Hallo,
vor kurzem hat Person A ein Festsetzungsbescheid erhalten.
Gegen diesen möchte A mittels eines im Internet gefundenen Vordruckes, Widerspruch einlegen.
Um Zeit zu schinden möchte A den den Widerspruchszeitraum von einem Monat voll ausnutzen.
ABER:
Erstellungsdatum Festestzungsbescheid: 01.11
Posteingang bei mir: 13.11
Wie kann es sein, dass ein "normaler Brief" knapp zwei Wochen braucht, um zugestellt zu werden?
Wollen die somit die Widerrufszeit verkürzen?
Hauptfrage: Ab wann beginnt die Frist? Ab dem Erstellungsdatum des Festsetzungsbescheides, oder ab dem Tag an dem A den Brief erhalten hat?
Und kann A gegen den Festsetzungsbescheid genauso Widerspruch einlegen wie gegen den Beitragsbescheid?
Viele Grüße
Maddin