Es ist sehr zu bezweifeln, dass die Rundfunkanstalten - und dementsprechend noch mehr zu bezweifeln, dass ihre nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft - zu hoheitlichem Handeln berechtigt sein können.
Die permanente Verwendung von Textbausteinen, die kaum auf das Bezug nehmen, was die vermeintlichen "Beitragsschuldner" vorbringen, bestärken die Zweifel nochmals. So wie bereits bezweifelt werden kann, dass die vom "Beitragsservice" ausgestellten Schreiben rechtmäßige Verwaltungsakte darstellen, eben so kann bezweifelt werden, dass ein vom "Beitragsservice" im Namen der LRA erstellter aber lediglich mit Textbausteinen agierender sogenannnter Widerspruchsbescheid den Anforderungen des Verwaltungsverfahrensgesetz genügen kann. Die mehr oder minder ungeprüfte Verwendung von Textbausteinen mag daher als Indiz genommen werden, dass hier nicht eine zu hoheitlichem Handeln befugte Behörde gemäß Verwaltungsverfahrensgrundsätzen agiert, sondern nur ein von wirtschaftlichen Interessen geleiteter Inkassobetrieb
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Stimme ich vollkommen zu. Wir sind Laie und als solche verstehe wir einiges nicht.Es würde auch mal gefragt ob Beitragservice eine Firma ist oder eine Bürogemeinschaft der ARD ZDF und Deuschlandradio. Soweit ich die Gesetze verstehe, kann (darf) ich auch annehmen, dass es sich um eine Firma handele.
Haftung in einer BürogemeinschaftDie rechtliche Seite einer Bürogemeinschaft bedarf bereits im Vorfeld einer eindeutigen Klärung. Da es im Wesentlichen um die Teilung der Kosten geht, muss sichergestellt sein, dass jeder der Partner auch in der Lage ist, seinen Beitrag regelmäßig zu leisten. Wichtig ist es auch darauf zu achten, wie die Bürogemeinschaft nach außen auftritt. Wenn tatsächlich jeder Partner für sich alleine arbeitet, dann muss dies auch in der Außenwirkung so dargestellt werden – ansonsten kann es durchaus sein, dass aus der reinen zweckdienlichen Bürogemeinschaft eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, eine GbR wird. Dabei ist zu beachten, dass in einer GbR im Gegensatz zur Bürogemeinschaft auch eine gemeinsame Haftung gegeben ist. In der Bürogemeinschaft handelt und haftet jeder für sich selbst, und darum ist es besonders wichtig, dieses auch nach außen hin so darzustellen.
Beispielurteil - Zulässigkeit der Bürogemeinschaft von Anwälten mit Steuerberatungspartnerschaftsgesellschaft
Bei einer Bürogemeinschaft ist es dringend erforderlich, genau darauf zu achten, dass jedes Mitglied der Bürogemeinschaft ausschließlich für sich selber tätig ist. Eine Entscheidung des BGH bestätigt, dass ein Rechtsanwalt zwar mit einer Steuerberatungsgesellschaft, die als Partnergesellschaft geführt wird, eine Bürogemeinschaft bilden kann. Der Rechtsanwalt darf jedoch kein Mitglied der Steuerberatungsgesellschaft sein. [BGH, 29.9.2003, AnwZ (B) 24/00 (AGH Baden-Württemberg)
Wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist (Organschaft). Die Wirkungen
der Organschaft sind auf Innenleistungen zwischen den im Inland gelegenen Unternehmensteilen beschränkt. Diese Unternehmensteile sind als ein Unternehmen zu behandeln. Hat der Organträger seine Geschäftsleitung im Ausland, gilt der wirtschaftlich bedeutendste Unternehmensteil im Inland als der Unternehmer
Daraus ergibt sich das ARD, ZDF Deutschlandradio Beitragservice ein Unternehmen ist das eine Umsatzsteuer – Identifikationsnummer besitzt.