Nach unten Skip to main content

Autor Thema: 2 Beitragsnummern für dieselbe Wohnung - Festsetzungsbescheid trotz Zahlung  (Gelesen 7399 mal)

N
  • Beiträge: 10
Servus,

folgender interessanter aber fiktiver Fall:

Vorgeschichte: Person N wird vom Meldeamt verpetzt und bekommt irgendwann Anfang 2014 Bettelbriefe. Um der Zwangsanmeldung zuvorzukommen, meldet sich Person N online zum 01.04.2014 an. Natürlich kommt trotzdem gleichzeitig eine Zwangsanmeldung zum 01.01.2013 mit Beitragsnummer XXX. Die hat Person N aber nicht bestellt, also wird weiterhin (vergeblich) auf eine Bestätigung der Anmeldung zum 01.04.2014 gewartet, sowie vorsorglich zur Mitte des Dreimonatszeitraums gezahlt (da es keine Bestätigung gab, gab es auch keine Beitragsnummer auf der Überweisung, aber aus dem Verwendungszweck gehen eindeutig Name, Adresse und Zeitraum [01.04.-30.06.2014] hervor). Dann kommt fast gleichzeitig doch eine Bestätigung der Anmeldung mit richtigem Datum hereingeflattert und Beitragsnummer YYY (verschieden von XXX!); seitdem wird mit Bezug auf YYY alle 3 Monate überwiesen...

Nun stelle man sich vor, es kommt nach einigen Monaten ein Festsetzungsbescheid über Beiträge (ausgerechnet) vom 01.04.2014-30.09.2014 (2 Dreimonatszeiträume); im Briefkopf steht XXX (!) als Beitragsnummer. Außerdem wird noch auf nicht weiter erläuterte andere Rückstände hingewiesen (wahrscheinlich von der Zwangsanmeldung?), aber festgesetzt wird ironischerweise gerade das, was nachweislich gezahlt wurde (wenn auch für Beitragsnummer YYY - aber Zahlungspflichtig sind ja nicht Nummerninhaber, sondern Wohnungsbesetzer).

Wie sollte Person N am elegantesten vorgehen? Zahlungsnachweise und Bestätigung der Anmeldung mit Beitragsnummer YYY wären vorhanden. Da es offenbar ein Verwaltungsfehler vom BS ist, derselben Person für dieselbe Wohnung 2 Beitragsnummern zu geben, sollte N sie auffordern, die Nummer bzw. das "Konto" mit dem unbegründeten Festsetzungsbescheid zu löschen, oder? Was wäre aus diesem "Formfehler" an "Entgegenkommen" des BS herauszuholen?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

N
  • Beiträge: 10
Keine Idee?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

P
  • Beiträge: 3.997
Auf der Webseite vom BS gibt es ein Abmeldeformular für Doppelzahler (Person A wäre vermutlich aktuell ein Doppelzahler), dort könnte einfach eine XXX mit verweis dass bereits bezahlt wird unter einer Nummer yyy geändert werden, damit sollte es hinfällig werden.
Dauer keine 5 min.

Aber auf einen Festsetungsbescheid sollte dennoch mit (in Fällem wie diesem, einem einfachen) Widerspruch -> reicht mit Einfachpost -> reagiert werden, sinngemäßer Inhalt des Widerspruchs es wird bereits bezahlt unter xxx statt yyy, wie auch im Abmeldeformular angegeben.
 -->
Damit wäre aus Sicht von PersonX alles im Sinne des BS, es dürfte keine Forderung zumindest ab einem Datum 1.4.2014 offen bleiben, aber der BS wird sich dann wegen 01.01.2013 bis 30.03.2014 auch an yyy halten und das dort fordern und festsetzen.

Also, aber mal ehrlich, wozu bezahlen? Dafür gibt es nun aus Sicht von PersonX keinen vernüftigen Grund, zumal der Weg hier ins Forum bereits gefunden wurde.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

N
  • Beiträge: 10
Ok, das würde wohl etwas Zeit verschaffen. Wird im Abmeldeformular überhaupt ein rückwirkendes Datum berücksichtigt? An Stelle von Person N würde ich deren automatischer Verarbeitung nicht trauen ;)... Ist diese Abmeldung denn prinzipiell notwendig, wenn man dem Bescheid widerspricht und den Sachverhalt schildert (mit Belegen)? Der Bescheid muss ja aufgehoben werden und falls sie das doppelte Konto nicht löschen und in Zukunft weitere Bescheide verschicken, obwohl bezahlt wurde, verursacht es denen nur Kosten, was ja nur gut sein kann...

Ansonsten, was Person N angeht, sind in seinem fiktiven Universum die Verfassungsgerichte (und somit auch alle anderen) gegen ihn - vielleicht wäre es für ihn ratsamer, in die außerparlamentarische Opposition zu gehen und gegen das Meldegesetz zu verstoßen...


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

C
  • Beiträge: 173
Hat Person N sich denn schon mal diesbezgl. mit dem BS in Verbindung gesetzt?
Das wäre doch der richtige Weg, oder?

'nochn kleiner Hinweis: dieses Forum heisst gez-BOYKOTT ;)
Sorry, aber ich glaube, du bist hier falsch .....


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Die ist keine Rechtsberatung meinerseits. Meine Beiträge stellen lediglich mein bescheidenes Wissen, Gedanken und/oder Erfahrungen dar.

P
  • Beiträge: 3.997
Ja bis 31.12.2014 besteht wohl die Möglichkeit bei zum Beispiel 2 oder mehr Personen diese nicht mehr zahlen müssen weil für die Wohnung bereits bezahlt wird. Dazu gibt es das Formular bzw. den Grund in dem abmelde. Formular. Anschauen prüfen eintragen absenden.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben