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  • Verhandlungen VG Stuttgart: 03. Februar 2015

Autor Thema: Verhandlungen VG Stuttgart: 03. Februar 2015  (Gelesen 9301 mal)

M
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Verhandlungen VG Stuttgart: 03. Februar 2015
Autor: 23. Januar 2015, 16:31
9:00 Uhr - 1. Stock, Saal 5


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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Hier die genaue Adresse dazu und wie man mit öffentlichen Verkehrsmitteln hinkommt.

Verwaltungsgericht Stuttgart

Augustenstraße 5

70178 Stuttgart

http://vgstuttgart.de/pb/,Lde/Startseite


Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln ab Hauptbahnhof Stuttgart:

Stuttgart Hauptbahnhof (tief): S3 Richtung Vaihingen => Haltestelle Feuersee
Fussweg 6 Minuten

Stuttgart Hauptbahnhof (tief): S4 Richtung Schwabstraße => Haltestelle Feuersee
Fussweg 6 Minuten

Stuttgart Hauptbahnhof (tief): S2 Richtung Filderstadt => Haltestelle Feuersee
Fussweg 6 Minuten

Stuttgart Hauptbahnhof (A-Klett-Platz): U-Bahn 14 Richtung Heslach => Haltestelle Rotebühlplatz, Fussweg 9 Minuten

Fussweg vom Hauptbahnhof Stuttgart direkt ca. 30 Minuten


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

T
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Wer den Weg vom Hbf zum Verwaltungsgericht scheut, kann bestimmt durch einen Mitstreiter begleitet werden!


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Mit der S-Bahn vom HBf bis zur Haltestelle "Feuersee" (Hauptstrecke, ca. 3 Stationen), Ausgang Silberburgstraße / zur Bushaltestelle "44", dann ist man schon auf der richtigen Straßenseite; die Silberburgstr. weiter bis zur nächsten Kreuzung, dann links in die Augustenstr. abbiegen, auf die rechte Straßenseite wechseln, dann ist es fast am Ende der Straße


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Das kleine Vöglein war heute wieder im Tiefflug und hat folgendes im Schnabel mitgebracht (wie immer ohne Gewähr)...
Oh bevor es vergessen wird! Vor dem Gerichtssaal sind aktuell kunstmässig Ausstellungsstücke... Und eins davon ist ein echtes russisches Sturmgewehr AK-47 mit Staalplatten und Kugellöchern  ;D Das symbolisiert...


1. Verhandlung ca. 30 Minuten   Richterin Fr. Matzer
2. Verhandlung ca. 5 Minuten!!!   Richterin Fr. Matzer
3. Verhandlung ca. 10 Minuten   Richterin Fr. Matzer
4. Verhandlung ca. 30 Minuten   Richter Hr. Schaber (Vorsitzende der 3. Kammer)
5. Verhandlung ca. 15 Minuten   Richter Hr. Schaber

