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Beiträge zum Rundfunk von Flüchtlingen

Begonnen von klaukab, 06. Dezember 2014, 13:58

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klaukab

Guten Tag,
Von Person Flü habe ich gehört, daß bei Ihm auch Zahlungsaufforderungen eingehen. Person Flü ist Flüchtling aus Somalia und der deutschen Sprache nicht mächtig. Nun lebt Person Flü mit 2 andern Flüchtlingen aus Somalia in einer Wohnung. Dort gibt es auch einen Fernseher mit dem somalische Sendungen gesehen werden. Was soll also eine Zahlung an die LRA.

Hat hier das Gesetz oder der Beschluß der Länder, daß für jede Wohnung zu zahlen einen ist, einen gravierenden "Webfehler" und wenn er hier nicht zutrifft, ist nicht der ganze Beschluß hinfällig. Außerdem kann es doch auch nicht sein, daß er für alle Wohnungen gilt aber doch wieder nicht für alle.
Vielleicht gibt es ja Meinungen dazu

unGEZahlt

Zitat von: klaukab am 06. Dezember 2014, 13:58
Außerdem kann es doch auch nicht sein, dass er für alle Wohnungen gilt aber doch wieder nicht für alle.

Diese Ungerechtigkeit ist ja sogar noch deren Slogan: "Eine Wohnung, ein Beitrag"
( v. http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/index_ger.html )

Falls keiner der drei Bewohner eine Befreiungsmöglichkeit hat (?)
( http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/ermaessigung_und_befreiung/index_ger.html ) ,

hat Person Flü dann schon etwas geplant?
Wenn ein "Beitragsbescheid" oder "Festsetzungsbescheid" kommen sollte ( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html ) könnte Flü
z. Bsp. einen Widerspruch dagegen bspw. auch in Somali verfassen. Das könnte dafür sorgen, dass die LRA dann eine Zeitlang in dem Fall blockiert ist.

Die Frage ist ja berechtigt, aus welchem vernünftigen Grund Menschen, die ARDZDFDR nie nutzen, dafür bezahlen sollen.

Natürlich besteht Interesse, zu erfahren, wie es bei ihnen weiter geht.
Sag dann ruhig Bescheid, klaukab.

Markus

Jade

Zitat von: unGEZahlt am 07. Dezember 2014, 12:37
Zitat von: klaukab am 06. Dezember 2014, 13:58
Außerdem kann es doch auch nicht sein, dass er für alle Wohnungen gilt aber doch wieder nicht für alle.

Diese Ungerechtigkeit ist ja sogar noch deren Slogan: "Eine Wohnung, ein Beitrag"
( v. http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/index_ger.html )

Falls keiner der drei Bewohner eine Befreiungsmöglichkeit hat (?)
( http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/ermaessigung_und_befreiung/index_ger.html ) ,

hat Person Flü dann schon etwas geplant?
Wenn ein "Beitragsbescheid" oder "Festsetzungsbescheid" kommen sollte ( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html ) könnte Flü
z. Bsp. einen Widerspruch dagegen bspw. auch in Somali verfassen. Das könnte dafür sorgen, dass die LRA dann eine Zeitlang in dem Fall blockiert ist.

Die Frage ist ja berechtigt, aus welchem vernünftigen Grund Menschen, die ARDZDFDR nie nutzen, dafür bezahlen sollen.

Natürlich besteht Interesse, zu erfahren, wie es bei ihnen weiter geht.
Sag dann ruhig Bescheid, klaukab.

Markus

Alles schon und gut. Wenn der oder die Person die deutsche Sprache nicht verstehen, was dann? Sich zu währen, heißt, erst die Sprache zu beherrchen und  dann handeln.