Nein warum sollte PersonX ein Gericht verarchen wollen
lese selbst was erforderlich wäre
Beispiel NRW
https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/fachgerichte/Verwaltungsgericht/klageverfahren/klageschrift_03/index.phpEs gibt keinen Grund irgendein Datum aufzu führen, außer das Eigene.
Schon aus dem Grund, weil die Klageschrift in Kopie dem Klagegegner gesendet wird, sollten keine Angaben vorkommen, wann Person A irgendwas erhalten hat. Was ist daran denn so schwer zu verstehen? Würde Person A diese Angaben machen, dann hat es die Gegenseite sehr leicht. Läßt Person A diese Daten zum Datum, welche nicht gefordert werden weg, dann muss so oder so die Gegenseite falls diese die Klage wegen Fristüberschreitung abgelehnt wissen will den Nachweis dazu erbringen, dass die Frist tatsächlich abgelaufen ist.
Eine Klage muss nur Fristgerecht eingegangen sein, die Frist beträgt einen Monat ab dem Tag der Zustellung. Daneben gibt es noch das mit der Fiktion (das angeblich 3 Tage nach aufgabe zur Post bla bla), das entlastet die Behörde im Zweifel aber nicht, wenn Person A, sollte es in diesem Punkt zum Streit kommen behauptet, der Zugang wäre später gewesen, genau dann könnte Person A immernoch das genaue Zustelldatum verkünden. Jedoch auf der Klageschrift muss das nicht stehen und sollte es auch nicht.