Hallo,
fiktiver Fall:
Für Person A besteht seit Januar 2013 "Beitragspflicht", vorher Student und Bafög. Person A hat gegen den ersten eingegangenen Beitragsbescheid Widerspruch eingelegt, allerdings keine Antwort erhalten. Der Widerspruch wurde von Person A nicht als Einschreiben verschickt.
Bis Oktober 2013 hat Person A keine weiteren Beitragsbescheide erhalten und auch keine Gebühren gezahlt. Im Oktober erging dann ein neuer Bescheid an Person A, auf den Person A nicht reagierte, woraufhin eine Mahnung an Person A zugestellt wurde. Person A legte Widerspruch ein, dieser wurde per Einwurfeinschreiben am 30.10.2013 zugestellt. Bis dato wartet Person A auf eine Antwort.
In der Zwischenzeit hat Person A zwei Schreiben von der Vollstreckungsbehörde der Stadt X erhalten. Da noch keine Antwort auf den Widerspruch vorlag, bat Person A bei der Vollstreckungsbehörde um eine Fristverlängerung die Person A auch gewährt wurde. Nach Ablauf der Frist war immer noch keine Antwort auf den Widerspruch bei Person A eingegangen. Allerdings ein Schreiben der örtlichen Vollstreckungsbehörde mit der Vorladung zur Abgabe der Vermögensauskunft.
Auf Grund dieses Schreibens der Vollstreckungsbehörde hat Person A Kontakt mit der GEZ aufgenommen, dort wurde Person A mitgeteilt, dass nie ein Widerspruch eingegangen sei, trotz Einwurfeinschreiben.
Person A hat nun das Problem, dass die Kosten immer weiter steigen (Pfändungsgebühr, Wegegeld, Abnahme Vermögensauskunft). Diese Kosten wären nicht entstanden, wäre eine Antwort auf den Widerspruch bei Person A eingegangen.
Wie sollte Person A nun weiter verfahren?
Grüße und vielen Dank,
nima