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Autor Thema: VG Stuttgart billigt Verletzung von Grund- und Menschenrechten  (Gelesen 4425 mal)

L
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    • Dokumente zum Rechtsstreit Az. 3 K 3106/14
Das VG Stuttgart billigt die Verletzung von Grund- und Menschenrechten zugunsten einer Verwaltungsvereinfachung beim SWR.
Richter Sch. macht es sich einfach. Er setzt die freie Gewissensentscheidung mit "Nutzungsgewohnheiten" gleich.
Zitat:"Das Bundesverfassungsgericht hielt deshalb in Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung ausdrücklich daran fest, dass es gerechtfertigt sei, die Gebührenpflicht ohne Rücksicht auf die Nutzungsgewohnheiten der Empfänger allein an den Teilnehmerstatus zu knüpfen, der durch die Bereithaltung eines Empfangsgeräts begründet wird. Für den Rundfunkbeitrag kann nichts anderes gelten."
Er übersieht dabei, dass man seinerzeit das Empfangsgerät abmelden konnte und sich somit gegen den "Teilnehmerstatus" entscheiden konnte. Jetzt wird der freie Bürger, auch gegen seinen Willen, zum Beitragsschuldner degradiert (auch ohne Empfangsgerät).
Aber lest selbst:
https://www.dropbox.com/sh/cj4ichcpdaa5n0z/AAD_CNNKT9UUjEauvtZ0-mzta?dl=0


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S
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Ohne Rücksicht auf die Nutzungsgewohnheiten zahlten Fernsehnutzer die Fernsehgebühr, Radionutzer die Radiogebühr, Nichts-Nutzer nichts. Es wurde also doch die Nutzung berücksichtigt. Es war eine grobe Typisierung, weil alle Fernsehnutzer das gleiche zahlten, egal ob nur 20 Minuten am Tag oder 5 Stunden wie angeblich der Durchschnitt der Bevölkerung. Die jetzige Typisierung ist noch grober, weil sogar der Nichts-Nutzer zahlen soll.

Die Technik entwickelt sich, aber die Rundfunkabgabe macht Rückschritte: Hauptsache bekommen die Rundfunkanstalten immer mehr Geld.


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C
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Es wurde also doch die Nutzung berücksichtigt. Es war eine grobe Typisierung, weil alle Fernsehnutzer das gleiche zahlten....
Was auch nachvollziehbar war. Wer ein Empfangsgerät bereit hielt, wollte auch fern sehen. Das betraf den Großteil der Bevölkerung. Aber man wußte, daß nicht jeder TV-Programme konsumerte und hat das akzeptiert. Der Nichtkonsument war in seinem Lebensmodell gleichberechtigt.
Heute geht man davon aus, daß jedern fern sehen will, denn im Grunde wohnt jeder, Einwohner eben. Aber die Lebensgewohnheit der Nichtkonsumenten hat sich nicht plötzlich am 01.01.2013 geändert? Folglich akzeptiert man das Lebensmodell ohne Fernsehkonsum nicht mehr, der Nicht-Konsument wird diskreminiert.


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"Das Internet ist für uns alle Neuland": Angela Merkel, 19.06. 2013

H

H2O

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Ohne Rücksicht auf die Nutzungsgewohnheiten zahlten Fernsehnutzer die Fernsehgebühr, Radionutzer die Radiogebühr, Nichts-Nutzer nichts. Es wurde also doch die Nutzung berücksichtigt. Es war eine grobe Typisierung, weil alle Fernsehnutzer das gleiche zahlten, egal ob nur 20 Minuten am Tag oder 5 Stunden wie angeblich der Durchschnitt der Bevölkerung. Die jetzige Typisierung ist noch grober, weil sogar der Nichts-Nutzer zahlen soll.

Sophias Argumentationskette halte ich für interessant, weil sie sehr anschaulich den Grad der Ungerechtigkeit bei der Typisierung deutlich und sogar fast messbar macht.


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M
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Wird der Kläger in dieser Sache in Revision gehen?


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  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Wird der Kläger in dieser Sache in Revision gehen?

