Hallo,
Person A hat am 05.11.2014 von seinem zuständigen Vollstreckungsgerichtes eine Eintragsanordnung ins Schuldnerverzeichnis bekommen, auf welche er am Tag darauf per Einschreiben folgenden Brief versendete:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Widerspruch gegen die vom GV ### angeordnete Eintragung in das Schuldnerverzeichnis gemäß § 882c ZPO ein.
Auf das in Anlage 1A von Herrn ### zugestellte Schreiben, reagierte ich mit meinem Schreiben in Anlage 2A umgehend. Die Voraussetzungen für einen vollstreckbaren Verwaltungsakt sind insoweit nicht gegeben, da mir nachweislich kein Beitragsbescheid oder eine Mahnung der ARD ZDF Deutschlandradio - Beitragsservice - zugegangen sind. Ich verbiete Ihnen hiermit die Eintragung ins Schuldnerverzeichnis gemäß § 882c ZPO und verweise auf die Einhaltung der Vollstreckungsvoraussetzungen.
Mit freundlichen Grüßen
Auf dieses Schreiben erhielt Person A keine Antwort. Heute hatte Person A einen Brief vom "Gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder" in dem eine Eintragung ins Schuldnerverzeichnis bestätigt wurde.
Ist es rechtens das die Eintragung trotz Widerspruchs erfolgt ist?
Danke.