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Autor Thema: Mysteriöses Datum Beitragsservice  (Gelesen 1264 mal)

M
  • Beiträge: 8
Mysteriöses Datum Beitragsservice
Autor: 16. November 2014, 13:00
Hallo,

vor kurzem hat Person A ein Festsetzungsbescheid erhalten.
Gegen diesen möchte A mittels eines im Internet gefundenen Vordruckes, Widerspruch einlegen.
Um Zeit zu schinden möchte A den den Widerspruchszeitraum von einem Monat voll ausnutzen.
ABER:

Erstellungsdatum Festestzungsbescheid: 01.11
Posteingang bei mir: 13.11

Wie kann es sein, dass ein "normaler Brief" knapp zwei Wochen braucht, um zugestellt zu werden?
Wollen die somit die Widerrufszeit verkürzen?

Hauptfrage:  Ab wann beginnt die Frist? Ab dem Erstellungsdatum des Festsetzungsbescheides, oder ab dem Tag an dem A den Brief erhalten hat? 

Und kann A gegen den Festsetzungsbescheid genauso Widerspruch einlegen wie gegen den Beitragsbescheid?

Viele Grüße
Maddin


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. November 2014, 13:41 von Uwe«

d
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Re: Mysteriöses Datum Beitragsservice
#1: 16. November 2014, 13:08


Erstellungsdatum Festestzungsbescheid: 01.11
Posteingang bei mir: 13.11

Wie kann es sein, dass ein "normaler Brief" knapp zwei Wochen braucht, um zugestellt zu werden?
Wollen die somit die Widerrufszeit verkürzen?


so ist es, der Beitragsservice macht es absichtlich. Allerdings biginnt die Frist für den Widerspruch nach Bekanntgabe beim Empfänger, in dem Fall also ab dem 13.11, also hat die Person bis zum 13 Dezember Zeit den Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein einzureichen.

hier sind mehr Informationen http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5368.0.html

viel Glück ;)


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