Hallo,
Im Oktober 2013 hat Person A (befreit bis 12.13) eine Wohnung von Person B übernommen und Person B ein Zimmer überlassen, Person B hatte ab da keinen Mietvertrag und war lediglich dort gemeldet. Person B hat sich bei der GEZ abgemeldet und bekam erst mal die Antwort sie müße zahlen weil Person A ja befreit wäre und Person B eben nicht und es spiele keine Rolle das Person B nur ein Zimmer und keinen Mietvertrag hätte. Sah Person B natürlich nicht ein, am 21.11, Person B befand sich im Ausland, schrieb sie eine Mail - hier die Kopie:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
ich kündigte mein Konto mit der Beitragsnummer XXX XXX XXX bereits vor über 2 Monaten, ich habe seit Oktober keinen eigenen Haushalt mehr und wohne lediglich in einem Zimmer bei XXX, Name, geb XXX, sie hat die Wohnung im Ort übernommen, die Beitragsnummer von ihr ist mir leider nicht bekannt.
Selbstverständlich bin ich bereit die Monate August und September zu begleichen und werde eine Überweisung über 35,96.- fertig machen.
Ich hoffe es hat sich denn damit erledigt und ich werde von weiteren Zahlungsaufforderungen und Mahnungen aus Ihrem Haus verschont.
Mit freundlichen Grüßen"
Die 35,69.- hat Person B überwiesen, danach bekam sie keine Post mehr, bis vor 2 Tagen (ich muß dazu sagen Person B ist am 01.10. umgezogen zu Person C) wieder ohne Mietvertrag, Person C bezahlt GEZ.
Zur alten Wohnung bekam Person B Post mit dem Worlaut:
Ankündigung der Zwangsvollstreckung
zusammen gefasst soll sie für die alte Wohnung 216,80 zahlen und das binnen 5 Tagen sonst droht Zwangsvollstreckung und die üblichen Drohungen.
Zur alten Wohnung bekam Person B zeitgleich noch einen Brief:
Festsetzungsbescheid
zusammen gefasst soll Person B 278,74 zahlen, sie wäre ihrer Zahlungspflicht nicht nach gekommen und dieser Bescheid ist ein vollstreckbarer Titel, damit ist die Voraussetzung für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung gegeben. Und wenn Sie zahlen können sie Maßnahmen vermeiden.
Was sollte-könnte Person B tun? Person B ist wieder im Ausland und kann von dort nur per Mail reagieren bzw. müßte einen Anwalt suchen der ihr via Skype hilft.
Person B fühlt sich gerade total überfordert, sieht aber nicht ein zu zahlen.
Sorry für den langen Text und Danke fürs lesen