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Autor Thema: Verfassungsbeschwerde  (Gelesen 3689 mal)

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  • Beiträge: 1
Verfassungsbeschwerde
Autor: 05. Juli 2009, 11:26
Guten Tag,
ich wollte gerne ein Verfassungsbeschwerde bei Bundesverfassungsgericht gegen GEZ einzureichen.
Grund:
1. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird fast vollständig durch Gebühren finanziert. Das sichert die Unabhängigkeit von Staat und Wirtschaft und sorgt für jede Menge gutes Programm. Leider es ist nicht so. Ab 20:00 läuft Werbung. Über Unabhängigkeit gibt es jetzt keine Rede mehr.
2. Der Ministerpräsident Wladimir Putin hat am 29.08.2008 eine Interview der ARD gegeben. Der ARD hat diese auf 20 min gekürzt. Und zwar so gekürzt, daß die deutsche Zuschauer eine falsches Bild über die Invasion in Kaukasus  machen. http://www.0815-info.de/News-file-article-sid-10370.html
Es wird Artikel 5 (1) der Grundgesetz verletzt.
Wissen Sie wie man Verfassungsbeschwerde macht?


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maxbaumann

Re: Verfassungsbeschwerde
#1: 05. Juli 2009, 14:54
Erst mal herzlich willkommen im Forum  ;)

Zu Punkt 1:

Wenn der ÖRR auf die Werbung verzichten würde, müsste er wohl oder übel die Gebühren erhöhen - oder sich einer gewaltigen Schlankheitskur unterziehen.

Letzteres möchte der ÖRR nicht, ersteres möchten die Gebührenzahler nicht. Eine Verfassungsbeschwerde aus diesem Grund wäre zum gegenwärtigen Zeitpunkt daher taktisch unklug und wenig Erfolg versprechend!

Zu Punkt 2:

Ich nehme an, es ist der Ministerpräsident der russischen Föderation gemeint. Bitte klare und unmissverständliche Bezeichnungen verwenden, hier in Deutschland hat jedes Land seinen eigenen Ministerpräsidenten, und es gibt 16 Länder!

Eine einmalige Berichterstattung, die einseitig und irreführend ist, rechtfertigt noch keine Verfassungsbeschwerde. Das Mittel der Wahl wäre hier

a) das Einbringen einer Gegendarstellung im Programm der ARD

oder

b) eine formale Protestnote an den Gesandten der BRD in Moskau. Dieser wird den dargelegten Tatbestand einer Prüfung unterziehen und gegebenenfalls an das Auswärtige Amt weiterleiten.

Gegenwärtig ist die Lage insofern günstig für ein derartiges Vorgehen, als der Außenminister der BRD zur Zeit identisch ist mit dem Vorsitzenden der SPD (gehört zu den stimmenstärksten Parteien, vertritt u.a. sozial-demokratische Ansätze in der Politik).

Sollte der Außenminister diesen Vorfall also im Bundestag (so nennt man die Staatsduma in der BRD) zur Sprache bringen, hätte sein Wort entsprechendes Gewicht. Einen Tadel durch diese angesehene Persönlichkeit würde die Verantwortlichen der ARD mit Sicherheit nicht kalt lassen.

Zuletzt: Nein, ich weiß nicht, wie man eine Verfassungsbeschwerde macht. Ich glaube jedoch, dafür ist ein Anwalt von Nöten. :D



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Juli 2009, 15:02 von maxbaumann«

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  • Beiträge: 78
Re: Verfassungsbeschwerde
#2: 07. Juli 2009, 13:47
Guten Tag,
ich wollte gerne ein Verfassungsbeschwerde bei Bundesverfassungsgericht gegen GEZ einzureichen.

Ziel einer Verfassungsbeschwerde ist nicht die GEZ, sondern die gesetzliche Grundlage der Gebührenerhebung, also der Rundfunkgebührenstaatsvertrag.

Im übrigen ist auch deine angeführte Begründung vollkommen ungeeignet, die Verfassungswidrigkeit der Gebührenerhebung herbeizuführen. Zum einen hat der BVerfG mehrfach die Rechtmäßigkeit des jetzigen System bejaht. Eine Reform kann daher nur auf politischer Ebene erfolgen. Eine Grundsatzklärung auf gerichtlicher Ebene (in Deutschland) dürfte aussichtslos sein.

Zum anderen, was hat das Schneiden eines Beitrages mit Art. 5 GG zu tun? Die Programmgestaltung ist Aufgabe des jeweiligen Senders. Was für ein Bild die Zuschauer über die rüssischen Aktivitäten gewonnen haben, ist zudem doch subjektiver Natur. Sollte ein (1!!) Beitrag eine "falschen" Eindruck erweckt haben, so würde dies auf keinen Fall die Verfassungswidrigkeit nach sich ziehen. Die rechtswidrige Maßnahme eines Polizisten macht auch noch lange nicht die Polizei bzw. das Polizeigesetz  verfassungswidrig.




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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Juli 2009, 13:48 von Seid-Nett«
Wer nichts macht, der kann auch nichts falsch machen!

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  • Beiträge: 6
Re: Verfassungsbeschwerde
#3: 21. Juli 2009, 11:35
Also müsste man die Politiker dazu bewegen, was in dem Punkt zutun? Doch wie soll man das bitte sehr anstellen, denn die Politiker machen doch schon lange keine Politik mehr für das Volk...


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