"Vorläufig vollstreckbar" heißt, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, aber trotzdem schon vollstreckt werden kann. Theoretisch besteht deswegen die Möglichkeit, dass das vollstreckte Geld wieder zurückgezahlt werden muss. Für diesen Fall ist die Sicherheitsleistung gedacht.
Die Kostenentscheidung ist Punkt II. Über die genaue Höhe sollte ein Kostenfestungsbeschluss folgen, den eine andere Person am Gericht fällt.
Die Vollstreckbarkeit des Beitrags ist eh schon von Gesetzes wegen gegeben, braucht also nicht ins Urteil.
Person Z muss jetzt entscheiden, ob sie das Urteil akzeptiert oder in die nächste Instanz geht. Im ersten Fall wäre die Klage sinnlos gewesen. Dass man in der ersten Instanz verliert, war von vornherein klar.
Ein neuer Bescheid ist nicht nötig, weil das Gericht ja den angegriffenen bestätigt hat.