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Autor Thema: Widerspruchsbescheide von ein und denselbem GEZ-Mitarbeiter  (Gelesen 55572 mal)

K
  • Beiträge: 810
Ich denke, ihr solltet die Namen von GEZ/BS-Mitarbeitern nicht im öffentlich zugänglichen Forum nennen. Die genannten Personen könnten auf Unterlassung klagen. Bernd Höcker hat diesbezüglich schon Erfahrungen gemacht. Mein Vorschlag ist, die Namen per PM zu sammeln.

Das ist sicherlich eine sinnvolle Idee. Ich schließe mich an.


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G
  • Beiträge: 126
  • Kein Geld für Volksverdummung!
Herr Bü**lhttp://wemepes.ch/aufklaerung/pdf/GEZ-120810.pdf

Huch, die Teilnehmernummer unten im Schreiben würde ich unbedingt unkenntlich machen

Anm. Mod. seppl: Klarnamen wurden nachträglich unkenntlich gemacht.
Klarnamen und Unterschriften bitte per PM an Mitglied "Kurt" unter bs_unterschrift@web.de


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Februar 2015, 02:22 von seppl«

K
  • Beiträge: 2.239
Hallo zusammen,

@Grinsekatze: diese links liegen frei zugänglich im Netz.

Ansonsten: bin zwar der Ansicht dass sich diese BS?/LRA?-MA eher auf zeitnahes Widerspruchserwidern konzentrieren sollten denn sich mit (eventuellen) Unterlassungsklagen die Zeit zu vertreiben - aber: sei's drum

Habe soeben eine email-addy eingerichtet: bs_unterschrift ätt web punkt de

Bitte schickt fortan dort eure Erkenntnisse hin - da habt ihr auch die Möglichkeit Dateien mitzusenden - was scheinbar hier per PN nicht möglich ist.

Ich werde dann alles in excel kumulieren - wer diese Datei gerne hätte dann bitte melden.

Gruß
Kurt



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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

907

  • Beiträge: 477
  • Im Namen der Gerechtigkeit
Ich denke, ihr solltet die Namen von GEZ/BS-Mitarbeitern nicht im öffentlich zugänglichen Forum nennen. Die genannten Personen könnten auf Unterlassung klagen. Bernd Höcker hat diesbezüglich schon Erfahrungen gemacht. Mein Vorschlag ist, die Namen per PM zu sammeln.

Man kann auch Abkürzungen verwenden. Jeder Forum User weiß dann was gemeint ist
so z.B:
TE
BL
NG
WN
GN
ZN
MS
HP
HR
ET-SK


Edit "Bürger":
Thread wird geprüft und muss ggf. moderiert werden.
Bitte etwas Geduld. Danke für das Verständnis.


Anm. Mod. seppl: Klarnamen wurden nachträglich in allen Beiträgen unkenntlich gemacht.
Klarnamen und Unterschriften bitte per PM an Mitglied "Kurt" unter bs_unterschrift@web.de
Der Thread ist wieder geöffnet


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Februar 2015, 02:24 von seppl«
Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll.
“Charakteristisch für Propaganda ist, dass sie die verschiedenen Seiten einer Thematik nicht darlegt und Meinung und Information vermischt.“

K
  • Beiträge: 2.239
Hallo zusammen,

DANKE für eure Meldungen: da hat "knax" so richtig in ein Wespennest gestochen  ;D

Schade dass (noch) nicht von all den Widerspruchsbescheiden auch die Scans vorliegen

z. Zt. liegen 4 Scans vor - BITTE sendet euren eingescannten Unterschriftsteil an bs_unterschrift@web.de
Kein Scanner vorhanden ? - macht nichts: Digitalkamera/Smartphone vorhanden ?
Schönes Bildchen des Widerspruchsbescheides machen; in "Paint" einfügen; den Unterschriftenteil ausschneiden und durchschicken:
je mehr Vergleichsunterschriften nebeneinander liegen um so eher kann man vergleichen und ersehen ob die da auch noch *räusper* bescheissen > übervorteilen.  8)

