Erst mal herzlich willkommen im Forum
Zu Punkt 1:Wenn der ÖRR auf die Werbung verzichten würde, müsste er wohl oder übel die Gebühren erhöhen - oder sich einer gewaltigen Schlankheitskur unterziehen.
Letzteres möchte der ÖRR nicht, ersteres möchten die Gebührenzahler nicht. Eine Verfassungsbeschwerde aus diesem Grund wäre zum gegenwärtigen Zeitpunkt daher
taktisch unklug und wenig Erfolg versprechend!
Zu Punkt 2:Ich nehme an, es ist der Ministerpräsident der
russischen Föderation gemeint. Bitte klare und
unmissverständliche Bezeichnungen verwenden, hier in Deutschland hat jedes Land seinen eigenen Ministerpräsidenten, und es gibt 16 Länder!
Eine
einmalige Berichterstattung, die einseitig und irreführend ist, rechtfertigt noch keine Verfassungsbeschwerde. Das Mittel der Wahl wäre hier
a) das Einbringen einer Gegendarstellung im Programm der ARD
oder
b) eine formale Protestnote an den Gesandten der BRD in Moskau. Dieser wird den dargelegten Tatbestand einer Prüfung unterziehen und gegebenenfalls an das Auswärtige Amt weiterleiten.
Gegenwärtig ist die Lage insofern günstig für ein derartiges Vorgehen, als der Außenminister der BRD zur Zeit identisch ist mit dem Vorsitzenden der SPD (
gehört zu den stimmenstärksten Parteien, vertritt u.a. sozial-demokratische Ansätze in der Politik).
Sollte der Außenminister diesen Vorfall also im Bundestag (
so nennt man die Staatsduma in der BRD) zur Sprache bringen, hätte sein Wort entsprechendes Gewicht. Einen Tadel durch diese angesehene Persönlichkeit würde die Verantwortlichen der ARD mit Sicherheit nicht kalt lassen.
Zuletzt: Nein, ich weiß nicht, wie man eine Verfassungsbeschwerde macht. Ich glaube jedoch, dafür ist ein Anwalt von Nöten.