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  • Stuttgart, Verhandlungen 17.12.14 ab 10 Uhr: 17. Dezember 2014

Autor Thema: Stuttgart, Verhandlungen 17.12.14 ab 10 Uhr  (Gelesen 13324 mal)

E

Eddie

Re: Stuttgart, Verhandlungen 17.12.14 ab 10 Uhr
#15: 17. Dezember 2014, 17:47
Vielen Dank für die Berichterstattung @ ThisIsSparta!

E hätte auch gerne teilgenommen, aber leider ist es vor Weihnachten immer etwas hektisch und alles muss fertig werden.

Ist schon bekannt wann die nächsten Verhandlungen in S stattfinden?

Danke & Grüße
Eddie

Edit: gerade gesehen - http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12301.0.html


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Re: Stuttgart, Verhandlungen 17.12.14 ab 10 Uhr
#16: 17. Dezember 2014, 18:11
Die zweite Verhandlung bedeutet in meinen Augen, dass es von 01.01.2013 bis heute per Gerichtsentscheidung keinen gültigen Bescheid gibt. D.h. der Kläger muss keine Beiträge zahlen. Wenn der SWR einen neuen ausstellt, muss eben erneut ein Widerspruch eingelegt werden  ;)

Um genaueres zu sagen muss natürlich der schriftliche Beschluss her. Wenn das jemand aus Stuttgart per Aktenzeichen/Pressemitteilung verfolgen könnte, wäre das super.


Vielen Dank an user Sparta für die umfassende Berichterstattung!
Ich versuche hier nochmal eine Klarstellung des heute verhandelten 2. Falles, dessen Aktenzeichen laut Aushang ist: 3 K 1033/14
Der leider nicht anwesende Kläger war ganz schlau und hat schon ganz zu Anfang des Jahres 2013 einen offiziellen FESTSETZUNGSBESCHEID vom SWR gefordert, also noch bevor dieser einen Gebühren-Beitrags-Bescheid erlassen hätte, welcher dann mit Säumniszuschlag versehen worden wäre. Laut Richter habe der SWR darauf geantwortet "das dürfen wir nicht". Der Richter führte weiter aus: "das stimmt nicht, es KANN ein ein solcher Bescheid ausgestellt werden rechtzeitig bevor jemand in Säumnis gerät, es MUSS aber NICHT". In DIESEM FALL (der Kläger hat den Bescheid rechtzeitig angefordert) bedeute die "erzwungene Versäumnis" eine Erschwerung des Zugangs zum Rechtsweg, welche gegen Treu & Glauben verstoße. Daraufhin hat die SWR-Vertreterin gesagt, sie würden solche Bescheide nicht erlassen wegen der damit verbundenen Kosten.

Dieser Aspekt führte dann dazu, daß der Säumniszuschlag für das zur Diskussion stehende 1. Quartal 2013 annulliert wurde.

Darüber hinaus konnte der Richter nicht erkennen, daß der Kläger den 1. Bescheid überhaupt erhalten hatte, weil der Kläger auf diesen nicht reagiert hatte - im Gegensatz zum 2. und 3. Bescheid - , und da auch der SWR im Widerspruchsbescheid nicht auf den 1. Bescheid Bezug genommen hatte, sondern nur auf den 2. und 3. Bescheid. Daraufhin erklärte die SWR-Vertreterin, den 1. Bescheid aufzuheben und dem Kläger einen neuen (Ersatz-)bescheid für das 1. Q. 2013 zuzustellen.

Somit wurde der 1. Bescheid aufgehoben, der Säumniszuschlag für diesen auch, und der Kläger bekommt den Bescheid erneut zugestellt, mit neuer Widerspruchsfrist.
Daß auch der 2. und 3. Bescheid aufgehoben wurde habe ich nicht herausgehört. Ich meine daß diese weiter Bestand haben, und da der Kläger nicht anwesend war, konnte auch kein Ruhen des Verfahrens angeordnet werden.

M.


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Re: Stuttgart, Verhandlungen 17.12.14 ab 10 Uhr
#17: 17. Dezember 2014, 18:45
Danke für diese Mitteilung @Micha. Das bedeutet also, dass in Verhandlung 2 der Kläger nur deshalb für den ersten Beitragsbescheid keine Säumnisgebühr bezahlen musste, weil er gleich einen Festsetzungsbescheid angefordert hatte. Dann kann man nur noch einen ganz kleinen Teilerfolg sehen (durch die Abwehr dieser Säumnisgebühr). Aber besser als gar nichts.


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Re: Stuttgart, Verhandlungen 17.12.14 ab 10 Uhr
#18: 17. Dezember 2014, 20:40
Ok, danke für den Hinweis mit der Hemmung und Verjährung...

