...Person X hat inzwischen noch einen Antrag auf Ruhen des Verfahrens gestellt.
Und mit welcher Begründung?
Mit Verweis auf ein anderes Urteil, was höchstrichterlich noch entschieden werden muss?
Mit Verlaub:
"Du bist schön blöd!"
Auf einen fahrenden Zug aufzusteigen, ist keine Kunst.
Einen Zug selber zu fahren und andere wollen diesen stoppen, macht schon mehr Laune für den Zugführer!
Dieser Zugführer bist Du! Also fahre Deinen Zug und lasse Dich nicht stoppen.
Der Weg zum BVG geht nur alleine!!!!
Und selbst wenn sie Dich stoppen können, der Bremsweg wird ggf. sehr lang werden...
Die Antwort des SWR war:
Labersülz, wetten?
"Der Kläger begehrt damit wohl ein Ruhen des Verfahrens.
Nein, Spritpreise unter 0,50 €. Was sonst!
Wie dem Gericht aus anderen Verfahren bekannt ist, kann der Beklagte dem nur zustimmen, wenn der Kläger die Rückstände und laufenden Beiträge während des Ruhens einstweilen bezahlt.
"Lieber Herr Richter, er soll zahlen und dann stimmen wir zu!"
... Der Kläger möge erklären, ob er bereit ist, diesen Beitrag und auch in Zukunft fällig werdenden Rundfunkbeiträge einstweilen zu bezahlen.
Wie kann man fragen, ob spätere Beiträge jetzt schon bezahlt werden?
Dies geht nicht!
Im Falle einer höchstrichterlichen Entscheidung, dass die Erhebung des Rundfunkbeitrags verfassungswidrig ist, erhält er Kläger die zwischenzeitlich geleisteten Zahlungen zurück.
Oh, ein Friedensangebot!
Nein, dies ist nur dummfang.
Denn eine Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrages kann es nicht geben, denn der Rundfunkbeitrag ist nicht verfassungswidrig!!!!!!
Was jedoch mit dem Beitrag gemacht wird, dies könnte schon rechtliche Bedenken auslösen...menschenrechtliche Bedenken!