Es ist bestimmt von allgemeinem Interesse, welche Rechtsauffassung der SWR hier vertritt.
Es wäre überhaupt mal grundsätzlich darzulegen, auf welcher Basis eine Anmeldung durch dritte / Zwangsanmeldung / Plichtanmeldung zustande kommt.
Aus meiner Sicht stellt sich das so dar, dass erst mal jedem verdachtsunabhängig (wie bei den Terrorgesetzen) unterstellt wird, es würde irgendein Empfangsgerät bereit gehalten. Dann müht man sich irgendeinen Kontakt herzustellen - egal wie, egal wann. Und wenn keine Auskunft kommt, wird eine "Anmeldung durch Teilnehmer" in's EDV-System eingetragen, obwohl's natürlich überhaupt nicht stimmt. Dabei verzichtet man natürlich gern auf die Schriftform, damit's später "keiner" gewesen ist ... im Weiteren schickt man Zahlungsaufforderungen, Zahlungserinnerungen und Bescheide - wenn einer sich nicht wehrt, wird kassiert; unabhängig davon, ob die Gebührenforderung überhaupt berechtigt ist, oder nicht: "Wir müssen ja davon ausgehen, dass das alles stimmt, was im Datenmülleimer verklappt wurde."
Da kann einem schon mal schlecht werden. Alles wie bei Vertrieb unseriöser Glücksspielverträge über's Telefon ...
Kommt wider erwarten doch mal Gegenwehr so wie Predator es schreibt, war's zum Schluss wahrscheinlich immer ein bedauerlicher Irrtum. Und wer genau da im konkreten Fall verantwortlich ist, kann man sicherlich bedauerlicherweise auch nicht mehr sagen; is ja nix gespeichert.
@SWR
Ungefähr so muss man sich's doch vorstellen, oder nicht?