürze 6 Wochen außer Deutschland bin, würde sie gerne ihre Mitteilung an die Staatsanwaltschaft noch in dieser Woche geben.
Könnte jemand den Inhalt korrigieren und verbessern?

Die Mitteilung

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Ihnen hiermit mitteilen, dass die 3 Mitarbeiter von "ARD ZDF Deutschlandradio" (Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln), nämlich: Frau A, Frau/Herr B und Frau/Herr C,
mit großer Wahrscheinlichkeit den § 132 StGB  (bzw. auch andere Gesetze) gebrochen haben.
Ich bin überzeugt, dass ihre Unterschriften auf meinem Widerspruchsbescheid des Rundfunks Berlin-Brandenburg vom ... [ANLAGE 1] widerrechtlich sind.
Die Sache habe ich genau dem Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) in der Ergänzung meiner Klage gegen RBB vom ... [ANLAGE 2, Aktenzeichen ...] beschrieben.
Frau D aus Justitiariat RBB (Masurenallee 8-14, 14057 Berlin) überzeugt das Verwaltungsgericht, als ob die Unterschriften in Ordnung wären [ANLAGE 3, Schrift vom ...], indem sie § 4 Abs. 7 RBStV ruft. Im § 4 Abs. 7 RBStV handelt es sich aber um Befreiungen und Ermäßigungen von der Beitragspflicht. Das hat nichts zu tun mit der Unterschriften.
Als der Verwaltungsakt muss der Widerspruchsbescheid dem Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechen, vor allem dem  § 37 Abs. 3 VwVfG.
Deshalb, und weil "RBB ARD ZDF Deutschlandradio" von mir für nichts zirka 440 Euro fordert (ANLAGE 4, Schrift vom ...) muss die Sache der Unterschriften auf dem Widerspruchsbescheid geklärt werden.

mit freundlichen Grüßen,


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Juni 2015, 03:30 von Bürger«

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noch eine verbesserte Version:

Zitat
Forderung nach Aufklärung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Ihnen hiermit mitteilen, dass drei der Mitarbeiter des "ARD ZDF Deutschlandradio" (Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln), im Einzelnen Frau A, Frau/Herr B und Frau/Herr C meiner Überzeugung nach § 132 StGB  (und auch andere Gesetze) gebrochen haben.
Ich bin überzeugt, dass ihre Unterschriften auf dem Widerspruchsbescheid des Rundfunks Berlin-Brandenburg vom ... [ANLAGE 1] widerrechtlich sind.
Ich habe dem Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) diesen Sachverhalt in der Ergänzung meiner Klageschrift gegen den RBB vom ... [ANLAGE 2, Aktenzeichen VG 3 K 595/14] genauestens beschrieben.
Frau D vom Justitiariat RBB (Masurenallee 8-14, 14057 Berlin) versucht das Verwaltungsgericht davon zu überzeugen, dass diese Unterschriften so in Ordnung wären [ANLAGE 3, Schrift vom ...]. Sie beruft sich hierfür auf § 4 Abs. 7 RBStV beruft. Im § 4 Abs. 7 RBStV handelt es sich aber um Befreiungen und Ermäßigungen von der Beitragspflicht. Das hat nichts mit den Unterschriften zu tun.
Als ein Verwaltungsakt muss der Widerspruchsbescheid dem Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechen, vor allem dem  § 37 Abs. 3 VwVfG.
Aus diesem Grund, und weil "RBB ARD ZDF Deutschlandradio" von mir zirka 440,00 Euro für keinerlei Gegenleistung fordert (ANLAGE 4, Schrift vom ...), muss der Sachverhalt um diese Unterschriften auf dem Widerspruchsbescheid geklärt werden.


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Also ich klage gerade gegen den NDR.

Mein Widerspruchsbescheid enthält folgende Namenssätze:

Widerspruchsbescheid des NDR an Person A:

Absender im Briefkopf:          ARD ZDF Deutschlandradio
                                             Beitragsservice
                                             Abteilung Recht und Personal
                                             Frau Burt****idt

                                           


Grußformel:                           Mit freundlichen Grüßen
                                             Norddeutscher Rundfunk
                                             Im Auftrag
                                                                                             
                                            i.V.  (Unterschrift mglw. "nicht leserlich")             (Unterschrift "Burt****idt")
                                             Tuch***e                                                          Burt****idt




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Bei mir haben Tu****ke und Wi***en unterschreiben für den NDR.

Ich hab das aber auch gleich bei meiner Klage vorm Verwaltungsgericht erwähnt und geäussert, dass das überprüft werden solle, da hier wohl Bescheide erstellt werden von Leuten, die nicht dazu befugt sind.
Seien wir ehrlich, das wird keine Aussicht auf Erfolgt haben, denn wie wahrscheinlich ist es, dass man in der DDR oder China einen Prozess gewinnt bei dem man gegen den Staat klagt?