1. Verhandlung
Zuerst kam das übliche mit dem Protokoll: 3 Bescheide mit Widersprüchen, sowie Widerspruchsbescheid Anfang 2014.
Richterin hat erneut mit den Urteilen von Verf.GE der Länder Bayern und Rh.-Pfalz eröffnet und die beiden Musterverfahren der 3. Kammer in Stuttgart erwähnt.
Sie hat direkt gesagt, dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg in der 1. Instanz hat, weil eben das Gericht sich schon festgelegt hat...
Kläger1 hat erwidert, dass es sich dort um kein Bundesverfassungsgericht handelt und auch in anderen Ländern geurteilt wurde.
Auch dass der Belastungsgrund im Sinne der Wohnung in den Urteilen offen ist, genauso wie der Punkt mit dem Gleichheitssatz.
Richterin meinte, dass sie deswegen die Berufun zulässt und fragte, ob der Kläger1 unbedingt an der Klage festhalten möchte... Sie macht aber gerne ein Urteil wie angekündigt.
Der Kläger1 hat daraufhin die Verfahrensruhe angesprochen.
SWR-Vertreterin sagte, dass sie nur dann zustimmt, wenn alle Beiträge gezahlt werden, d.h. bisherigen und die jetzigen.
Der Kläger1 fragte wie das ist, weil er Bescheide benötigt, um später gegen diese vorzugehen bzw. in bestehende Klage aufzunehmen.
Richterin hat eine Miene gemacht und sagte, dass sie nur dann die Verfahrensruhe verordnet, wenn beide Seiten ausdrücklich zustimmen für den Fall des Wiederaufrufs, dass keine mündliche Verhandlung erfolgt und sie einfach schriftlich das Urteil macht.
Kläger1 fragte was mit dem Urteil von LG Tübingen und den Säumniszuschlägen sei.
Richterin schoss wie aus der Kanone, dass LG Tübingen mit dem Verwaltungsgericht hier nichts zu tun hat!
Der Kläger1 meinte, dass es wie beim Tübinger Urteil hier auch nicht ersichtlich ist, wer die ausstellende Behörde ist und allgemein die Form der Bescheide in Frage ist.
Richterin sagte, dass dieses Problem nichts mit dem hier zu tun hat...
SWR meldete sich wieder mit den Worten, dass es eben 10 andere Entscheidungen dagegen gibt und nur das eine mal halt gegen den Rundfunk...
Richterin meinte, dass wir das mit dem LG Tübingen vergessen können.
Die Richterin stellt fest, dass beide Seiten die Verfahrensruhe mit Zahlung der Beiträge anordnet und für den Fall des Wiederrufs jeweils ein Verzicht auf eine weitere mündliche Verhandlung erfolgt.
Kläger1 fragte noch wie das mit der Verjährung ist, wenn die höchstrichterliche Entscheidung erst nach drei Jahren kommt.
Richterin erklärte, dass sie sich nicht vorstellen kann, dass SWR den Punkt mit der Verjährung geltend macht, wenn BVerfGE gegen den Rundfunk entscheiden sollte...
Der Kläger1 hat noch die Säumniszuschläge angesprochen und gefragt, warum die Bescheide nicht sofort geschickt wurde. Da die KFZ-Steuer z.B. richtig gehandhabt wird.
SWR erklärte, dass über 70% das Lastschriftverfahren nutzen und das zu teuer wäre.
Richterin nickte und meinte, dass es die Sache von SWR ist wie er das als öffentlich-rechtliche Einrichtung macht. Bei der KFZ-Steuer ist es z.B. anders...
Die Richterin sagte auch, dass sie sich mit SWR dazu durchgerungen haben, dass der Säumniszuschlag Ok ist, wenn die Kläger vor dem ersten Bescheid, also zum Beginn 2013 ihre Klageabsicht bekannt machten.
Der Kläger1 erwiderte, dass der Anstalt-Justiziar mal sagte "erst warten, dann Mahnung bekommen und dann Bescheid".
Richterin warf noch ein, dass der Kläger1 zuschauen soll, dass er die Beiträge zahlt und die Verfahrensruhe ausgesprochen.


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2. Verhandlung
Richterin sprach über 3 Bescheide + Widersprüche + Widerspruchsbescheid.
Wieder die beiden Urteile aus Bayern und Rh-Pfalz, sowie Musterverfahren in Stuggi genannt...
Sie hat erneut direkt gesagt, dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat wie bereits in der schriftlichen Einladung mitgeteilt wurde, aber Berufung zugelassen wird.
Der Kläger2 hat seine Punkten angesprochen und u.a. Typisierung und Gleichheitssatz als problematisch hervorgehoben und dass er sich im Recht fühlt.
Die Richterin hat sich das kurz angehört und mitgeteilt, dass eine schriftliche Entscheidung zugestellt wird und die Verhandlung damit fertig ist  :o