Wie denn?
Die wissen nicht nur wo du wohnst, die wissen auch was du verdienst! Also:

Die, die kein Geld haben, aber gute Begründung, bekommen Revision und können finanziell nicht weiter machen.
Die, die durch den ganzen §§ Irrgarten nicht durchblicken, werden abgebügelt. Heißt nicht, das die dumm sind!
Die, die sich nie zuerkennen gaben, werden erfasst, aufgeschreckt (GV), und man findet raus, wie wehrhaft der Mensch ist.
Die, die schon eine gute Begründung im Widerspruch hatten, bekommen keinen Bescheid, um Verhandlungen zu verschleppen.
Die, die gute Anwälte (mehrere) sich leisten können, werden erst ernüchtert, und im Hinterzimmer neues ausgehandelt.

Man wird Zwangsmitglied im Verein "schützt die Demokratie"  ;D die Teilnahme ist freiwillig, aber der Beitrag ist fällig.

Man kann noch froh sein, das sie nicht noch einen zwingen 5 Stunden am Tag TV zuschauen, auf der Arbeit in den Pausen Pflicht - TV und wer Tüten klebt 16 Stunden. BASTA!!
Dann müsste man auch noch in der Technik investieren!!

Ohmanomanoman


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ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

I
  • Beiträge: 434
Ohne Rücksicht auf die Nutzungsgewohnheiten zahlten Fernsehnutzer die Fernsehgebühr, Radionutzer die Radiogebühr, Nichts-Nutzer nichts. Es wurde also doch die Nutzung berücksichtigt.

Hier sah ich aber schon immer ein Problem, denn es wurde nur erfasst, ob ich das jeweilige Medium nutzte. Dies schloß aber nie darauf, ob ich auch die Angebote des örR nutze. Wieso sollte man damals, sowie heute zahlen, nur weil man einen Fernseher zu Hause stehen hat/te, aber nur die privaten Fernsehsender anschaute?


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Ohne Rücksicht auf die Nutzungsgewohnheiten zahlten Fernsehnutzer die Fernsehgebühr, Radionutzer die Radiogebühr, Nichts-Nutzer nichts. Es wurde also doch die Nutzung berücksichtigt.

Hier sah ich aber schon immer ein Problem, denn es wurde nur erfasst, ob ich das jeweilige Medium nutzte. Dies schloß aber nie darauf, ob ich auch die Angebote des örR nutze. Wieso sollte man damals, sowie heute zahlen, nur weil man einen Fernseher zu Hause stehen hat/te, aber nur die privaten Fernsehsender anschaute?

Ob das Medium genutzt wurde war nicht entscheidend. Lediglich der Besitz eines Empfangsgerät, wozu auch immer, ist/war für die Zahlungsverpflichtung massgebend.


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Anhand vom Medium lässt sich allerdings keine Nutzungsgewohnheit feststellen. Dies war früher, als noch keine privaten Sender, Videos, Streaming, etc. existierten vielleicht mal so. Da war klar, dass man nur den Fernseher für die Angebote des örR nutzen konnte, weil nix anderes da war. Dieser Anknüpfungspunkt hat sich aber in Luft aufgelöst, nachdem die privaten Sender auf den Markt kamen.

Das dies von den Richtern nicht begriffen wird....

So viel ich weiß gibt es doch Möglichkeiten, pro Haushalt feststellen zu können, ob die Fernsehsender des öffentlich - rechtlichen Rundfunks genutzt wurden. Dann sollen sie halt pro Minute bei jedem der den Rotz sehen möchte, dass Geld eintreiben. Das wäre die einzig gerechte Lösung.


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Gerichte antworten sinngemäß, dass der Gesetzgeber dem Bürger mit der Typisierung nicht entgegenkommen muss, und dann erzählen die Geschichte, dass bei Minderheiten von 10% der Schutz von Minderheiten nicht mehr gelte.

Gerade hier weicht Christoph Degenhart in http://www.humboldt-forum-recht.de/english/7-2013/index.html ab.

Laut ihm diese Story des 10% gilt nur beim "wie", nicht beim "ob", und wenn es auch beim "ob" gelten sollte, dann ist die
Typisierung zu grob und auch verfassungswidrig. Sorgfältig lesen!

Ja, wenn es um Rundfunk geht, ist der Bürger nicht mehr der Souverän. Demokratieabgabe an den Rundfunk.


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