Das Datum wann Person A den Widerspruchsbescheid im Briefkasten gefunden hat ist zur Fristbestimmung maßgebend. Bei Klageablehnung wegen angeblicher Fristversäumnis muss die Gegenseite das richtige Zustelldatum nachweisen, und das ist nicht das aufgedruckte Datum plus 3 Tage. Person A tut gut daran, dieses Datum zunächst für sich zu behalten. Bei Klageerhebung sollte der Bezug in etwa wie folgt deutlich gemacht werden -> Widerspruchsbescheid mit aufgedruckten Datum xx.xx.xxxx und Bescheid mit aufgedrucktem Datum vom xx.xx.xxxx, die x sind zu ersetzen.
-Eine einfache (Standart)Klage einschicken (Standartklage in demsinne, mit Inspiration von diesem tollen Forum)?
Nein, eine nicht weiter begründete Klage reicht um eine Frist einzuhalten.
-Soll Person A sich erst mal mit der Rechtschutzversicherung auseinander setzen?
Sofern diese vorhandene Rechtsschutzversicherung Verwaltungsrecht abdeckt, ist das sinnvoll, falls nicht nachfragen lohnt immer. Beim Verwaltungsrecht ist zu beachten, dass im Kleingedruckten meist steht, wie der Zeitraum sich berechnet.
Z.B. Bescheid vom 4.7.2014, aber Bezugszeitraum 1.1.2013 bis 30.06.2014 im Bescheid, sollte die Versicherung erst
nach dem 1.1.2013 abgeschlossen wurden sein, z.B. am 1.4.2013 dann kann es passieren dass diese die Übernahme ablehnt, mit Verweis darau, dass diese für diesen Bezugszeitraum hätte 3 Monate vor dem 1.1.2013 abgeschlossen werden hätte müssen. Gibt es z.B. noch den 2ten Bescheid mit Bezugszeitraum 1.7.2014 bis 30.09.2014 dann würde diese dafür gelten.
Im Einzelnen ist das entsprechend zu prüfen.
-Zu einem Anwalt gehen und diesen beauftragen?
Das macht Sinn, in 3 Fällen
A) wenn Person A, weiß das die Kosten durch die Rechtschutzversicherung übernommen werden
B) wenn Person A, die Kosten selber übernehmen will
C) wenn Person A, den Anwalt prüfen lassen will ob die Rechtschutzversicherung zahlen wird
-Einfaches Schreiben zum VG schicken damit sich die Frist verlängert?
das macht keinen Sinn, weil eine Fristverlängerung nur nach Klagestellung möglich ist