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3. Verhandlung
Richterin erzählt von zwei Bescheiden und aber nur einem Widerspruch + Widerspruchsbescheid + Klage.
Sie hält fest, dass eben nur ein Bescheid rechtskräftig ist, aber der andere Verhandlungsgegenstand ist.
Dann kam die alte Geschichte mit den beiden Urteilen der Landesgerichte, blabla...
Der Kläger3 erwähnte das Gutachten des Beirats des Finanzministeriums.
Richterin sagte, dass in der 1. Instanz das Thema bereits durch ist und dieses Gutachten bekannt sei. Darüber müssen halt andere (Gerichte) entscheiden.
Die Klage wird abgelehnt und innerhalb eines Monats ab Zustellung soll sich der Kläger über weiteres entscheiden.


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4. Verhandlung
Richter liesst aus dem Protokoll, dass es 3 Bescheide gibt, eins davon aber rechtskräftig ist, weil der Widerspruch dazu per Mail ohne Signatur kam.
Der Kläger4 sagt aus, dass die Abgabe zum Rundfunk und das Programm demokratiefeindlich sind und allgemein der Fernsehkonsum schädigend ist.
Kläger4 fragte höflich, warum für seine Verhandlung nur 15 Minuten angesetzt wurden und ob er denn überhaupt Möglichkeit hat hier zu argumentieren.
Richter sagte, dass es selbstverständlich mehr Zeit gibt, solange keine Fensterreden kommen welche er dann unterbinden wird.
Dann fragte der Richter warum es denn jeder eine Klage einreichen will, obwohl es denn nun höhergerichtliche Entscheidungen gibt. Das verstehe er eben nicht.
Der Kläger4 entgegnete, dass er sich in der bürgerlicher Pflicht sieht diese wahrzunehmen und die Ungerechtigkeit aufzuzeigen.
Richter erklärte, dass es vollkommen legitim ist, er verstehe nur nicht, dass wenn die Leute daran festhalten gibt eben hohe Kosten in Folgeinstanzen.
Der Kläger4 sagte, dass ihm ein Schriftstück aus dem Protokoll des Gerichts fehlt. Ausserdem kann er nicht nachvollziehen, warum für alle drei Monate neue Bescheide kommen müssen.
Der Richter erklärte, dass der RBStV das so festlegt, wann die Fälligkeit der Beiträge ist. Es liegt also in der Natur der Vorschrift wenn jemand nicht zahlt.
Der Kläger4 hat das Gutachten des Beirats aus dem Finanzministerium genannt.
SWR-Frau sagte, dass es ausdrücklich nicht die Meinung der Regierung ist, sonder nur des Beirats.
Der Kläger4 hat das Impressum des Gutachtens vorgelesen, um den Bezug zum Finanzministerium aufzuzeigen.
Richter sagte, dass wir als Richter entscheiden manchmal für und manchmal eben gegen ein Gutachten... Er denke nicht, dass der Kläger4 glücklich wäre wenn es nur RTL und ähnliche geben würde! Der Beirat möchte ja eben den Rundfunk freigeben.
Der Kläger4 sprach von Gewalt und falschen Aussagen bei Tagesschau und allgemein dem ÖRR. Auch dass der Sport ca. 5% der Kosten produziert und dabei extrem wenig von der Sendezeit beansprucht.
Der Richter meinte, dass die Finanzierung halt ein hochstrittiger Punkt ist.
Der Kläger4 hat noch ein Buch von Spitzer(Autor??) über Vorsicht Fernsehen oder sowas und die Belegung durch zahlreiche anderen, dass die Bildschirme zusätzliche Todesfälle, sowie Lese- und Konzentrationsschwächen usw. hervorrufen.
Deswegen hat er seit Jahren keinen TV.
Der Kläger4 machte auch auf Art.2 GG aufmerksam, dass eben auch durch den ÖRR bedroht und er gegen seine Menschenwürde das ganze finanzieren muss.
Richter erklärte, dass es sehr ehrenwert ist die Interessen der Gesellschaft wahrzunehemen. Ist zulässig, aber eben es gibt bereits Urteile in Musterverfahren und er gibt die Möglichkeit der Berufung. Die schriftliche Entscheidung wird zugestellt.


