Verhandlung 2
Es wurden zwei Bescheide in 2013 und jeweils fristgerechte Widersprüche konstatiert, sowie der Widerspruchsbescheid mit der darauf folgenden Klage.
Die Richterin fragte, ob sie denn alles wiederholen muss, weil der Kläger2 im Publikum war und aus der 1.Verhandlung schon bescheid weiß und dass es teuer in weiteren Instanzen wird...
Der Kläger2 fragte, warum auf seine Argumente nicht eingegangen wird.
Richterin sagte, dass dieses Verfahren kein Einzelfall ist und dabei nimmt man eins-zwei Verfahren, welche als Muster abgearbeitet werden. Alle gleichgelagerten Fälle die später kommen werden nach Muster entschieden.
Im Musterverfahren steckt eben alles drin was es an Gründen gibt.
Sie habe die Schriftsätze des Klägers2 gelesen. Und es wurde extra erst in Oktober 2014 wegen Musterverfahren verhandelt, damit andere (Ober)Gerichte evtl. eine Enscheidung fällen.Die Kammer hat dann überlegt, ob diese Urteile mitgetragen werden oder nicht.
Kläger2 meinte, dass es hoffentlich keine Drohung ist, dass es in weiteren Gerichten teuer wird, weil das abschreckend wirkt.
Richterin sagte, dass es natürlich keine ist, sie informiere ja nur über die Folgen einer Entscheidung des Klägers. Sie gebe aber gerne die Möglichkeit zur Berufung...
Richterin erkärte auch, dass die Argumente immer, aber immer die selben sind und deswegen Abkürzungen ähnlicher Verfahren gibt.
Kläger2 machte darauf aufmerksam, dass er das aktuelle Gutachten des Beirats vom Finanzministerium beigelegt hat.
Die Richterin entgegnete, dass die 3.Kammer immer noch der selben Meinung ist...
Kläger2 meinte, dass eine Zahlung unter Vorbehalt für eine Verfahrensruhe nicht sinnvoll ist, da es eine Überfinanzierung des Rundfunks gibt.
Richterin schaute die SWR-Tante an und erklärte, dass wenn SWR eine Ruhe ohne Zahlung nicht machen möchte/kann, dann ist das rechtens und es gibt nur Berufungsmöglichkeit oder Klage zurückziehen und zahlen.
Denn diese Ruhe des Verfahrens müssen beide Seiten beantragen.
Der Kläger2 fragte, ob denn SWR eine Behörde ist und was mit den Säumniszuschlägen ist.
Die Richterin stellte fest, dass Anstalt des öffentlichen Rechts ist und damit einen Behördenstatus hat.
Die SWR-Tante hat eingeworfen, dass sie bereits auf die Säumniszuschläge verzichten, wenn der Kläger vor dem Ergehen des Bescheids sich gegen den Beitrag gewehrt hat.
Die Richterin wird nun das Urteil fällen und in kurzer Zeit zukommen lassen...