Ich sehe trotzdem den heutigen Termin so:
1. Verhandlung
GEZ 1 : Kläger 1
2. Verhandlung
GEZ 0 : Kläger 1
3.Verhandlung
GEZ 1 : Kläger 0

Insgesamt also 2 zu 2  (#)

Der Punkt mit den gekillten Säumniszuschlägen ist ein voller Erfolg für alle Leute die Bescheide mit Säumnisangabe erhalten haben. Oder ist es nicht so?
Wenn jetzt ein neuer Bescheid von GEZ erstellt wird, ist er dann rückwirkend oder ab dem Ausstellungsdatum? D.h. die Zahlungsforderungen sind dann ab dem nächsten Bescheid gültig?
Und ausserdem ist es doch im Tübinger-Urteil genauso gesagt worden, dass alle Forderungen des GEZ vor dem Bekanntmachen durch einen Bescheid nichtig sind?


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Re: Stuttgart, Verhandlungen 17.12.14 ab 10 Uhr
#19: 17. Dezember 2014, 21:46
nein die Säumnisgebühren mussten nur in dem einen Fall zurückgenommen werden weil der Kläger vor deren Festsetzung einen Bescheid gefordert hatte welcher abgelehnt wurde. Auf die üblichen Fälle wo das nicht so erfolgt ist kann dies nicht  übertragen werden. Inwieweit das Tübinger Urteil (welches in Revision ging) hier hilft kann ich im Moment nicht sagen.

Der neue Bescheid wird rückwirkend sein!
M.


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Re: Stuttgart, Verhandlungen 17.12.14 ab 10 Uhr
#20: 18. Dezember 2014, 07:21
Und warum kann das Zurücknehmen nicht auf die üblichen Fälle übertragen werden? Wurde das so vom Richter gesagt? Welches rechtliche Schriftstück soll diese Übertragung verhindern?

Mal eine andere Frage... Welche Festsetzungsverjährung gibt es eigentlich bei den Beitragsbescheiden? Die ist doch ausschlaggebend für die Möglichkeit einer rückwirkenden Erstellung von Bescheiden.


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Re: Stuttgart, Verhandlungen 17.12.14 ab 10 Uhr
#21: 18. Dezember 2014, 07:59
Zitat
Der Richter (Schäbele) fragte was passieren wird, wenn das BundVerfGericht erklärt, dass der RBStV bzw. Beiträge nicht gelten...
Richter sagte, dass wenn der (jetzige) RBStV aufgehoben wird, dann gilt er in der Version 12.
Ist doch schön, das auch ein Richter diese Möglichkeit in Erwägung zieht.


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Re: Stuttgart, Verhandlungen 17.12.14 ab 10 Uhr
#22: 18. Dezember 2014, 09:13
Das finde ich auch krass....anscheinend ist dieser sich auch nicht so sicher, ob das hier alles so mit rechten Dingen zugeht. Meines Erachtens nach finde gerade diese Aussage gut, aber gleichzeitig auch etwas beängstigend. Weil eines sind wir uns doch sicher: sollte der Rundfunkbeitrag in seiner jetzigen Form vom Bundesverfassungsgericht für Verfassungswidrig erklärt werden sind die Mrd. gezahlter Beiträge weg.....


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Re: Stuttgart, Verhandlungen 17.12.14 ab 10 Uhr
#23: 18. Dezember 2014, 10:46
Genau das werden sich wohl die Verfassungsrichter denken...

Aber alle Beiträge die man unter Vorbehalt gezahlt bzw. einen Widerspruch/Klage erhoben hat müssten ja trotzdem erstattet werden.


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Re: Stuttgart, Verhandlungen 17.12.14 ab 10 Uhr
#24: 18. Dezember 2014, 11:47
@abacap:
für wen weg? für die örR oder für die Bürger?
Es wären wohl nicht alle Mrd. weg für den Staatsfunk, denn dann käme eine Weitergeltung der alten geräteabhängigen Gebührenerhebung zum Tragen.
Die neue Steuer ersetzt die frühere Regelung. (Korrektur erwünscht, denn ich hab den Rundfunkänderungsstaatsvertrag noch nicht komplett durchbuchstabiert)
Die Zahler, die nun mit der neuen Regelung besser davon kommen, könnten sich ernüchtert die Augen reiben.


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Re: Stuttgart, Verhandlungen 17.12.14 ab 10 Uhr
#25: 18. Dezember 2014, 12:54
Das bisher (seid dem 01.01.13 gezahlte) Zwangsgeld. Das wird doch nicht zurückgezahlt.....


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Re: Stuttgart, Verhandlungen 17.12.14 ab 10 Uhr
#26: 18. Dezember 2014, 13:27
Bei dem aktuellen Stuttgarter Termin haben wir wohl erfahren, dass es nun über 600 Klagen beim SWR nun eingegangen sind.

Da können doch die Kläger auch in anderen Bundesländer die Anzahl anfragen  :D


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nach Aussage von Richter Schnäbele / VG Stuttgart , 3. Kammer auf Nachfrage am 21.01.2015
ist eine Verjährung bei ruhenden Verfahren ausgesetzt.


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