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5. Verhandlung
Der Richter liesst das Protokoll, 3 Bescheide mit fristgerechten Widersprüchen + Widerspruchsbescheid. Die Klägerin5 hat keinen TV.
Die Klägerin5 spricht von hohen Gewinnen für den Rundfunk ohne Klarheit für was diese nun sind und von der versteckten Steuer.
Der Richter erzählt kurz über die Prozesskostenbeihilfe..
Die Klägerin5 wäre bereit für eine Verhandlung durch Berichterstatter und schriftlich. Sie wollte ja eine Rechtbehelfsbelehrung, hat diese aber erst irgendwann mal bekommen.
Wenn sie diese früher hätte, dann wäre die Klage nicht erhoben worden.
Die Klägerin5 sagte auch, dass sie gar keine Zeit für Fernsehen hat, aber bezahlen muss.
Dann ging es mit einer Frage kurz um die Bescheide.
Der Richter sagte, dass der Beitragsservice die Bescheide verschickt, dann aber den Widerspruchsbescheid die Anstalt versendet.
Die SWR-Vertreterin bejahte.
Der Richter wird die schriftliche Entscheidung zukommen lassen.

Nach Verhandlungsende hat einer aus dem Publikum den Richter gefragt wie denn jetzt das mit den Bescheiden ist und ob er richtig gehört hat...
Von SWR kam dann, dass die Anstalt diese erstellt und der Beitragsservice verschickt. Denn es steht doch drauf: Südwestrundfunk.


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Hier ist wirklich hart, dass in der 1. Verhandlung von der Richterin die Formalität der Bescheide einfach mal ignoriert wird in Bezug auf das LG Tübingen! Das ist doch die Aufgabe eines Verwaltungsgerichts nach der VwGO oder nicht???

Auch sehr lustig ist, dass die 32 Professoren mit ihrem Gutachten einfach nicht ziehen als Argument vor Gericht... Die sollen mal kurz politisch die Abgabe als Steuer offiziell festlegen, dann kommt der Geldregen von 9 Mrd. über das Finanzministerium. Allein die Zinsen von dem 1.5Mrd Überschuss würden ein Grinsen von Schäuble zaubern   :D

Aber die Merkel-Regierung wird es genau so lassen wie es ist. Wurde ja auch bei dem Überwachungsskandal und anderen Themen bewiesen.



P.S. Hallo Mitarbeiter der Anstalten und Beitragsservice, sowie Verfassungsschutz  ;) Alles wird gut! Es wird nur quasi anonym das Recht zur Meinungsfreiheit ohne Beratungsanspruch wahrgenommen!


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Das kleine Vöglein war heute wieder im Tiefflug und hat folgendes im Schnabel mitgebracht (wie immer ohne Gewähr)...

Vielen Dank an das fleissige Vögelein!

eine kleine Korrektur/Ergänzung:

