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Autor Thema: Wichtig! - Rückwirkend zahlen, keine Post bekommen.  (Gelesen 2435 mal)

O
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Hallo liebe Gez-Boykott Gemeinde,
Folgenden Fall möchte ich euch vorstellen und hoffe es gibt eine Möglichkeit zu helfen..

Person A heiratet im August 2013, zuvor kamen noch keine Bescheide bzw wurden vernichtet.
Bisheriges Beitragskonto von Person A lief auf den Mädchennamen.
Nach der Heirat kamen somit keine Briefe der GEZ mehr an.
Die GEZ hatte ein Gerichtsvollzieher geschickt, dieser hat der GEZ mitgeteilt das Person A in diesem Haus nicht aufgefunden werden kann.
Auf Rücksprache der GEZ beim Anwohnermeldeamt bekamen sie den richtigen Namen mit Anschrift mitgeteilt.
Person A bekommt jetzt Post von der GEZ mit den richtigen Daten, bzw einem Formular um einen anderen Zahler einzutragen oder die Daten nochmals zu ändern.

Sachbearbeiter der GEZ Hotline gibt an, dass ein Betrag von ~400€ rückwirkend zu zahlen ist, da Post verschickt wurde und nicht reagiert wurde und es ab 01.01.2013 Pflicht ist.

Gibt es überhaupt noch eine Möglichkeit?


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g
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Sachbearbeiter der GEZ Hotline gibt an, dass ein Betrag von ~400€ rückwirkend zu zahlen ist, da Post verschickt wurde und nicht reagiert wurde und es ab 01.01.2013 Pflicht ist.

Gibt es überhaupt noch eine Möglichkeit?

Sofern ein anderer Zahler im Haushalt lebt kann Person A diesen ja eintragen. Ansonsten muss BS natürlich nachweisen, dass Briefe nicht nur verschickt sondern auch zugestellt wurden. Person A kann um Zusendung eines Beitrags/Festsetzungsbescheids bitten, um Rechtsmittel (Widerspruch) einzulegen


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Sachbearbeiter der GEZ Hotline gibt an, dass ein Betrag von ~400€ rückwirkend zu zahlen ist, da Post verschickt wurde und nicht reagiert wurde und es ab 01.01.2013 Pflicht ist.

Gibt es überhaupt noch eine Möglichkeit?

Sofern ein anderer Zahler im Haushalt lebt kann Person A diesen ja eintragen. Ansonsten muss BS natürlich nachweisen, dass Briefe nicht nur verschickt sondern auch zugestellt wurden. Person A kann um Zusendung eines Beitrags/Festsetzungsbescheids bitten, um Rechtsmittel (Widerspruch) einzulegen

Antwort von BS war, dass seit dem 01.01.2013 es Pflicht ist zu bezahlen und es wie eine "Wohnungsmiete" zu zahlen ist die auch regelmäßig gezahlt werden muss.
In dem Haushalt lebt kein anderer Zahler!


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Antwort von BS war, dass seit dem 01.01.2013 es Pflicht ist zu bezahlen und es wie eine "Wohnungsmiete" zu zahlen ist die auch regelmäßig gezahlt werden muss.

Wie eine Miete! Köstlich! Die Rundfunk-Mafia hat durchaus manchmal Humor. Man hätte die Rundfunk-Mafia dann allerdings umgehend fragen müssen, unter welchen Voraussetzungen man zur Mietminderung berechtigt ist. Noch wichtiger wäre die Frage gewesen, ob man nach einer "Mieterhöhung" ein Sonderkündigungsrecht hat.


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