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Autor Thema: Prüfung Mittelverwendung Anstalten auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit  (Gelesen 3918 mal)

G
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Wegen einer Ausschreibung "ARD-Mobilfunkdienste" auf der Vergabeplattform der Anstalten https://www.vergabeplattform-rundfunkanstalten.de/NetServer/PublicationControllerServlet?function=Detail&TOID=54321-NetTender-14a060aa04a-7c9ffb9c0c2901b4&TenderKey=null habe ich die KEF wie folgt angeschrieben:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

die Landesrundfunkanstalten der ARD und Deutsche Welle sowie Deutschland Radio, vertreten durch den Hessischen Rundfunk, schreiben auf der Vergabeplattform der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Beschaffung von ca. 18.000 SIM-Karten für Mobilfunkdienste aus https://www.vergabeplattform-rundfunkanstalten.de/NetServer/PublicationControllerServlet?function=Detail&TOID=54321-NetTender-14a060aa04a-7c9ffb9c0c2901b4&TenderKey=null
Laut Auftragsbeschreibung sollen Auftragsberechtigte auch sein sämtliche Gemeinschaftseinrichtungen der ARD (GSEAs), die Tochtergesellschaften sowie die im Mehrheitsbesitz befindlichen Unternehmen einer, mehrerer oder sämtlicher ARD-Rundfunkanstalten inklusiveDRadio.
Der Finanzbedarf der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten umfasst sicher nicht auch die Ausstattung von Tochtergesellschaften bzw. Mehrheitsbesitz-Unternehmen von ARD-Rundfunkanstalten.
Wird das von der KEF überprüft, ob die zur Verfügung gestellten Mittel ordnungsgemäß verwendet werden?
Ansonsten würde ich Sie um Mitteilung bitten, wer für eine Überprüfung zuständig wäre und an wen man sich dazu wenden könnte, vielen Dank im Voraus,

mit freundlichen Grüßen"



(Die betreffende Ausschreibung ist seit heute verschwunden, "vergebene Aufträge" werden nicht angezeigt)


Der Geschäftsführer der KEF hat geantwortet, dass die KEF für die Ermittlung des Finanzbedarfes der Rundfunkanstalten zuständig sei. Ob die Anstalten die Mittel ordnungsgemäß nach den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verwenden, werde von den Landesrechnungshöfen geprüft.


Nun habe ich gerade in dem Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates des Bundesfinanzministeriums unter Fußnote 36. auf Seite 22 gelesen, dass bemerkenswert sei "die Gegenwehr der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gegen die an sich grundsätzlich zulässige Rechnungshofkontrolle".


Auf der Homepage des Bayerischen Obersten Rechnungshofes zum Beispiel finden sich zum Suchbegriff "Bayerischer Rundfunk" zahlreiche per 05.01.2015 aktualisierte Dokumente. Beim Bericht zur finanziellen Situation des br 2011 steht, dass nach dem Rundfunkstaatsvertrag ab dem Geschäftsjahr 2010 die Marktkonformität zu kontrollieren sei http://www.orh.bayern.de/berichte/sonderberichte/aktuell/item/6-finanzielle-situation-des-br-2009-aktualisierung-2011.html.
Auf Seite 10 des Berichtes über "Die finanzielle Situation des Bayerischen Rundfunks 2009 mit Aktualisierung 2011" steht: "Im Ergebnis soll bei kommerziell tätigen Tochtergesellschaften keine Subventionierung und damit Wettbewerbsverzerrung mit Gebührengeldern erfolgen." (http://www.orh.bayern.de/files/Sonderberichte/11-05-02_Aktualisierung_BR_Sonderbericht_2009.pdf


Also könnte die Ausschreibung der SIM-Karten partiell unzulässig gewesen sein.


Gleiches könnte für diese vom Hessischen Rundfunk als Vergabestelle vorgenommene Ausschreibung "Programmplanungstool für Degeto GmbH" gelten https://www.vergabeplattform-rundfunkanstalten.de/NetServer/PublicationControllerServlet?function=Detail&TOID=54321-NetTender-14a57b395aa-1f09387dd36f4bd6&TenderKey=null => allen vom hr Bedrängten empfiehlt sich ein baldmöglicher Ausdruck für die Klage.


Übrigens: Die ursprünglich noch bis einschließlich 05.01.2015 laufende Ausschreibung der nicht-privaten Adressen seitens des nicht rechtsfähigen Beitragsservice (!) http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12525.msg84312.html#msg84312 ist ebenfalls bereits "verschwunden".