Zitat
1. Verhandlung
Zuerst kam das übliche mit dem Protokoll: 3 Bescheide mit Widersprüchen, sowie Widerspruchsbescheid Anfang 2014.
Richterin hat erneut mit den Urteilen von Verf.GE der Länder Bayern und Rh.-Pfalz eröffnet und die beiden Musterverfahren der 3. Kammer in Stuttgart erwähnt.
Sie hat direkt gesagt, dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg in der 1. Instanz hat, weil eben das Gericht sich schon festgelegt hat...
Kläger1 hat erwidert, dass es sich in den anderen Ländern um kein Bundesverfassungsgericht handelt.
Auch dass der Belastungsgrund im Sinne der Wohnung das Thema "Steuer" in den Stuttgarter Urteilen offen ist, genauso wie der Punkt mit dem Gleichheitssatz noch Klärungsbedarf hat.
Richterin meinte, dass sie deswegen die Berufung zulässt und fragte, ob der Kläger1 unbedingt an der Klage festhalten möchte... Sie macht aber gerne ein Urteil wie angekündigt.
Der Kläger1 hat daraufhin die Verfahrensruhe angesprochen.
SWR-Vertreterin sagte, dass sie nur dann zustimmt, wenn alle Beiträge gezahlt werden, d.h. bisherigen und die jetzigen.
Der Kläger1 fragte wie das ist, weil er Bescheide benötigt, um später gegen diese vorzugehen bzw. in bestehende Klage aufzunehmen.
Richterin hat eine Miene gemacht und sagte, dass sie nur dann die Verfahrensruhe verordnet, wenn beide Seiten ausdrücklich zustimmen für den Fall des Wiederaufrufs, dass keine weitere mündliche Verhandlung erfolgt und sie dann einfach schriftlich das Urteil macht. Sie erklärte dass nur die bisher vorliegenden, angefochtenen Bescheide Gegenstand des Verfahrens sind und bleiben.
Kläger1 fragte was mit dem Urteil von LG Tübingen und den Säumniszuschlägen sei.
Richterin schoss wie aus der Kanone, dass LG Tübingen mit dem Verwaltungsgericht hier nichts zu tun hat!
Der Kläger1 meinte, dass es wie beim Tübinger Urteil hier auch nicht ersichtlich ist, wer die ausstellende Behörde ist und allgemein die Form der Bescheide in Frage ist.
Richterin sagte, dass dieses Problem nichts mit dem hier zu tun hat...
SWR meldete sich wieder mit den Worten, dass es eben 10 andere Entscheidungen dagegen gibt und nur das eine mal halt gegen den Rundfunk...
Richterin meinte, dass wir das mit dem LG Tübingen vergessen können.
Die Richterin stellt fest, dass beide Seiten die Verfahrensruhe mit Zahlung der Beiträge anordnet und für den Fall des Widerrufs jeweils ein Verzicht auf eine weitere mündliche Verhandlung erfolgt.
Kläger1 fragte noch wie das mit der Verjährung ist, wenn die höchstrichterliche Entscheidung erst nach drei Jahren kommt.
Richterin erklärte, dass sie sich nicht vorstellen kann, dass SWR als öffentlich-rechtliche Anstalt den Punkt mit der Verjährung geltend macht, wenn BVerfGE gegen den Rundfunk entscheiden sollte...
Der Kläger1 hat noch die Säumniszuschläge angesprochen und gefragt, warum die Bescheide nicht sofort geschickt wurde. Da die KFZ-Steuer z.B. richtig gehandhabt wird.
SWR erklärte, dass über 70% das Lastschriftverfahren nutzen und das zu teuer wäre.
Richterin nickte und meinte, dass es die Sache von SWR ist wie er das als öffentlich-rechtliche Einrichtung macht. Bei der KFZ-Steuer ist es z.B. anders...
Die Richterin sagte auch, dass sie sich mit SWR dazu durchgerungen haben, dass der Säumniszuschlag nicht Ok ist, wenn die Kläger vor dem ersten Bescheid, also zum Beginn 2013 ihre Klageabsicht bekannt machten. Nur in diesem Fall würde er fallengelassen.
Der Kläger1 erwiderte, dass der Anstalt-Justiziar mal sagte "erst warten, dann Mahnung bekommen und dann Bescheid" (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3155.0.html)
Richterin warf noch ein, dass der Kläger1 zuschauen soll, dass er die Beiträge zahlt und die Verfahrensruhe ausgesprochen.

