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Autor Thema: Post vom Beitragsservice nach fast 4 Jahren und jetzt ?!  (Gelesen 6898 mal)

T
  • Beiträge: 15
Hallo
Person A ist vor fast 4 Jahren aus ihrer alten Wohnung umständehalber ausgezogen und zurück zu ihrer elterlichen Wohnung.
Mit Brief und Fax an die GEZ Beitragskonto damals schriftlich gekündigt. NIE wieder was gehört.

Jetzt bekommt sie Post, die hätten angeblich all die Jahre sie postalisch nicht erreicht und Person A soll rückwirdend bis 2011 über 600 Euro nachbezahlen.

Frage: Ihr Vater zahlt diesen Scheiss, also ist Person A seit oder ab 01.01.2013 garnix schuldig?
was ist mit 2011 und 2012 ? die behaupten ja auch noch dreist Person A sei in der Beweislast die damalige Kündigung zu schicken.

Danke für alle Anregungen


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Januar 2015, 09:49 von Tracker«

P
  • Beiträge: 4.011
Gibt es für die damalige Zeit entsprechend nachweisbar zugestellte Verwaltungsakte?
-> ja -> ... bitte entsprechend unkenntlich machen und hochladen
-> nein -> es besteht die Möglichkeit der Verjährung, "fiktiv" seien die "alten" Gebühren nicht bereits nachweisbar 3 oder 4 Jahre vor dem jeweiligen Jahreswechsel festgesetzt verjährt

vergleiche
http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/110113-gez-rundfunkgebuehr---nachforderung

und hier wird das Problem wegen der 3 oder 4 Jahre erläutert
http://www.carta.info/43047/nicht-gezahlte-gez-gebuhren-verwirrung-um-verjahrungsfrist/

möglicherweise sind alle Forderungen für 2011 somit bereits verjährt ->das sollte mittels Widerspruch angezeigt werden

für 2012 sollte es sich jetzt aktuell um einen Bescheid handeln, welcher eine Rechtsbelehrung wahrscheinlich auf der Rückseite hat, Widerspruch eingelegt werden und damit auch Aussetzung der Forderung beantragt werden
umgehend

Forum
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10206.msg69765.html#msg69765


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Januar 2015, 11:09 von PersonX«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.270
Existiert das Faxprotokoll/ Einlieferungsbeleg des Briefes der Abmeldung von damals noch?


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

  • Beiträge: 465
  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Hat A die Kopie der Anmeldung/Ummeldung vom Einwohnermeldeamt noch? Da sollte daraus hervorgehen, ob A damals es als Erstwohnsitz angemeldet hatte (und ggf. leeren Feldern für Zweitwohnung). Hat A die Kopie nicht, soll A zum Amt gehen und eine Bescheinigung ausdrucken lassen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Januar 2015, 04:21 von Bürger«
LeckGEZ*

*Nickname ist von meinem ZufallsgeneratorTM über einen langen Zeitraum ermittelt worden und erhebt keine Ansprüche auf Sinn- oder Vollständigkeit. Wäre jedoch bereit, diesen auch für die Politik arbeiten lassen zu wollen. (Tantiemen bitte per PM. Bitte nix unterhalb Intendanten-Gage, Politiker-Nebenjob oder Filz-Beraterhonorar)

T
  • Beiträge: 15
Person A hat nach 4 Jahren das Fax / Brief an GEZ nicht mehr gefunden
Zeugen könnten aber unter Eides Statt den Versand bestätigen
Person A ist seit Geburt bei der gleichen Adresse gemeldet und hatte nur vorübergehend einen eigenen zweiten Wohnsitz


Bisher hat die GEZ keinen Bescheid geschickt, sondern nur eine verwirrende Auflistung über Rückstände von Gebühren
Zudem ist fraglich woher die GEZ nun die Adresse hat, nachdem Sie ja jahrelang vergeblich versucht hat, Person A zu kontaktieren.
Liegt hier ein Abgleich der Meldedaten mit Einwohnermeldeamt vor, was vom VG als rechtswidrig eingestuft werden könnte?

Mit Verweis auf Verjährung 2011/2012 zurück an Absender?
Ab 2013 keine Beitragspflicht, da Vater im Haushalt bereits Gebühr entrichtet ?
Sollte Person A erfragen woher denn plötzlich die Adresse ermittelt wurde und warum die Jahre vorher keine Post kam, wenn die Adresse offensichtlich vorliegt


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k
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Zeigt das Finanzloch durch Nichtzahler schon Wirkung?Ähnliche Versuche,auch bei HIV Empfängern ab 01/2013 bekannt,aber durch Zeugen belegt,dass die Befreiungen der HIV Behörde versandt worden sind.
Ich bin zwar auch gegen Gewalt,wie im zuletzt bekannt gewordenen Axtangriff,aber dieser Abzockerbande,die in Ihrem Saftladen den Überblick verloren hat,gehört tüchtig auf die Finger geklopft.
Nur nicht einschüchtern lassen,wir machen weiter.


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koppi1947

  • Moderator
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Der Beitragsservice hatte vor längerer Zeit eine " Generalamnestie" für "Schwarzseher" bis Ende 2012 verkündet. Das könnte ja auch interessant sein. Bitte mal die Suchfunktion danach befragen.


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k
  • Beiträge: 720
  • Wir sind das Volk
Dürfte auch nach 3 Jahren verjährt sein diese Forderung oder?


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koppi1947

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  • Beiträge: 720
  • Wir sind das Volk
Hier ein Auszug:

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
Wenn Sie noch offene Forderungen aus dem vorvorletzten Jahr haben, sollten Sie langsam aktiv werden. Denn mit Ablauf des 31. Dezember verjähren die meisten Ansprüche aus diesem Zeitraum.
Die Verjährung tritt in der Regel nach drei Jahren ein – das nennt sich regelmäßige Verjährung. Es gibt aber auch andere Fristen: Bei Einkäufen (Möbel, Elektrogeräte, Kleidung etc.) verfallen Ihre Rechte schon nach zwei Jahren, bei Baumängeln hingegen erst nach fünf.
Bei der regelmäßigen Verjährung ist immer der 31. Dezember der Stichtag – unabhängig davon, an welchen Tag genau der Anspruch entstanden ist und Sie davon (theoretisch) auch wussten. Wichtig ist dabei nur das Jahr!
Der schnellste Weg, um noch kurz vor Jahresende die Verjährung zu verhindern, ist ein Mahnverfahren. Sie müssen dazu gegen denjenigen, der Ihnen noch etwas schuldet, das vereinfachte gerichtliche Verfahren einleiten. Eine Klage hilft auch, ist aber aufwendiger.


Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/verjaehrungsfristen-bgb/#ixzz3PecvVhAE


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koppi1947

s
  • Beiträge: 516
Der Beitragsservice hatte vor längerer Zeit eine " Generalamnestie" für "Schwarzseher" bis Ende 2012 verkündet. Das könnte ja auch interessant sein.

Die gibt es aber nur für bis dahin nicht ertappte Schwarzseher.
Hier wird ja behauptet, A sei weiterhin angemeldet gewesen und habe trotzdem nicht gezahlt.

Möglicherweise ist die Abmeldung zwar eingegangen, aber nicht akzeptiert worden. Durch den Rückzug zu den Eltern wäre ja nicht die Gebührenpflicht entfallen, dafür hätten die Geräte abgeschafft werden müssen.

Letztlich geht es aber wegen Verjährung und neuem System nur um das Jahr 2012. Ob die dafür einen Prozess riskieren gegen jemand, der sich abgemeldet hat?
Ich würde einfach mal mitteilen, dass vom Vater für die aktuelle Wohnung schon bezahlt wird, und abwarten, ob für 2012 noch ein Bescheid kommt.


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P
  • Beiträge: 4.011
Es geht unter Umständen auch einfacher.

Ja, der BS versucht die Daten der Meldebehörde mit seinen internen Daten abzugleichen.

Der BS hat, soweit die aktuelle und die letzte Adresse von einer Person A durch die Meldebehörde übermittelt bekommen, auch plus wann gemeldet und wann umgemeldet.
 Aus diesen Daten rekostruiert der BS halt seine Listen und prüft gegen scheinbar offene Forderungen.

Beispiel Fikiv

Person A -> Name Ina Meier wohnt von Zeit A bis B in M M M
Person B -> Name Ina Meier wohnt von Zeit A bis B in N N N
weitere andere Personen
Person C -> Name Ina Meier wohnt von Zeit A bis B in O O O
Person D -> Name Ina Meier wohnt von Zeit A bis B in P P P

vielleicht gibt es bei den Meldebehörden ja auch Fehler

würden diese vier z.B. jetzt vor dem 1.1.2013 mehrfach umgezogen seien, und jeweils davor auch einmal
der BS erhält ja nur die letzte Anschrift, und im Normalfall beim Abgleich nicht auch noch die davor

Person A zieht zu Person C, Person D zu A, B zu D, C zu B
nochmal Umzug
Person B zu D, A zu B, und soweiter

Würde sich eine Person A jetzt überhaupt sicher sein, die richtige Person zu sein, welche dort vom BS angeschrieben wurde?