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"Weil es der kommerziellen Konkurrenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland so gut wie nie geht (...), müssen wir mit „Sky“ leiden." (Zitat Dr. Hermann Eicher, Justitiar des Südwestrundfunks, Gastbeitrag "Der Rundfunkbeitrag ist ein Korrektiv für Marktversagen", Handelsblatt 30.09.2012, http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastbeitrag-der-rundfunkbeitrag-ist-ein-korrektiv-fuer-marktversagen/7199338.html, Abruf: 21.08.2014)

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  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Was sind das nur für, Entschuldigung für meine direkte Aussprache, dummdreiste ***. Versuchen über offizielle Ausschreibungen (vielleicht wissen sie nicht von ihrer eigenen Internetplattform?) neue (un)wirtschaftliche Betätigungsfelder fernab vom Grundversorgungsauftrag über Beitragseinnahmen zu finanzieren und ihren hunderten von Film-GmbH's mit ÖR-Gesellschafterbeteiligung deren IT aufzubauen. Ich hatte hier mal im Forum den ganzen Filzbaum der Bavaria Film GmbH gesehen und das war nur eine von vielen! Jetzt geht es um die Degeto Film GmbH, der Spielwiese vom HR. Da die ÖR das Recht haben beliebig Töchterfirmen zu gründen und zu betreiben, machen sie auch exzessiv davon Gebrauch und stehen für Schulden ihrer Töchter "gerade"  und veräussern Filmförderungen als Sicherheiten in ihren Töchtern. Das sind meiner Meinung nach alles krumme Methoden um heute "legal" GEZ-BS-Beiträge zu entschleunigen. Diese intransparenten Machenschaften ohne Regulierung und Kontrolle muss Einhalt geboten werden. Demokratie sieht ganz anders aus!


***Edit "Bürger":
Bitte auf gesittete Wortwahl achten. Danke.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Januar 2015, 14:36 von Bürger«
LeckGEZ*

*Nickname ist von meinem ZufallsgeneratorTM über einen langen Zeitraum ermittelt worden und erhebt keine Ansprüche auf Sinn- oder Vollständigkeit. Wäre jedoch bereit, diesen auch für die Politik arbeiten lassen zu wollen. (Tantiemen bitte per PM. Bitte nix unterhalb Intendanten-Gage, Politiker-Nebenjob oder Filz-Beraterhonorar)

G
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Versuchen über offizielle Ausschreibungen (vielleicht wissen sie nicht von ihrer eigenen Internetplattform?) neue (un)wirtschaftliche Betätigungsfelder fernab vom Grundversorgungsauftrag über Beitragseinnahmen zu finanzieren

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten müssen nach einer Entscheidung des EuGH vom 13.12.2007 (C-337/06) als öffentliche Auftraggeber alle Produktbeschaffungen und Dienstleistungen ausschreiben, die nicht der Programmgestaltung und –produktion sowie der Ausstrahlung von Sendungen dienen http://www.bitkom.org/de/themen/37244_51217.aspx


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"Weil es der kommerziellen Konkurrenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland so gut wie nie geht (...), müssen wir mit „Sky“ leiden." (Zitat Dr. Hermann Eicher, Justitiar des Südwestrundfunks, Gastbeitrag "Der Rundfunkbeitrag ist ein Korrektiv für Marktversagen", Handelsblatt 30.09.2012, http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastbeitrag-der-rundfunkbeitrag-ist-ein-korrektiv-fuer-marktversagen/7199338.html, Abruf: 21.08.2014)

E
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   Nur zur Info :

Degeto Film GmbH
Am Steinernen Stock 1
D-60320 Frankfurt am Main
Telefon 069 / 1509-0
Fax   069 / 1509 - 339

Geschäftsführer: Christine Strobl

Frau Strobl ist Tochter vom Schatzmeister Wolfgang Schäuble , wer es noch nicht wusste.


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Punkt I.4) der Ausschreibung Programmplanungstool für Degeto GmbH (HR-2014-0009):

"Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber:                Ja"

"Adressen des anderen öffentlichen Auftraggebers,
in dessen Namen der öffentliche Auftraggeber beschafft: 
                                                                Offizielle Bezeichnung und Anschrift: ARD Degeto Film GmbH

                                                                Nationale Identifikationsnummer:
                                                                Postanschrift: Am Steinernen Stock 1
                                                                PLZ / Ort: 60320 Frankfurt am Main
                                                                Land: Deutschland
"


Hier ist die Ausschreibung nochmal http://www.ausschreibungen-deutschland.de/192251_Projektmanagement-Office_fuer_Degeto_GmbH_2014_Frankfurt_am_Main

Impressum ARD Degeto Film GmbH: Sitz der Gesellschaft: Frankfurt am Main, HRB 8974, Amtsgericht Frankfurt



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