Auffallend in den Verfahren mit der Richterin ist deren argumentative Nähe zur Rundfunkanstalt; Der Zuschauer bekommt den Eindruck als ob sie als Fürsprecherin der Rundfunkanstalt aufträte. Neutralität ist etwas anderes. Wären die Verfahren nicht vorab bereits entschieden, müsste man das Besorgnis der Befangenheit vorbringen


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Februar 2015, 18:50 von Micha«

K
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Zitat
..Richter sagte, dass wir als Richter entscheiden manchmal für und manchmal eben gegen ein Gutachten... Er denke nicht, dass der Kläger4 glücklich wäre wenn es nur RTL und ähnliche geben würde! Der Beirat möchte ja eben den Rundfunk freigeben.

Vielleicht sollte man den Richter bei der nächsten Gelegenheit mal fragen, ober sich denn nicht schämt, wenn er sich 'seinen' Rundfunk überwiegend von den Geringverdienern finanzieren lässt.


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Leider kann ich den obigen Beitrag nicht mehr editieren?!
Das kleine Vöglein war heute wieder im Tiefflug und hat folgendes im Schnabel mitgebracht (wie immer ohne Gewähr)...

Vielen Dank an das fleissige Vögelein!

eine kleine Korrektur/Ergänzung:

Zitat
1. Verhandlung
Zuerst kam das übliche mit dem Protokoll: 3 Bescheide mit Widersprüchen, sowie Widerspruchsbescheid Anfang 2014.
Richterin hat erneut mit den Urteilen von Verf.GE der Länder Bayern und Rh.-Pfalz eröffnet und die beiden Musterverfahren der 3. Kammer in Stuttgart erwähnt.
Sie hat direkt gesagt, dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg in der 1. Instanz hat, weil eben das Gericht sich schon festgelegt hat...
Kläger1 hat erwidert, dass es sich in den anderen Ländern um kein Bundesverfassungsgericht handelt.
Auch dass der Belastungsgrund im Sinne der Wohnung das Thema "Steuer" in den Stuttgarter Urteilen offen ist, genauso wie der Punkt mit dem Gleichheitssatz noch Klärungsbedarf hat, da das Innehaben einer Wohnung ein persönliches Merkmal ist und deswegen fehlende Differenzierungen einer strengeren Prüfung unterzogen werden müssen.
Richterin meinte, dass sie deswegen die Berufung zulässt und fragte, ob der Kläger1 unbedingt an der Klage festhalten möchte... Sie macht aber gerne ein Urteil wie angekündigt.
Der Kläger1 hat daraufhin die Verfahrensruhe angesprochen.
SWR-Vertreterin sagte, dass sie nur dann zustimmt, wenn alle Beiträge gezahlt werden, d.h. bisherigen und die jetzigen.
Der Kläger1 fragte wie das ist, weil er Bescheide benötigt, um später gegen diese vorzugehen bzw. in bestehende Klage aufzunehmen.
Richterin hat eine Miene gemacht und sagte, dass sie nur dann die Verfahrensruhe verordnet, wenn beide Seiten ausdrücklich zustimmen für den Fall des Wiederaufrufs, dass keine weitere mündliche Verhandlung erfolgt und sie dann einfach schriftlich das Urteil macht. Sie erklärte dass nur die bisher vorliegenden, angefochtenen Bescheide Gegenstand des Verfahrens sind und bleiben.
Kläger1 fragte was mit dem Urteil von LG Tübingen und den Säumniszuschlägen sei.
Richterin schoss wie aus der Kanone, dass LG Tübingen mit dem Verwaltungsgericht hier nichts zu tun hat!
Der Kläger1 meinte, dass es wie beim Tübinger Urteil hier auch nicht ersichtlich ist, wer die ausstellende Behörde ist und allgemein die Form der Bescheide in Frage ist.
Richterin sagte, dass dieses Problem nichts mit dem hier zu tun hat...
SWR meldete sich wieder mit den Worten, dass es eben 10 andere Entscheidungen dagegen gibt und nur das eine mal halt gegen den Rundfunk...
Richterin meinte, dass wir das mit dem LG Tübingen vergessen können.
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Kläger1 fragte noch wie das mit der Verjährung ist, wenn die höchstrichterliche Entscheidung erst nach drei Jahren kommt.
Richterin erklärte, dass sie sich nicht vorstellen kann, dass SWR als öffentlich-rechtliche Anstalt den Punkt mit der Verjährung geltend macht, wenn BVerfGE gegen den Rundfunk entscheiden sollte...
Der Kläger1 hat noch die Säumniszuschläge angesprochen und gefragt, warum die Bescheide nicht sofort geschickt wurde. Da die KFZ-Steuer z.B. richtig gehandhabt wird.
SWR erklärte, dass über 70% das Lastschriftverfahren nutzen und das zu teuer wäre.
Richterin nickte und meinte, dass es die Sache von SWR ist wie er das als öffentlich-rechtliche Einrichtung macht. Bei der KFZ-Steuer ist es z.B. anders...
Die Richterin sagte auch, dass sie sich mit SWR dazu durchgerungen haben, dass der Säumniszuschlag nicht Ok ist, wenn die Kläger vor dem ersten Bescheid, also zum Beginn 2013 ihre Klageabsicht bekannt machten. Nur in diesem Fall würde er fallengelassen.
Der Kläger1 erwiderte, dass der Anstalt-Justiziar mal sagte "erst warten, dann Mahnung bekommen und dann Bescheid" (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3155.0.html)
Richterin warf noch ein, dass der Kläger1 zuschauen soll, dass er die Beiträge zahlt und die Verfahrensruhe ausgesprochen.