Der BS geht hier auch mit den einfachen Schreiben zuerst auf "Dummenfangen", wenn es kein Bescheid ist, sondern ein Einfachbrief ohne Rechtsbelehrung. Dann könnte das auch einfach irgoniert werden, besonders wenn für die aktuelle Wohnung bereits bezahlt wird. Kommt ein Bescheid zu dieser scheinbar offenen Forderung würde immer noch die Möglichkeit bestehen Widerspruch einzureichen.  -> also falls noch keine Reaktion von Person A erfolgte und es kein Bescheid ist -> wäre das aus Sicht von PersonX okey und machbar.

?Frage
Zitat
die behaupten ja auch noch dreist Person A sei in der Beweislast die damalige Kündigung zu schicken
Hat Person A da bereits angerufen, und zu verstehen gegeben, das Sie die richtige Person sei?

Sonst könnte Person A auch zunächst mittels einfach Fax bestreiten die "behauptete Person" zu sein von welcher da offen Forderungen beigetrieben werden sollen.
Und Fragen, wie der BS sich so eine Behauptung erlauben darf/kann.
Sowie die unsubstantiierte Forderung direkt zurückweisen.


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  • Beiträge: 11.744
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Der Beitragsservice hatte vor längerer Zeit eine "Generalamnestie" für "Schwarzseher" bis Ende 2012 verkündet. Das könnte ja auch interessant sein. Bitte mal die Suchfunktion danach befragen.

Mit dem Suchwort "Amnestie" findet man  zum Thema
"Schwarzseher" / "rückwirkende Forderungen" u.a. diesen umfangreichen Kommentar, der mit dem "Mythos" versucht aufzuräumen:
Post vom Beitragsservice - Rückforderungen, was tun?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7261.msg53469.html#msg53469

Zum Thema
Statt "Schwarzseher-Amnestie" > verstärkte Eintreibung alter Forderungen!!!

Im golem-Artikel unter
www.golem.de/news/rundfunkbeitrag-neue-gez-wird-schwarzseher-nicht-rueckwirkend-verfolgen-1210-95375.html
heißt es wörtlich
Zitat
Korrekt sei, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio bei
SCHWARZSEHERN und -HÖRERN KEINE RÜCKWIRKENDEN FORDERUNGEN
für den Zeitraum vor der Umstellung geltend machen würden.
Eicher sagte Golem.de:
"Es geht dabei NICHT DARUM, bisherige SCHWARZSEHER und -HÖRER zu SCHONEN, es ist vielmehr hochgradig aufwendig oder gar UNMÖGLICH zu BEWEISEN, dass jemand vor mehreren Jahren TATSÄCHLICH RUNDFUNKGERÄTE zum Empfang BEREITGEHALTEN hat."

Das ist genau *die* JURISTISCH-SPITZFINDIGE Wortwahl, die
- zwar so klingt, als ob keine alten ("ausstehenden") Forderungen eingetrieben würden,
- jedoch eigentlich NUR SAGT, dass hier mit der (gleichzeig auch Generalverdacht implizierenden) Bezeichnung "Schwarzseher und -hörer" wohl eher diejenigen gemeint waren, die
     > trotz "Bereithaltung von Empfangsgeräten" und
     > dadurch begründeter "Anmelde-/ Gebührenpflicht"
     > *NICHT ANGEMELDET* waren,
denn *DENEN* - und *NUR* denen - ist die "Bereithaltung von Empfangsgeräten" im Nachgang quasi NICHT NACHWEISBAR.

Für alle *GEMELDETEN*, aber *säumigen* Zahler gilt:
Sie waren *GEMELDET* und hatten somit die "Bereithaltung von Empfangsgeräten" wissentlich dokumentiert und gegenüber der GEZ BESTÄTIGT.


*Diejenigen* sehen sich derzeit offensichtlich VERSTÄRKTER EINTREIBUNG von teilweise MEHREREN JAHREN gegenüber, wie die zunehmenden Hilfegesuche von Betroffenen in den sozialen Netzwerken und Foren nahelegen.


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