Servus,
folgender interessanter aber fiktiver Fall:
Vorgeschichte: Person N wird vom Meldeamt verpetzt und bekommt irgendwann Anfang 2014 Bettelbriefe. Um der Zwangsanmeldung zuvorzukommen, meldet sich Person N online zum 01.04.2014 an. Natürlich kommt trotzdem gleichzeitig eine Zwangsanmeldung zum 01.01.2013 mit Beitragsnummer XXX. Die hat Person N aber nicht bestellt, also wird weiterhin (vergeblich) auf eine Bestätigung der Anmeldung zum 01.04.2014 gewartet, sowie vorsorglich zur Mitte des Dreimonatszeitraums gezahlt (da es keine Bestätigung gab, gab es auch keine Beitragsnummer auf der Überweisung, aber aus dem Verwendungszweck gehen eindeutig Name, Adresse und Zeitraum [01.04.-30.06.2014] hervor). Dann kommt fast gleichzeitig doch eine Bestätigung der Anmeldung mit richtigem Datum hereingeflattert und Beitragsnummer YYY (verschieden von XXX!); seitdem wird mit Bezug auf YYY alle 3 Monate überwiesen...
Nun stelle man sich vor, es kommt nach einigen Monaten ein Festsetzungsbescheid über Beiträge (ausgerechnet) vom 01.04.2014-30.09.2014 (2 Dreimonatszeiträume); im Briefkopf steht XXX (!) als Beitragsnummer. Außerdem wird noch auf nicht weiter erläuterte andere Rückstände hingewiesen (wahrscheinlich von der Zwangsanmeldung?), aber festgesetzt wird ironischerweise gerade das, was nachweislich gezahlt wurde (wenn auch für Beitragsnummer YYY - aber Zahlungspflichtig sind ja nicht Nummerninhaber, sondern Wohnungsbesetzer).
Wie sollte Person N am elegantesten vorgehen? Zahlungsnachweise und Bestätigung der Anmeldung mit Beitragsnummer YYY wären vorhanden. Da es offenbar ein Verwaltungsfehler vom BS ist, derselben Person für dieselbe Wohnung 2 Beitragsnummern zu geben, sollte N sie auffordern, die Nummer bzw. das "Konto" mit dem unbegründeten Festsetzungsbescheid zu löschen, oder? Was wäre aus diesem "Formfehler" an "Entgegenkommen" des BS herauszuholen?