Auffallend in den Verfahren mit der Richterin ist deren argumentative Nähe zur Rundfunkanstalt; Der Zuschauer bekommt den Eindruck als ob sie als Fürsprecherin der Rundfunkanstalt aufträte. Neutralität ist etwas anderes. Wären die Verfahren nicht vorab bereits entschieden, müsste man das Besorgnis der Befangenheit erwägen
[/quote]


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Danke für den Überblick über die Verhandlungen, so bekommt man einen immer genaueren Einblick in die Verfahrensweise der Richter.

Ich werde mir wahrscheinlich für meine Gerichtsverhandlung (Termin steht noch nicht fest) ein paar Sätze für den Richter parat legen. Letztlich werden alle Urteile ruhend gestellt, abgewunken oder Berufung zugelassen, sprich in der ersten Instanz bestehen kaum Aussichten auf Erfolg.

Also brauche ich auch keine Angst zu haben, wenn der Richter wie oben in den Verhandlungen argumentiert und ich ihn frage: "Mir persönlich kommt es aufgrund ihrer Argumentation so vor, als würden sie in der Verhandlung als Rechtsanwalt der Rundfunkanstalt auftreten, aber nicht als neutraler Richter. Ihre Aufgabe ist es, dem Bürger mit gerechten Urteilen vor der öffentlichen Gewalt zu schützen und nicht die Rundfunkanstalten vor den Bürgern zu schützen!"


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Also brauche ich auch keine Angst zu haben, wenn der Richter wie oben in den Verhandlungen argumentiert und ich ihn frage: "Mir persönlich kommt es aufgrund ihrer Argumentation so vor, als würden sie in der Verhandlung als Rechtsanwalt der Rundfunkanstalt auftreten, aber nicht als neutraler Richter. Ihre Aufgabe ist es, dem Bürger mit gerechten Urteilen vor der öffentlichen Gewalt zu schützen und nicht die Rundfunkanstalten vor den Bürgern zu schützen!"

Der erste Satz ist noch zulässig, ich würde jedoch unbedingt vermeiden, dem Richter seine Aufgabe erklären zu wollen. Das wird er niemals akzeptieren und als Mißachtung des Gerichts werten, das erhöht die Chancen nicht. Stattdessen kann man, wenn man das so empfindet, die Besorgnis der Befangenheit anbringen, das ist hierfür das gesetzliche Mittel. Hierauf muß der Richter reagieren, das macht ihm Streß.


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