Teil-Erfolg für Herrn K!!
Nachdem er ja den Durchsuchungsauftrag erhalten hatte (
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11989.msg85210.html#msg85210) , hatter er die Vollstreckungsbehörde nochmal vehement angeschrieben und ein paar Tage später sich zusätzlich entschieden, sich an das Verwaltungsgericht zu wenden. Mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung. Hier die bisherigen Reaktionen
http://img3.fotos-hochladen.net/uploads/1sache18dmtx1oikw.jpghttp://img3.fotos-hochladen.net/uploads/1sache2mfnvyrq0pi.jpghttp://img3.fotos-hochladen.net/uploads/1sache3edwr3k4bt5.jpghttp://img3.fotos-hochladen.net/uploads/1sache45tgdehak1n.jpghttp://img3.fotos-hochladen.net/uploads/1sache5s532umy890.jpghttp://img3.fotos-hochladen.net/uploads/1sache69rwh72d8zc.jpgSehr amüsant und interessant findet Herr K folgende Punkte:
a) Die städtische Vollstreckungsbehörde schickte also schon von sich aus an den BS zurück, bevor sie überhaupt das Schreiben vom VG bekam. Das Schreiben, dass er ihnen vorher zugeschickt hatte, schien sie wohl schon in ausreichend Zweifel gebracht zu haben. Pech nur, dass sie trotzdem auch noch eine Stellungnahme an ein Gericht schreiben müssen. Tja, auch DIE haben nämlich Verantwortung zu übernehmen für ihr Handlangertum!
b) Man merkt förmlich, wie die Behörde ganz auf einmal Hummeln im Hintern hatte.
(Vorher haben sie kaum reagiert)
c) Das VG schickte ihre Aufforderung an den WDR(!) und nicht den BS (letztes Bild). Sie scheinen also gut informiert zu sein. Interessant auch der Begriff "Rundfunkbeiträge".
Was meint ihr, wie die Rundfunkanstalt reagieren wird? Ob die dem VG was vorlegen können, was die Begründungspunkte von Herrn K aus dem Antrag entkräftigen (s.u.) kann? Ich meine, alleine Punkt 1 kann doch eigentlich keiner negieren, oder? Man darf gespannt sein...
Das Wichtigste für Herrn K war erstmal, dass KEIN Vollziehungsbeamter vor der Tür stehen würde und das ist gelungen. Und wenn dann irgendwann der Beschluss des VGs kommt, dann hat man wenigstens was Handfestes. Auch wenn er vielleicht gegen ihn ausfallen solllte. Was aber stark zu bezweifeln ist. Oder?
Auch wenn es etwas voreilig erscheinen mag, aber der Weg über die Verwaltungsgerichte scheint der richtige Weg zu sein. Zumindest um erstmal Rechtschutz zu bekommen.
Bezüglich des Antrags...
Als Begründung für den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung führte Herr K an, dass der Verwaltungsakt bzw. die Vollstreckung durch die Behörde kein Rechtmäßigkeit besitzt. Im Einzelnen:
1.Der Vollstreckungstitel vom 9.1.15 ist unzulässig. (keine Angabe des Gläubigers sowie falsche bzw. ungenaue Bezeichnung der angeblich geschuldeten Leistung („GEZ-Gebühren“) (Anlage xy)
2.Der Gläubiger ist in der vorausgehenden Zahlungsaufforderung vom 12.1.14 falsch bezeichnet („ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“) (Anlage xz)
3.Die Vollstreckungsvoraussetzungen wurden nicht überprüft
4.Die Vollstreckungsvoraussetzungen sind nicht erfüllt, da der Verwaltungsakt des Gläubigers fehlt bzw. nichtig ist. Es liegen weder Leistungsbescheide noch Mahnungen noch Zustellungsnachweise vor. Außerdem bezeichnet sich der Gläubiger falsch. (Anlagen xx, insb. das Urteil des LG Tübingen vom 19.5.14, AZ.5 T 81/14).
5.Das Vollstreckungsersuchen des Gläubigers wurde trotz mehrfacher Aufforderung nicht zugeschickt (Verletzung der Auskunftspflicht) (s. Anlagen xy)
6.Es fehlt jegliche Rechtsbehelfbelehrung
Dazu dann die Anlagen des bisherigen Schriftverkehrs zwischen Herrn K und der Behörde.
Edit "Bürger":
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