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Autor Thema: Hilfe zur Vorbereitung auf meinen Verhandlungstermin (siehe Kalender)  (Gelesen 5606 mal)

R
  • Beiträge: 8
Hallo liebes Forum,

inzwischen hat Person x nun seine Vorladung zum Gerichtstermin, der mündlichen Verhandlung erhalten (siehe Kalender).

Da sich die Person bisher nur wenig mit dem Termin vor dem Gericht berschäftigt hat, nun einige Fragen:

1. Person X hat im Forum mehrere Threads gelesen, in denen eine Verschiebung der Verhandlung aufgrund anderer noch nicht    entschiedener Verfahren beantragt hat. Ist dies jetzt noch möglich?

2. Da in der Klagebegründung aus Unwissenheit nur 1 Argument angegeben wurde, ist sich die Person nicht sicher inwieweit bei der Verhandlung noch andere Gründe vorgebracht werden können.

3. Was sind aus aktueller sich die "aussichtsreichsten" Begründungen gegen den Rundfunkbeitrag.

4. In der Vorladung befindet sich noch ein Hinweis des Gerichtes. Zitat: "Die Kammer hat in zwei Grundsatzurteilen vom 01.10.2014 - 3K 4897/14 und 3K 1360/14 - befunden, dass die europa- und verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den neuen Rundfunkbeitrag im privaten Bereich nicht überzeugen.   :o Hat das Auswirkungen auf die Strategie für die Gerichtsverhandlung???

Falls gewünscht, kann die Vorladung als pdf zur Verfügung gestellt werden.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!!!!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Januar 2015, 07:31 von Bürger«

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Hallo,

am besten mal die PDF zur Verfügung stellen,

und die Kontaktmöglichkeit, die ich per privater PM angeboten habe, nutzen ;) >:D


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  • IP logged
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

R
  • Beiträge: 8
Hallo,

...Person X hat inzwischen noch einen Antrag auf Ruhen des Verfahrens gestellt.

Die Antwort des SWR war:
Zitat
Der Kläger begehrt damit wohl ein Ruhen des Verfahrens. Wie dem Gericht aus anderen Verfahren bekannt ist, kann der Beklagte dem nur zustimmen, wenn der Kläger die Rückstände und laufenden Beiträge während des Ruhens einstweilen bezahlt. ... Der Kläger möge erklären, ob er bereit ist, diesen Beitrag und auch in Zukunft fällig werdenden Rundfunkbeiträge einstweilen zu bezahlen. Im Falle einer höchstrichterlichen Entscheidung, dass die Erhebung des Rundfunkbeitrags verfassungswidrig ist, erhält der Kläger die zwischenzeitlich geleisteten Zahlungen zurück.

Hört sich theoretisch nach einem "guten Deal" an.

Was meint Ihr?

Danke & Gruß


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Mai 2015, 05:23 von Bürger«

G
  • Beiträge: 1.548
Meine Meinung ist, daß der SWR dann mit Deinem Geld gegen Dich kämpft. Ein Treuhandkonto wäre eher angebracht, doch darauf werden die sich nicht einlassen. Die nächste Frage ist, wenn dann der Beitrag gerichtlich gekippt ist: Von welchem Geld wollen die Dich dann bezahlen?


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  • IP logged

k
  • Beiträge: 720
  • Wir sind das Volk
Wenn X glaubt,das Geld sei nur geparkt und stehe nach der Entscheidung noch zur Verfügung,dann solle er das tun.Wenn aber das Unternehmen unterliegt und das Geld ausgegeben ist,was dann,denn X ist nicht der Einzige,der sein Geld wieder haben möchte,auch A-Z warten darauf.
Wer'glaubt wird sehlig,wer nicht,kommt auch in ......
Wo von werden die Sendungen und Gehälter dieser Leute bezahlt????


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koppi1947

P
  • Beiträge: 4.011
Person A kann das Geld genauso gut zum nächsten Blockheizkraftwerk bringen.
Das hat Person A sogar sichtbare Vorteile von.
Zum Beipiel schönen Rauch und günstigen Strom ;-).

