Hallo liebe Mitstreiter,
heute hatte MrTNo seine mündliche Verhandlung beim VG Gelsenkirchen. Wie es gelaufen ist?
Wie abzusehen war, wurde die Klage abgewiesen.
Schon zu Anfang der Verhandlung machte der Richter unmissverständlich klar, dass er die Klage abweisen werde, da bisher alle Klage von allen Gerichten abgewiesen wurden, er sich deshalb nicht in die Nesseln setzen will und er auch keinerlei Bedenken gegen den Beitrag in der jetzigen Form habe. Der einzelnen Vertreterin des WDR zuzwinkernd meinte er jovial (ungefähr wiedergegeben) „Wir schaukeln das Schiff schon“. Dann kamen noch Phrasen von wegen der Unsinnigkeit, überhaupt gegen so etwas „Hoheitliches“ wie den R-Beitrag vorgehen zu wollen. Es wurde sicherlich überlegt, gegen den Richter Befangenheitsantrag zu stellen, aber dazu ist es dann doch nicht gekommen und ob das sinnhaft gewesen wäre ist nicht klar.
Ablauf:
Richter: Aus der Klageschrift ginge für ihn nicht eindeutig hervor, ob gegen den Beitragsbescheid oder gegen den R-Beitrag an sich geklagt werden würde. Nach Klarstellung, dass es um die Aufhebung der Beitragsbescheide ging, wurde fortgefahren
Auf die Argumente des Klägers ging der Richter nicht direkt ein. Ich hatte zudem den Eindruck, dass der Richter ziemlich unvorbereitet war und immer dann, wenn die rechtliche Lage zu beurteilen war, auf Allgemeinplätze wie „das wurde von einer Unzahl von Gerichten bereits zu Gunsten der Rundfunkanstalten entschieden“ zurückzog. Ansonsten gab es für den Kläger reichlich Zeit vorzutragen, MrTNo hat sich wacker geschlagen.
Hier nur die wichtigsten Punkte aus Verhandlung 1 und 2:
- Kläger: Eine Institution, welche Beiträge zwangsweise erhebt und 1,5 Milliarden Überschuss ausweist, ist unzulässig. Richter: Er kann keine EU-Rechtsverletzung entdecken.
- Typisierung: Kläger: „Die Erweiterung der Typisierung über den unmittelbaren Beitragsgrund zw. Vorteil für den betreffenden Personenkreis hinaus eröffnet Tür und Tor für jegliche Art von Beiträgen für fiktive Vorteile und fiktive Personenkreise bis zur Allgemeinheit unabhängig von deren Nutzung. Die Schutzpflicht des Staates werde vernachlässigt und solche Regelungen gäbe es nur in unfreien Ländern“.
Richter (weicht aus): „Die Anknüpfung an das Innehaben einer Wohnung sei berechtigt, da es zu viele empfangstaugliche Geräte geben würde. 97% der Haushalte hätten empfangstaugliche Geräte, die restlichen wären demnach vernachlässigbar und müssten die Härte hinnehmen“.
Hier versuchte der Richter das eigentliche Problem zu überspielen
- Der Richter zum Tübinger Urteil: „Hier wäre ein fachferner Amtsrichter tätig gewesen, das Urteil werde beim BGH gekippt und sei schon jetzt keiner Beachtung wert“.
- Revision/Berufung: Keine Aussage, ob er die zulassen wird
- Kläger aus Verhandlung 2: Der „Beitragsservice“ hat keinerlei Befugnisse, Bescheide zu erlassen. Richter: „Der Beitragsservice IST und IST und IST der WDR, Ungenauigkeiten seinen unerheblich“. „Was wirklich erheblich rechtswidrig sei, ist wenn man keine Beiträge bezahlt“. „Bezüglich der Durchführung von Zwangsvollstreckungen gäbe es beim Beitragsservice Beschränkungen, der Gläubiger sei die Rundfunkanstalt und diese dürfte als Behörde Zwangsvollstreckungen automatisiert und ohne richterliche Prüfung veranlassen“. „Ausführende Organe der Zwangsvollstreckungen seien die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen, konsequente Vollstreckungen wir im Steuerrecht seinen absolut in Ordnung und Formfehler hätten allenfalls aufschiebende Wirkung“
- Es gab noch 1-2 weitere Punkte, die ich nicht mehr zusammen bekomme
Zweite Verhandlung:
Der Kläger hat die Klage zurückgezogen, nachdem ihm der Richter folgenden Kuhhandel
angeboten hatte: „Wenn Sie die Klage zurückziehen, verpflichtet sich der WDR im Gegenzug, die der Klage zugrunde liegenden Gebühren und die Klagegebühr zurückzuzahlen, falls das OVG Münster den R-Beitrag am 12.3. als verfassungswidrig einstuft“. Der Kläger hatte unter Vorbehalt gezahlt und würde den R-Beitrag gerne in eine Steuer umgewandelt haben. Weiterhin sah er den Beitragsservice nicht als Verhandlungspartner an, s.o.
Resümee:
Der Richter mit Namen XXX war in der Verhandlung klar auf Seiten des WDR und schloss sich der spärlichen Argumentation der WDR-Vertreterin vollumfänglich an. Keinerlei Argument für eine Befreiung bei Nichtnutzung ließ er gelten.
Für meine noch kommende Verhandlung (wahrscheinlich beim selben Richter) brauche ich mir keine Illusionen zu machen. Aber: Ich werde vom Richter eine klare Aussage einfordern, ob die Aufhebung aller Regelungen und Grenzen für die Erhebung von Beiträgen für ihn so rechtens erscheint und auf welche §§ er sich dabei stützt. Vielleicht stelle ich auch einen Befangenheitsantrag, wenn mir schon von vornherein eröffnet wird, dass ich keine Chance haben werde. Ich schaue mich schon jetzt nach einem Rechtsanwalt für die nächste Instanz um.
Diese Verhandlung war ein Armutszeugnis für die deutsche Gerichtsbarkeit, den deutschen "Rechtsstaat" und vor allem ein Armutszeugnis für unsere erbärmlichen Politiker, die uns das Ganze als „Überdehnung der Kirchoff‘schen Empfehlungen“ eingebrockt haben.
Mit kämpferischem Gruß