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Das gilt es zu klären.

Habe hierzu im Rahmen IFG eine entsprechende Anfrage an den NDR vorbereitet.

Fakt ist, dass die Rundfunkanstalt gesetzlich nur vom Intendanten und dessen Stellvertreter nach außen hin vertreten werden darf. Diese Vertretungsbefungnis
kann und darf keiner abbedingen.


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Müsste, würde, hätte, könnte... Die DDR hatte das "demokratisch" sogar im Namen und behauptete auch rechtsstaatliche Gesetzgebung/-sprechung zu haben.

Ich sags dir ganz ehrlich, ich glaube nicht, dass wir noch in einer (rechtstaatlichen) Demokratie leben.


Edit "Bürger":
Hier bitte nicht weiter in Grundsatzdiskussionen abschweifen, sondern strikt beim Kernthema bleiben, welches da lautet...
Widerspruchsbescheide von ein und denselbem GEZ-Mitarbeiter
Danke für die Berücksichtigung.


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Mein Widerspruchsbescheid enthält folgende Namenssätze:
Widerspruchsbescheid des NDR an Person A:

Absender im Briefkopf:          ARD ZDF Deutschlandradio
                                             Beitragsservice
                                             Abteilung Recht und Personal
                                             Frau Burt****idt

Grußformel:                           Mit freundlichen Grüßen
                                             Norddeutscher Rundfunk
                                             Im Auftrag
                                                                                             
                                            i.V.  (Unterschrift mglw. "nicht leserlich")             (Unterschrift "Burt****idt")
                                             Tuch***e                                                          Burt****idt
Wenn ich für meinen Arbeitgeber nach aussen hin aktiv werde, sieht das in einem brief so aus:
Absender im Briefkopf:        Arbeitgeber von Adonis
                                           meine Abteilung
                                           Straße und Hausnummer
                                           Plz und Wohnort

Grußformel:                         Mit freundlichen Grüßen
                                           meine Abteilung
                                           i.V. Adonis

Damit ist aber klar, wer der Absender und der Ansprechpartner ist: Nämlich der Arbeitgeber von Adonis

Es kann nicht sein, dass ich in der Grußformel plötzlich jemand anderen stehen habe, und dieser soll angeblich der
Absender sein. Das passt nicht.

Absender ist und bleibt derjenige, der für das Schreiben verantwortlich ist. Aus der Grußformel ergibt sich maximal, wer das
Schreiben verzapft hat. Aber es ist eben nur eine Grußformel, und nicht mehr.
 


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Damit ist aber klar, wer der Absender und der Ansprechpartner ist: Nämlich der Arbeitgeber von Adonis

Es kann nicht sein, dass ich in der Grußformel plötzlich jemand anderen stehen habe, und dieser soll angeblich der
Absender sein. Das passt nicht.

Absender ist und bleibt derjenige, der für das Schreiben verantwortlich ist. Aus der Grußformel ergibt sich maximal, wer das
Schreiben verzapft hat. Aber es ist eben nur eine Grußformel, und nicht mehr.

Sehe ich genauso.
Die vorliegende Art und Weise halte ich nicht für ausreichend.

Aber die LRA/BS nimmt hier anscheinend wieder ne Extra-Wurst in Anspruch im Sinne: "Was woanders gilt, ist für uns nicht relevant."


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Gestern Abend habe ich meine Schrift in den Briefkasten der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) eingeworfen.
Auf meinem Widerspruchsbescheid sind die Unterschriften wirklich "schön": wo "T******e" gedruckt  ist, sieht man die Unterschrift von... "R******r".


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Gestern Abend habe ich meine Schrift in den Briefkasten der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) eingeworfen.
Auf meinem Widerspruchsbescheid sind die Unterschriften wirklich "schön": wo "T******e" gedruckt  ist, sieht man die Unterschrift von... "R******r".

Steht bei der Unterschrift was von i.A., i.V. oder Ähnliches?


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Ich sehe nur "V", keine "i.V". Ich vermute, dass Frau/Herr T*****e nicht am Platz war, jemand einfach "V" stellte, wo die Unterschrift gebraucht wurde, und Frau/Herr R******er "einfach" ihre/seine Unterschrift gegeben hat.

Einige Tage früher habe ich schriftlich vom RBB gefordert, mir den Widerspruchsbescheid unbedingt am schnellsten zu schicken.
Und wirklich habe ich nur einige Tage gewartet.

Ich hoffe, dass ich nichts zu verlieren habe. Mindestens sieht jetzt das VG (seitdem ich die Staatsanwaltschaft informiert habe), das meine Klage gegen RBB kein "Witz" war...


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