Zum Vergleich, der ÖRR verheizt jeden Tag ca. 22.000.000,00 Euro, die gehen in Luft auf oder versickern irgendwo.
Schneller und noch effektiver kann das nur erfolgen, wenn es direkt verbrannt wird.

Schon mal versucht aus Asche etwas vernüftiges zu produzieren?

Irgendwann steht fest, ÖRR hat zu unrecht 22.000.000,- Euro täglich verbrannt, selbst dann verbrennen die noch bis zur Einstellung eine gewaltige Summe. Die Einzahlungen dürften sofort mit der Entscheidung gegen 0 gehen, mit Ausnahme der Einzahler, welche eh nichts mehr mitbekommen oder dennen das völlig gleichgültig ist. Jenachdem wie groß diese Masse ist, verbrennt sich der Restbetrag, welche dort vorhanden ist unterschiedlich schnell. Wird eine Reduktion der Verbrennungsmenge zuvor durchgeführt und gibt es noch genügend "Zahler" kann die Geldmenge vielleicht sogar stabilisiert werden, aber ehrlich, wo kein Geld mehr sein wird kann auch keines in unbekannter Höhe zurück gezahlt werden. Person A wäre ja auch nicht die Einzigste Person, welche estwas zu rück will.

Zudem könnte es eine Einschreckung "Deckelung" der Rückzahlungshöhe geben.
Zudem heute wird A erzählt morgen B gemacht.

PersonX kann es nur weiterhin empfehlen, nur Geld was nicht bezahlt wurde muss nicht zurück gefordert werden, was soll der Unfung überhaupt, dann kommt es doch nie zu einer Entscheidung.

Alle Verfahren stehen auf Modus "Zahlen" bis zu einer "Entscheidung".

while(Modus == "Zahlen")
{
   ;
}



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  • Moderator
  • Beiträge: 11.744
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Im Falle einer höchstrichterlichen Entscheidung, dass die Erhebung des Rundfunkbeitrags verfassungswidrig ist, erhält der Kläger die zwischenzeitlich geleisteten Zahlungen zurück.

Hört sich theoretisch nach einem "guten Deal" an.

"Guter Deal"?!??!

*FAULER* Deal!
...insbesondere auch in Hinblick auf die Verzögerungstaktik von ARD-ZDF-GEZ,
die sich als Verhinderer einer möglichst zügigen Grundsatzentscheidung entpuppen:
Rossmann, wie geht es denen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12297.msg86004.html#msg86004

rossmann.de, Pressemitteilung 24.10.2014
NDR versucht, das Verfahren maximal in die Länge zu ziehen
Urteil in erster Instanz keine Überraschung
http://www.rossmann.de/unternehmen/presse/pressemitteilungen.html

Zitat
"[...] Eine endgültige Klärung der Rechtslage wird erst eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bringen. Der Norddeutsche Rundfunk hat in der mündlichen Verhandlung verdeutlicht, dass er eine solche verfassungsrechtliche Klärung nach Kräften verzögern wird. Er hat sich im Verfahren vor dem VG Hannover einer Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht verweigert, obwohl offenkundig ist, dass eine höchstrichterliche Klärung der Rechtsfragen am Ende des Instanzenzuges unvermeidlich ist. Das legt den Schluss nahe, dass es den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vor allem darum geht, möglichst noch über Jahre hinweg viele hundert Millionen Euro zusätzlich einzunehmen – und auszugeben. [...]"

> Wie steht es also um "Glaubwürdigkeit" und "Rechtsschaffenheit" des "öffentlich-rechtlichen Rundfunks", wenn sich dieser hier als mutwilliger (vorsätzlicher?) *Verhinderer* einer möglichst zügigen Grundsatzentscheidung erweist...?!?

> Und welches Omen ergibt sich daraus tendenziell für die Rechtmäßigkeit der Gesetztesgrundlage des sog. "Rundfunkbeitrags"/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrags"/ "RBStV"...?!?

