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Autor Thema: Erste Erfolge gegen den Beitragsservice: Zwangsvollstreckung abgewehrt!  (Gelesen 94997 mal)

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Anscheinend wurde hier ein Leistungsbezug von Geldern für den Erlass zugrunde gelegt. Ich sehe da jetzt aber keinen Antrag, ist nur in einem Brief erwähnt.

Das betrifft uns hier dann nicht.

Ich finde einige Argumente in den Briefen trotzdem gut.


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Insgesamt eine interessante Geschichte, soweit war A auch schon vor zwei Monaten. Das Verfahren wurde an den BS zurückgegeben und ist nun wieder da.

So schnell geben die leider nicht auf. Nun muss es doch per Eilantrag auf Rechtsschutz ans VG.
Es bleibt spannend.

Aber Gratulation zum Teilsieg.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Dezember 2014, 20:15 von Uwe«

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Insgesamt eine interessante Geschichte, soweit war A auch schon vor zwei Monaten. Das Verfahren wurde an den BS zurückgegeben und ist nun wieder da.

In welcher Form ist es denn nun wieder da?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Dezember 2014, 20:16 von Uwe«
Rundfunkbeiträge würde ich aus der Portokasse zahlen. Ich betrachte es jedoch als eine moralische Verpflichtung gegen Zwang, Unfreiheit und Propaganda vorzugehen. Sämtliche Versuche diese Zwangsabgabe einzutreiben sind bei mir bisher gescheitert - Bisher gezahlte Beiträge 0,00 EUR. PUNKT.

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A hat einen Festsetzungsbescheid über den Gesamtzeitraum erhalten und von der Stadt.Kasse eine Mitteilung, dass der Widerspruch, der sich auf einen kürzeren Zeitraum bezog abgelehnt wurde und A innerhalb von einer Woche nach Erhalt des Schreibens zu zahlen hätte.

A hat der BS jedoch nichts geschickt, ausser besagtem Festsetzungsbescheid. A formuliert gerade den Eilantrag, denn A hat den BS vor 3 Monaten aufgefordert, A einen Widerspruchsbescheid zu schicken, gegen den A klagen kann. Das haben sie nicht getan.


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A hat einen Festsetzungsbescheid über den Gesamtzeitraum erhalten und von der Stadt.Kasse eine Mitteilung, dass der Widerspruch, der sich auf einen kürzeren Zeitraum bezog abgelehnt wurde und A innerhalb von einer Woche nach Erhalt des Schreibens zu zahlen hätte.

A hat einen Widerspruch eingelegt, der sich nicht auf den ganzen Zeitraum des Festsetzungsbescheid bezog?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Dezember 2014, 20:18 von Uwe«

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Die angekündigte Zwangsvollstreckung bezog sich auf einen Mahnzeitraum von 9 Monaten. Der Widerspruch wurde für diesen Zeitraum und die zu diesem Zeitraum bereits vorliegenden weiteren Bescheide eingereicht. Inzwischen sind 3 Monate vergangen und der Festsetzungbescheid bezieht sich auf den gesamten Zeitraum.


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Die angekündigte Zwangsvollstreckung bezog sich auf einen Mahnzeitraum von 9 Monaten. Der Widerspruch wurde für diesen Zeitraum und die zu diesem Zeitraum bereits vorliegenden weiteren Bescheide eingereicht. Inzwischen sind 3 Monate vergangen und der Festsetzungbescheid bezieht sich auf den gesamten Zeitraum.

Kann eigentlich nicht sein. Die Zeiträume mehrerer (Festsetzungs- oder Beitrags-)Bescheide sollten überschneidungsfrei sein.

Warum die Stadtkasse was von Widerspruchsablehnung faselt, verstehe ich aber nicht. Für die Vollstreckbarkeit spielt es keine
Rolle, was mit dem Widerspruch passiert ist.
Oder geht es um einen Widerspruch gegen die frühere Vollstreckung, die natürlich nur einen kürzeren Zeitraum umfassen konnte?


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So ungefähr. Das ist eine Zeitschiene. Bisher ging es rein formal um den ersten Betrag aus den ersten Zeiträumen. Nun ist der durch den aktuellen Festsetzungsbescheid erhöht worden. Dafür muss nun ein weiterer Widerspruch her. Den schreibe ich jetzt. Wobei mir lustigerweise die Stadtkasse mitgeteilt hat, dass der Widerspruch abgelehnt wurde. (Ich hatte Ihnen eine Kopie geschickt und sie haben den zusätzlich nach Köln zum BS geschickt, nicht zur Landesanstalt) und nicht der BS. Einen Widerspruchsbeschied habe ich nie erhalten.

Und der BS hat die Dreimonatsfrist verpasst >:D (#) ,
und so nicht die Möglichkeit zur Klage gegen den  eingeräumt.
Das geht jetzt zum VG.



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Person A. war gestern bei der Stadtkasse, um eine Kopie des Vollstreckungsersuchens zu erhalten.

Der Sachbearbeiter von letzter Woche war diesmal richtig nett und menschlich. Eine Kopie hat Person A. nicht erhalten, weil die das nicht dürften, aber dafür durfte Person A. sich das Ersuchen anschauen.

Vor allem durfte Person A sehen, was überhaupt da drin steht, was die offene Forderung angeht.

Formale Sachen konnte Person A. so schnell nicht prüfen. Die andere Mitarbeitern der Stadt war nicht so nett zu Person A,  hatte aber anscheinend nichts zu melden ;-)

Jedenfalls hat sich der große Auftritt von Person A. letzte Woche dahingehend gelohnt, dass es gestern ein richtig nettes menschliches Gespräch gab zusammen mit einer ordentlichen Fristverlängerung!

In der Zeit soll Person A das mit dem BS klären, dass sie keine Bescheide erhalten hat und dann die Bescheide anfordern.

Ehrlich gesagt, war Person A dieses nette Gespräch mit dem Mitarbeiter gestern viel lieber als Stress zu machen.

Person A macht den Stress lieber dem BS.

Jedenfalls standen in der Ankündigung zwei Bescheide drin, einer über 3 Monate und einer über den Gesamtbetrag.

Der Bescheid über 3 Monate steht auch in der letzten Mahnung vom BS drin, ABER NICHTS VON DEM BESCHEID ÜBER DEN RESTBETRAG FÜR DIE GANZE ZEIT.

Da steht nur drin, dass das eine rückständige Forderung ist.

In dem Vollstreckungsersuchen steht drin, dass es dazu einen Bescheid über den Gesamtbetrag gab.

Person A hat jedenfalls diesen Bescheid nicht und konnte deshalb auch kein Rechtsmittel dagegen einlegen.

Ist das denn der Fall, dass der BS am Sommer 2014 Sammelbescheide über die ganze Forderung verschickt hat oder ist das nur ein Fake und es waren nur Mahnungen?

Sollte Person A jetzt vom BS die Bescheide anfordern, weil sie sie ja nicht erhalten hat und dann dagegen auch Rechtsmittel einlegen?



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So ist es EL,ohne Bescheid mit Rechtsbehelf,konntest Du auch nicht widersprechen,also brauchst Du diesen Bescheid.
Dann Widerspruch und beides Deiner Stadtkasse vorlegen und die und Du seid erst mal aus dem Schneider.


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koppi1947

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Danke Koppi :-)

Schreibe ich dem BS dann einen normalen Brief, also ein paar Sätze einfach formuliert und muss das was juristisches sein?

Schicken will ich aber auf jeden Fall per Einschreiben.


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Noch ne Frage:

Schicke ich den Brief an den BS oder den SWR?

Auf dem Vollstreckungsersuchen standen, wie üblich beide drauf, SWR links und BS rechts.

Das konnte ich noch prüfen gestern.


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C
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....
Formale Sachen konnte Person A. so schnell nicht prüfen. ....
Aber genau darum geht es doch: Vollstreckungsersuchen auf Formale- und Verfahrensfehler prüfen, damit dann die Nichtigkeit des Verwaltungsaktes begründen. Falls entspr. vorliegt, muß m.M.n. die Vollstreckung abgelehnt werden.

Noch eine Bitte zu deinen letzten beiden Postings: nutze nächste mal bitte die Möglichkeit, deinen Beitrag zu 'bearbeiten' anstatt noch einen zusätzlichen Post zu erstellen. ;)
Die Möglichkeit einen eigenen Beitrag zu 'bearbeiten' gibt es eine gewisse Zeitlang, oben rechts dann neben 'Zitat'.


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Die ist keine Rechtsberatung meinerseits. Meine Beiträge stellen lediglich mein bescheidenes Wissen, Gedanken und/oder Erfahrungen dar.

k
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Hallo EL,bitte auch den Post von Calimero beachten.
Normalerweise ist nur der SWR verantwortlich,aber zur Sicherheit kannst Du Deine Anforderung auch an den BS senden.
Ich würde es genauso machen ,wie der BS,normale Post,würde mir aber einen Zeugen suchen und diesen mit unterschreiben lassen oder nur namentlich benennen,das dieser bezeugen kann,dass der Brief eingeworfen oder in einer Filiale abgegeben wurde.
Dieses Schreiben der Stadtkasse als Kopie zukommen lassen und dann auf die Antwort des SWR warten.
Das ist nur meine Meinung und keine Rechtsberatung.


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koppi1947

 
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