Gibts da eine Grundlage an die man sich halten muss, oder ist das einem selbst überlassen wie man das macht ?
Wenn man etwas zitiert, sei es wörtlich oder mit eigenen Worten umgeschrieben, gibt man die Quelle an. Das kann wohl
ein Hyperlink oder ein Hinweis auf ein Buch oder Zeitschrift. Natürlich schickt man dem Gericht Bücher und Zeitschriften
nicht, und klar, die Richter werden wahrscheinlich nicht die Bücher oder alte Zeitschriften bestellen, eher das Hyperlink
folgen. Es geht also lediglich um die Quellenangabe. Betrug wäre, etwas zu erfinde und eine Quelle anzugeben, wo das nicht
steht, und sich darauf zu verlassen, dass es niemand überprüfen wird. Oder keine Quelle anzugeben und fremde Texte
übernehmen, als wären sie eigene.