Ein auch nur ansatzweiser Gedanke an eine vorläufige Zahlung könnte allenfalls erst dann verschwendet werden, wenn ARD-ZDF-GEZ den Sprungrevisionen zugestimmt hätten. Diese Chance haben sie selbst verspielt. Und von "Glaubwürdigkeit" braucht man nun auch nicht zu philosophieren.
Man könnte das vielleicht zur Gegenbedingung machen... ;) ;D

Es wird wohl - ähnlich wie beim ZDF-Staatsvertrag - nicht zu einer rückwirkenden Erklärung der Verfassungswidrigkeit kommen, sondern allenfalls zur Feststellung einer "Unvereinbarkeit mit der Verfassung" und einer "Weitergeltungsanordnung"...
...denn ansonsten wäre rückwirkend dem System die komplette Finanzierungsgrundlage faktisch über Nacht entzogen.

Siehe u.a. auch
Muster: Ab 2013 - Zahlung unter Vorbehalt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4058.msg56596.html#msg56596
Quelle Focus, 31.08.2013
http://www.focus.de/kultur/medien/tid-33169/kultur-und-medien-leben-neue-klage-gegen-tv-gebuehr_aid_1074386.html

Zitat
Anstatt den Rundfunkbeitrag für "nichtig" zu erklären, wäre wahrscheinlicher "dass das Bundesverfassungsgericht den Rundfunkbeitrag für unvereinbar mit der Verfassung erkläre, zugleich aber eine Weitergeltungsanordnung treffe."

Die hierbei "nicht verfassungskonform eingezogenen Beiträge bekäme"  dann "aber nur derjenige zurück, der sich juristisch gegen die Zwangszahlungen zur Wehr gesetzt habe".

Der "Erstattungsanspruch nach §10 Abs.3 RBeitrStV greife im Fall einer Unvereinbarkeitserklärung durch das Bundesverfassungsgericht nämlich nicht".

"Tatsächlich sei „zwingend der Rat zu geben“, sich rechtswirksam zur Wehr zu setzen",
so RA Koblenzer.

Die Rechnung ist eigentlich recht einfach:
Gar nicht erst gezahlte Beträge muss man nicht erst wieder zurückfordern ;) ;D

Und vorbehaltliche Zahlung ist, wie seinem Henker unter Vorbehalt das Beil auszuhändigen...


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G

Gast

...Person X hat inzwischen noch einen Antrag auf Ruhen des Verfahrens gestellt.
Und mit welcher Begründung?
Mit Verweis auf ein anderes Urteil, was höchstrichterlich noch entschieden werden muss?

Mit Verlaub:
"Du bist schön blöd!"
Auf einen fahrenden Zug aufzusteigen, ist keine Kunst.
Einen Zug selber zu fahren und andere wollen diesen stoppen, macht schon mehr Laune für den Zugführer!
Dieser Zugführer bist Du! Also fahre Deinen Zug und lasse Dich nicht stoppen.
Der Weg zum BVG geht nur alleine!!!!

Und selbst wenn sie Dich stoppen können, der Bremsweg wird ggf. sehr lang werden... ;D

Zitat
Die Antwort des SWR war:
Labersülz, wetten? ;)

Zitat
"Der Kläger begehrt damit wohl ein Ruhen des Verfahrens.
Nein, Spritpreise unter 0,50 €. Was sonst! ;D

Zitat
Wie dem Gericht aus anderen Verfahren bekannt ist, kann der Beklagte dem nur zustimmen, wenn der Kläger die Rückstände und laufenden Beiträge während des Ruhens einstweilen bezahlt.
"Lieber Herr Richter, er soll zahlen und dann stimmen wir zu!"

Zitat
... Der Kläger möge erklären, ob er bereit ist, diesen Beitrag und auch in Zukunft fällig werdenden Rundfunkbeiträge einstweilen zu bezahlen.
Wie kann man fragen, ob spätere Beiträge jetzt schon bezahlt werden?
Dies geht nicht!

Zitat
Im Falle einer höchstrichterlichen Entscheidung, dass die Erhebung des Rundfunkbeitrags verfassungswidrig ist, erhält er Kläger die zwischenzeitlich geleisteten Zahlungen zurück.
Oh, ein Friedensangebot!
Nein, dies ist nur dummfang.
Denn eine Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrages kann es nicht geben, denn der Rundfunkbeitrag ist nicht verfassungswidrig!!!!!!

Was jedoch mit dem Beitrag gemacht wird, dies könnte schon rechtliche Bedenken auslösen...menschenrechtliche Bedenken!


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