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Autor Thema: Argumemte zum Weiterdenken27: OLG Köln:Handyweitergabe ist kein Gebrauch  (Gelesen 2338 mal)

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"OLG Köln: Handyweitergabe im Auto ist kein Gebrauch
 
http://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Koeln_III-1-RBs-28414_Blosse-Weitergabe-eines-Mobiltelefons-waehrend-der-Autofahrt-stellt-keine-unerlaubte-Handy-Nutzung-am-Steuer-dar.news19251.htm

Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 07.11.2014
- III-1 RBs 284/14 -

Bloße Weitergabe eines Mobiltelefons während der Autofahrt stellt keine unerlaubte Handy-Nutzung am Steuer dar.

Weiterreichen des Telefons umfasst keine Nutzung von Funktionsmöglichkeiten eines Mobiltelefons"

ergo: Genau so wenig kann allein der Besitz eines PC/Smartphones eine GEZahlungsverpflichtung begründen, da hierdurch allein kein Gebrauch ausgelöst wird. (Siehe Schwedenurteil: Schwedische PC und Smartphones sind keine Fernseher, da erst der Gebrauch entsprechender Funktionstasten TV-Empfang ermöglicht)

Dieses Urteil macht m.E. Hoffnung, dass höherinstanzliche, selbst denkende Gerichte unserer Argumentation folgen werden.

 :angel:


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    • Dokumente zum Rechtsstreit Az. 3 K 3106/14
ergo: Genau so wenig kann allein der Besitz eines PC/Smartphones eine GEZahlungsverpflichtung begründen, da hierdurch allein kein Gebrauch ausgelöst wird. (Siehe Schwedenurteil: Schwedische PC und Smartphones sind keine Fernseher, da erst der
Der Besitz eines Gerätes begründet ja auch nicht die Abgabenpflicht, sondern das Innehaben einer Wohnung.
Das ist es ja gerade. Wenn sie wenigstens an das Vorhandensein einer Toilette geknüpft wäre, hätte sie immerhin noch inhaltlichen Bezug zum ÖRR;-)


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Das GEZahlen ist nicht an das Innehaben einer Wohnung geknüpft, sondern an das Innehaben einer Raumeinheit, die zum Schlafen oder Wohnen geeignet ist. Somit ist eine Telefonzelle oder ein Dixxieklo ebenfalls abgabepflichtig, sofern man darinnen schlafen könnte. Der Bezug beim Dixxieklo ist offensichtlich auch ohne die Möglichkeit des Schlafens und Wohnens gegeben. Ich wünsche dem BS "ToiToiToi" beim Zwangsbeitragseinzug.
Der Bezug zum Handy wurde gewählt, weil man damit Rundfunk empfangen könnte. Es war schon eine Frechheit, damals an den Besitz von Fernsehern und Radios anzuknüpfen, obwohl seit den Achzigern diese Geräte nicht nur für den Empfang von örR verwendbar waren. Mit der neuartigen Rundfunkabgabe für Handys und PCs haben die Gierigen einen weiteren Eingriff in unsere Freiheit und in unser Portemonnaie gewagt. Vielleicht war das ja ein Testballon um festzustellen, wie weit man gehen kann und ist zu dem Schluß gekommen: "Da geht noch was". Also wurde die These aufgestellt, jeder könne vom örR profitieren, ohne diese These jedoch zu beweisen, sondern untermauert mit Gutachten und Statistiken, die vom örR in Auftrag gegeben wurden. Da ich noch nie jemanden kennengelernt habe, der mit dem Handy örR verwendet hat, und auch noch keine Berichte davon gesehen habe, ist diese Lüge wohl die größte, teuerste und dreisteste Lüge des örR und sollte widerlegt werden.


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