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Ummeldung in's Elternhaus

Begonnen von Kurt, 23. Januar 2015, 18:57

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Kurt

Hallo zusammen,

fiktiver Gedankengang:

Herr Hat-die-Nase-voll ist Hauseigentümer, wohnt in ebendiesem und momentan in Gemeinde A angemeldet.
Somit sieht er sich als "Wohnungsinhaber" - und wird von Seiten der Zecken als aussaugbar angesehen > "eine Wohnung - ein Beitrag".

Herr Hat-die-Nase-voll trägt sich mit dem Gedanken sich in Gemeinde B (3 km entfernt)  - im Elternhaus - anzumelden.
Da Herrn Hat-die-Nase-voll's Vater ja schon ausgesaugt wird ist dort - als "Wohngemeinschaft" - die Zeckenbrut ausgebremst.


Herr Hat-die-Nase-voll ist dann zwar noch Hauseigentümer in Gemeinde A aber hat dort "keine Wohnung mehr inne"
In Gemeinde A steht Herrn Hat-die-Nase-voll's Haus somit "leer"  8)

Auszug Zeckenbrutstätte:
Muss für eine leerstehende Wohnung Rundfunkbeitrag bezahlt werden?
Eine leerstehende Wohnung ist beitragsfrei. Eine Wohnung gilt dann als leerstehend, wenn dort niemand wohnt, kein Mietvertrag besteht und auch keine Person beim Einwohnermeldeamt für die Wohnung gemeldet ist. Dabei ist es unerheblich, ob die Wohnung möbliert ist oder nicht.

Was dort dann wirklich vor sich geht dürften die Zecken ja nicht mitbekommen...

Führerschein, KFZ usw. würde Herr Hat-die Nase-voll ignorieren.

Post kommt ja an - ob an 1ter oder 2ter Anschrift  8)

Ideen, Pro -Contra ?

Gruß
Kurt
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2026. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 13 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

volkuhl

Meiner Meinung nach auch nur wieder ein untauglicher Versuch, den Geldsaugern (bequem) zu entkommen.

Was wir brauchen ist aktiver Widerstand durch Zahlungsboykott! Wie lange wollen wir es noch hinnehmen, dass unsere Grundrechte mit Füßen getreten werden und sich eine Minderheit auf Kosten der Allgemeinheit bereichert? Es geht doch nicht nur um die 17 €uro irgendwas - es geht auch um unsere Grundrechte!!!
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

hochfrequenznutzer

Volkuhl,ich stimme dir zu! Es wäre eine Möglichkeit privat diesem Zwangsystem zu entkommen,aber das ungerechtfertigte Steuersystem besteht weiterhin. Die Wurzel des Übels wäre noch nicht mal im entferntesten behackt ;D.

Kurt,aber nur so aus Interesse, Person 'Herr Hat-die-Nase-voll' kommt mir bekannt vor.. Hast du die Informationen zur Wohnung ohne ''Wohnung inne haben'' von öffentlicher Stelle und kannst mir bitte schreiben woher? Ich würde mich gern informieren!

Aber das bringt mich ganz sicher nicht davon ab gegen dieses Lehenswesen ,das uns wohl noch die nächsten Jahrhunderte begleiten wird, mit privater Energie entgegenzuwirken.

MsG

Kurt

Zitat von: hochfrequenznutzer am 02. April 2015, 13:49...
Kurt,... Hast du die Informationen zur Wohnung ohne ''Wohnung inne haben'' von öffentlicher Stelle und kannst mir bitte schreiben woher? Ich würde mich gern informieren!.

http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/haeufige_fragen/index_ger.html
dort: "Bürgerinnen und Bürger"
dann: "Muss für eine leerstehende Wohnung Rundfunkbeitrag bezahlt werden?"

Gruß
Kurt
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2026. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 13 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

Roggi

Das, was Herr Hat-die-Nase-Voll macht, werden zukünftig tausende Leute machen. Es soll doch niemand so naiv sein zu glauben, jeder würde sich mit diesem Karnevalsverein anlegen, wenn es sich vermeiden lässt. Der weitere angenehme Nebeneffekt für viele wird sein, dass bei der Kilometerpauschale noch etwas mehr herausgeholt werden kann. Es werden sicherlich bald Zweckgemeinschaften entstehen, die nur das Ziel haben, die persönliche Beitragsgerechtigkeit herzustellen

Kurt

@Roggi: Herr Hat-die-Nase-Voll hat dies noch nicht gemacht - aber es wäre ein gewisser Reiz bzw. Test dabei - es könnte eventuell fiktiv so aussehen:

In diesem Haus/Wohnung wohnt (angemeldet) die Lebensabschnittsgefährtin des Herrn Hat-die-Nase-Voll
Diese wurde aber bereits (bestätigt) ABGEMELDET > Wohngemeinschaft: Herr Hat-die-Nase-Voll ist Beitragszahler
Somit müssten "eigentlich" deren Daten bei der Zeckenbrut gelöscht sein !!!

Sollte sich die Zeckenbrut nach "Weg-/Auszug" von Herrn Hat-die-Nase-Voll doch erneut bei der Dame melden käme sie (die Zeckenbrut) in ein Datenlöschungs-/Schutz-Erklärungs-Problem !

Gruß
Kurt
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2026. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 13 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

VorsichtStufe

ZitatDer weitere angenehme Nebeneffekt für viele wird sein, dass bei der Kilometerpauschale noch etwas mehr herausgeholt werden kann

Das wäre dann Steuerhinterziehung bzw. vorsätzliche Steuerverkürzung, falls man bei der Entfernungspauschale eine Entfernung angibt, die nicht der tatsächlich zurückgelegten Strecke entspricht.

20MillionenEuroTäglich

#7
Wird die Müllabfuhr automatisch eingestellt, wenn der einzige Bewohner auszieht?
21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

Karlson

@20MillionenEuroTäglich

Darum müsste sich der Eigentümer kümmern. Das Müllabfuhr Unternehmen hat keinen Zugriff auf die Daten des Einwohnermeldeamtes. Auch wenn er sich an einen neuen Ort ummeldet, dann müsste der nächste Eigentümer in diesem Fall wohl seine Eltern die Personenanzahl bei der Müllabfuhr ändern lassen zwecks Abrechnung.

zwanglos

Ich vermute mal, wenn Herr Hat-die-Nase-Voll sich ummeldet, wird automatisch seine Lebensgefährtin von der Mafia abGEZockt werden. Datenschutz? Welcher Datenschutz? Der ÖRR steht da doch drüber ...

LG,

hochfrequenznutzer

Kurt, danke für die Antwort! Fein diese Information jetzt zu kennen. ;D
Abgesehen davon geht der Protest gegen solche Machenschaften weiter!

Nur kurz am Rande,Dank an alle Nutzer und Forumbetreiber!

GEiZ ist geil

ZitatDarum müsste sich der Eigentümer kümmern. Das Müllabfuhr Unternehmen hat keinen Zugriff auf die Daten des Einwohnermeldeamtes. Auch wenn er sich an einen neuen Ort ummeldet, dann müsste der nächste Eigentümer in diesem Fall wohl seine Eltern die Personenanzahl bei der Müllabfuhr ändern lassen zwecks Abrechnung.

@Karlson

Das stimmt meistens nicht. In der Regel ist die Müllabfuhr durch die Stadt- oder Gemeindeverwaltung organisiert, die hat sehr wohl Zugriff auf die Meldedaten.