Hallo erstmal zum guten informativen Forum hier!
Da Person X sich mit Paragraphen usw. nicht gut auskenne suche ich hier Informationen bzw. Hilfe.
Person X ist mit Person Y verheiratet, leben in einer Wohnung.
Person X wurde vom Beitragsservice nie belästigt. Alle Schreiben des Beitragsservice richteten sich an Person Y.
Da Person Y Südamerikanerin ist hat sie 2 Vornamen, dies wurde in einem Widerspruchsschreiben dem Beitragsservice erläutert. Der Widerspruch wurde anscheinend ignoriert, weil es wieder die typischen Briefe des Beitragsservice kamen, immer nur mit dem ersten Vornamen. Beitragsbescheid, Festsetzungsbescheid, Mahnung. Wenn Person Y Schreiben von anderen Ämtern bekommt: Ausländerbehörde, Krankenkasse, Arbeitsagentur, Finanzamt, Rentenversicherung ist immer ihr kompletter Name angeführt, was auch seine Richtigkeit hat. Kann Person Y nicht dem Beitragsservice sagen:" Tut mir Leid, so heiße ich nicht, ich bin nicht diese Person die Sie anschreiben." Ist der Beitragsbescheid jetzt nichtig, da der Name nicht korrekt ist? Das sind meine Überlegungen dazu. Egal ob das was bringt oder nicht, Person X und Y sind sich einig weiterhin Widerstand zu leisten.