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Autor Thema: Kosten der Gegenseite bei Klage vor dem Verwaltungsgericht  (Gelesen 2456 mal)

T
  • Beiträge: 37
Hallo zusammen,

folgendes theoretisches Szenario:
Person A reicht nach Widerspruchsbescheid Klage beim VG ein. Dieses nimmt die Klage an, fordert sofort die bekannten 105€ für die Gerichtskosten.
Welche Folgekosten werden vor dem VG in dieser Instanz noch entstehen? Person A hat folgende Sorge: Beitragsservice "gewinnt" laut Urteil und stellt Arbeitskosten der eigenen Rechtsanwälte in Rechnung. Ist das realistisch oder muss Person A diese nicht bezahlen?
Person A hat natürlich keinen Anwalt und auch keine Rechtsschutzversicherung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Januar 2015, 22:23 von Bürger«

G
  • Beiträge: 1.548
Die Rundfunkanstalt kann für seine eigenen Justiziare nur Reisekosten berechnen, soweit ich wei8. Für externe Anwälte kann nur nach BRAGO abgerechnet werden, das ist so wenig daß die Kläger aus diesem Grund meistens keine Anwälte finden, zumindest nicht für das Geld.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Januar 2015, 22:23 von Bürger«

G
  • Beiträge: 380
kann nur nach BRAGO abgerechnet werden,...

ersetze BRAGO durch RVG :)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Januar 2015, 22:24 von Bürger«
"Weil es der kommerziellen Konkurrenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland so gut wie nie geht (...), müssen wir mit „Sky“ leiden." (Zitat Dr. Hermann Eicher, Justitiar des Südwestrundfunks, Gastbeitrag "Der Rundfunkbeitrag ist ein Korrektiv für Marktversagen", Handelsblatt 30.09.2012, http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastbeitrag-der-rundfunkbeitrag-ist-ein-korrektiv-fuer-marktversagen/7199338.html, Abruf: 21.08.2014)

T
  • Beiträge: 37
Danke.
D. h. wenn auf eine mündliche Verhandlung verzichtet wird, sonst die Gerichtskosten die Gesamtkosten der 1. Instanz für Person A?


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