Person A. war gestern bei der Stadtkasse, um eine Kopie des Vollstreckungsersuchens zu erhalten.
Der Sachbearbeiter von letzter Woche war diesmal richtig nett und menschlich. Eine Kopie hat Person A. nicht erhalten, weil die das nicht dürften, aber dafür durfte Person A. sich das Ersuchen anschauen.
Vor allem durfte Person A sehen, was überhaupt da drin steht, was die offene Forderung angeht.
Formale Sachen konnte Person A. so schnell nicht prüfen. Die andere Mitarbeitern der Stadt war nicht so nett zu Person A, hatte aber anscheinend nichts zu melden ;-)
Jedenfalls hat sich der große Auftritt von Person A. letzte Woche dahingehend gelohnt, dass es gestern ein richtig nettes menschliches Gespräch gab zusammen mit einer ordentlichen Fristverlängerung!
In der Zeit soll Person A das mit dem BS klären, dass sie keine Bescheide erhalten hat und dann die Bescheide anfordern.
Ehrlich gesagt, war Person A dieses nette Gespräch mit dem Mitarbeiter gestern viel lieber als Stress zu machen.
Person A macht den Stress lieber dem BS.
Jedenfalls standen in der Ankündigung zwei Bescheide drin, einer über 3 Monate und einer über den Gesamtbetrag.
Der Bescheid über 3 Monate steht auch in der letzten Mahnung vom BS drin, ABER NICHTS VON DEM BESCHEID ÜBER DEN RESTBETRAG FÜR DIE GANZE ZEIT.
Da steht nur drin, dass das eine rückständige Forderung ist.
In dem Vollstreckungsersuchen steht drin, dass es dazu einen Bescheid über den Gesamtbetrag gab.
Person A hat jedenfalls diesen Bescheid nicht und konnte deshalb auch kein Rechtsmittel dagegen einlegen.
Ist das denn der Fall, dass der BS am Sommer 2014 Sammelbescheide über die ganze Forderung verschickt hat oder ist das nur ein Fake und es waren nur Mahnungen?
Sollte Person A jetzt vom BS die Bescheide anfordern, weil sie sie ja nicht erhalten hat und dann dagegen auch Rechtsmittel einlegen?