Gruß
"Kurt"

als Anhang anonymisierte Tabelle:


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Februar 2015, 11:30 von seppl«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

K
  • Beiträge: 2.239
Hallo zusammen,

an dieser Stelle: DANKE für eure Meldungen per Forumsbeitrag, PN und/oder email

Nachdem ich gestern abend (bzw. es war ja schon heute morgen  ::) ) leider eine in 4-stündiger Arbeit erstellte excel-Datei (dummerweise) in's Datennirvana beförderte fand sich wenigstens noch ein screenshot während der Erstellungsphase. Die (excel-)Datei werde ich wohl neu erstellen  :o

Es zeichnen sich interessante Querverbindungen ab.

Auch auf die Gefahr hin euch zu nerven: Könntet ihr vielleicht bitte auch noch das Erstellungsdatum des entspr. Bescheides ermitteln und durchgeben - und wenn ihr eh' den Bescheid in Händen haltet: rechts oben (Absender im Briefkopf) findet sich üblicherweise der Namensaufdruck des dann unten als zweite/r abzeichnenden Mitarbeiters; da wäre es nett wenn ihr bei der Datumsmitteilung gleich mit angebt ob dies ein Männchen, Weibchen oder Neutrum war/ist  ;)

Erkenntnisse bitte an: bs_unterschrift@web.de

Gruß
Kurt

So - hier jetzt der angesprochene screenshot:


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

M
  • Beiträge: 19
Hallo liebe Mitstreiter,

Mein Bescheid vom "Bayerischen Rundfunk" wurde von "TuXXXXke" und Herrn "Bxxxl" unterschrieben. Bei "TuXXXXke" wurde konkret "i.v" von einer anderen Person unterschrieben, allerdings eher unleserlich.

Ich habe hier ausführlich über die Sache berichtet: http://www.nickles.de/forum/widerstand-gegen-rundfunkbeitrag/2015/ard-zdf-bescheide-mit-rechtlich-fragwuerdigen-unterschriften-539107514.html

Viele Grüße,
Mike


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  • Beiträge: 18
  • Die Freiheit hört an der Grenze des anderen auf!
xHallo,

habe gerade Nachricht von Kurt bekommen und mein Teil dazu beigetragen.

Mein Widersrpruchsbescheid vom 30.09.2013 wurde von Roxxxxer und nicht Baum und nicht Zweig sondern Xxx unterschrieben, also etwas holzigem.

Gruß
Dopser


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Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter als sich im offenen Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen NEIN! (Kurt Tucholsky, 1890 - 1935)

s
  • Beiträge: 33
  • Status: Klage eingereicht
Ohho das ist ja eine spannende Enteckung.

Mein Widerspruchsbescheid vom BR wurde von

Mit freundlichen Grüßen
Bayrischer Rundfunk
im Auftrag

T*******e     E***t-S******k

Mein Scan geht gleich noch an  bs_unterschrift@web.de
Danke Kurt für die PM


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s
  • Beiträge: 175
Gibt es etwas Neues im Thema "Unterschriften" ?


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P
  • Beiträge: 207
Auch bei Person PG in Bayern gab es durch den BS einen Widerspruchsbescheid mit
bekannten Namen:
gedruckt 1:: Tu..ke, tatsächliche Unterschrift i.V. unleserlich, sieht ungefähr aus wie "Böhmann" oder ähnlich.
gedruckt 2: Ma.us, tatsächliche Unterschrift: Ma.us

Hierzu ein willkürlich gewählter Auszug aus einer fiktiven Klageschrift:
Zitat
3.   Tatsächlich erfüllt der Widerspruchsbescheid nicht die formalen Anforderungen, um tatsächlich wirksam sein zu können. Zwar sind die von einigen Verwaltungsgerichten anerkannten Betreffzeilen und Grußformeln mit Verweis auf die jeweilige Rundfunkanstalt vorhanden, es fehlt jedoch die eindeutige Angabe der den Bescheid erstellenden Behörde (Art. 37 Abs. 3 BayVerwVfG). Hier heißt es:

