Hallo Zusammen,
nach einer Vollstreckungsankündigung durch die Stadtkasse hat eine Person Z dagegen erfolgreich Einspruch eingelegt (nutzte dazu mit entsprechender Anpassung:
Wie genau auf Zwangsvollstreckungsbrief reagierenhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11721.0.html).
Daraufhin hat die Stadtkasse, allerdings ohne Mitteilung an die Person Z, diesen Vorgang wohl eingestellt und den Widerspruch an den BS weiter geleitet.
Dieser hat nun nach rund 1 1/2 Monaten darauf geantwortet. Alles wieder ohne Stempel/Unterschrift.
Zur Information habe ich die Antwort des BS an Person Z beigefügt. Text des Widerspruchs im o.g. Link ersichtlich.
Fragen:1) Nach meiner Ansicht geht der BS in seinem Antwortschreiben nicht explizit auf die angeführten Gerichtsurteile ein, bzw. werden nicht anerkannt (z.B. GU Tübingen). Welche Möglichkeiten hat Person Z noch für eine Gegenargumentation?
2) Person Z fühlt sich massiv desinformiert durch die ÖR (massive Propaganda bis hin zur Kriegstreiberei), von objektiver Berichterstattung wie sie Person Z nach den allgemeinen Gesetzen zusteht keine Spur. Kann Person Z dies als Begründung für Nichtzahlung des RB angeben?
3) Am 15.12.2014 wurde ein Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht. Deren Resümee ist, dass es sich bein dem derzeitigen RB um eine Zwangssteuer handelt die juristisch sehr umstritten ist und nach GG rechtlich nicht haltbar ist. Kann Person Z dieses Gutachten auch als Grundlage für die Zahlungsverweigerung ansetzen?
Person Z ist alles in Allem nicht bereit den RB zu zahlen, solange grundsätzliche Voraussetzungen wie eine objektive unvoreingenommene Berichterstattung ect. nicht erfolgen, und will jetzt nicht aufgeben und eine entsprechende Rückantwort formulieren.