Diese vorgegaukelte
"Ratenzahlungsvereinbarung" ist eine der vielen juristisch ausgeklügelten Finten mit dem Ansinnen, des einen oder anderen "Schuldners" dennoch habhaft zu werden:
Beabsichtigte Vertuschung in den formularbasierten Schreiben des Beitragsservice9) angebliche "Vereinbarung einer Ratenzahlung"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7419.msg69878.html#msg69878Wer sich wehren will, muss die Zahlungen einstellen.
Alles weitere findet sich dann.
Allerdings müsste sich Person A wohl darauf einstellen, dass sie
durch bereits erfolgte Ratenzahlungen insbesondere den Erhalt des damaligen "Bescheids"(?) wohl indirekt bestätigt hat...
(schlecht, wenn sie das nicht mehr prüfen kann > evtl. Zweitausfertigung dieses Schreibens anfordern!)...in diesem Falle dann also wohl in der Tat die Widerspruchsfrist nachweislich abgelaufen wäre - und bei Einstellung der (Ab-)Zahlung dieser Beträge dann wohl auch irgendwann Vollstreckung eingeleitet werden würde.
Anders verhält es sich mit noch nicht per (nachweislichem) Bescheid festgesetzten Beträgen.
Diese müssten sogar (nach all der bisherigen Erfahrung)
ausgesetzt werden, um überhaupt einen rechtsmittelfähigen
Bescheid zu erhalten.
Zu den allgemeinen Dingen bitte eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen
"Schnelleinstieg"Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html