„3) 1 Ein schriftlicher oder elektronischer Verwaltungsakt muss die erlassende Behörde erkennen lassen und die Unterschrift
oder die Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten.“
   
    Die Unterschriften auf dem Widerspruchsbescheid sind ebenfalls rechtsfehlerhaft: Der unten  links   
    in Druckschrift angeführte Namensträger „Tu....ke“ ist offensichtlich gar nicht Mitarbeiter/in des   
    Beklagten und schon gar nicht der Behördenleitung zuordbar. Und die tatsächlich „i.V.“ geleistete 
    Unterschrift ist nicht lesbar und nicht identifizierbar.
    Somit wird mangels Identifizierbarkeit bestritten, dass es sich bei der Person, die i.V.
    unterschrieben hat, um eine legitimierte Mitarbeiterin des Beklagten handelt und dass es sich bei
    den Personen, deren Namen gedruckt oder per Unterschrift  dargestellt werden, überhaupt um
    Mitarbeiter des Beklagten, des Bayerischen Rundfunks als Körperschaft des öffentlichen Rechts
    handelt.



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so, mein Widerspruchsbescheid habe ich auch an Kurt geschickt, an besagte @web.de


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H
  • Beiträge: 584
Das LG Tübingen spricht hier davon, dass sich der Beitragsservice als Gläubiger -und damit als die zuständige Behörde- geriert. Man könnte also schlüssig nachvollziehbar und mit guten Gründen argumentieren, der Beitragsservice sei insofern unbefugt im Sinne von § 132 StGB tätig geworden.
Ich stelle meine Überlegungen hiermit zur allgemeinen Diskussion.

Sollten nicht lieber die zuständigen Staatsanwaltschaften darüber diskutieren ?

Was spricht dagegen, die hier gewonnenen Erkenntnisse kurz und knapp der zuständigen Staatswanwaltschaft mitzuteilen, und prüfen zu lassen, ob ein Straftatbestand (z.B. §§132 StGB)
erfüllt sein könnte.

Das hätte zudem ein ganz besonderen (Bei)Geschmack: Während eines Prozesses teilt man dem Gericht mit, dass gegen die Beklagte ein Ermittlungsverfahren wegen Amtsanmassung und
ggfls. weiterer Straftatbestände anhängig ist.........


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  • Beiträge: 2.239
Hallo zusammen,

zu diesem Thema bitte hier: Plane Strafanzeige bei StA Köln gegen Beitragsservice - brauche Eure Hilfe lesen und mithelfen...

Danke...

@BrauchsNicht: um 20:20 Uhr angekommen; Danke !
allein: die benötigten Stellen hast Du geschwärzt  8) :'( - die da wären: Seite 1 des Schreibens mit lesbaren Daten oben rechts (Name des Sachbearbeiters; Datum); letzte? Seite des Widerspruchbescheides mit der abschliessenden Grußformel (sprich: welche LRA) sowie den beiden eingedruckten und handgeschriebenen Unterschriften...


Viele  Grüße
Kurt


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  • Moderator
  • Beiträge: 11.462
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Spät... aber immerhin ;) ;D

Eine vollkommen fiktive Person A hat fiktiverweise einen vollkommen fiktiven WiderspruchsBESCHEID vorliegen, der sehr ähnlich des von "VorsichtStufe" erwähnten ist - hier incl. der blau markierten Unterschiede/ Ergänzungen ;)

Widerspruchsbescheid des MDR an Person A:

Absender im Briefkopf:          ARD ZDF Deutschlandradio
                                             Beitragsservice
                                             Abteilung Recht und Personal
                                             Frau Nö**g

                                             23.08.2013


Grußformel:                           Mit freundlichen Grüßen
                                             Mitteldeutscher Rundfunk
                                             Im Auftrag
                                                                                             
                                             (Unterschrift mglw. "Ro****er")             (Unterschrift "Nö**g")
                                             Ro****er                                                   Nö**g


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