Hallo zusammen,
aus gegebenem Anlass würde ich gerne nochmal ein paar Informationen zum Thema "Befreiung von der Rundfunkgebühr" loswerden.
1. Befreit werden kann nur, wer sich aktiv meldet, also einen Antrag stellt. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Befreiung müssen erfüllt sein, d.h. die Angabe "geringes Einkommen" reicht allein nicht aus, sondern es müssen Leistungsbescheide über den Bezug von Arbeitslosengeld II ohne Zuschläge, den Empfang von BaföG oder ein anderer Bescheid, der zur Befreiung berechtigt, vorgelegt werden.
2. Wir können den Katalog der Befreiungstatbestände von uns aus NICHT erweitern. Nicht weil wir persönlich kein Einsehen haben, wenn Einzelfälle nicht unter die gesetzlichen Vorgaben passen, sondern weil uns zur Schaffung neuer Befreiungstatbestände schlicht die Kompetenz fehlt. Das hatte ich ja bereits im Beitrag vom 21.08.09 erwähnt:
Im gesamten Befreiungsverfahren haben die Landesrundfunkanstalten keine Möglichkeit, Ermessensentscheidungen zu treffen, so dass wir den Katalog der Befreiungstatbestände nicht intern erweitern können. Hier kann höchstens der Gesetzgeber handeln, indem die Länder neue Tatbestände in den Katalog aufnehmen.
Insofern bringt es irgendwie wenig, unser Verhalten als "asozial" zu bezeichnen. Das würde höchstens zutreffen, wenn wir zu Gunsten der Antragsteller entscheiden könnten, es aber einfach nicht tun. Aber wir haben diese Möglichkeit nicht. Natürlich kann man jetzt wieder argumentieren, dass wir uns nur hinter den geltenden Gesetzen verstecken und nichts Neues bringen. Aber so ist das mit der Bindung an das Gesetz: es besteht, es ist rechtmäßig und entfaltet verpflichtende Bindungswirkung, die wir nicht ignorieren können.
3. Der Gesetzgeber hat außerdem geregelt, dass Befreiungen für die Vergangenheit nicht möglich sind. Das führt in manchen Fällen zu Problemen, z.B. wenn es längere Zeit dauert, den ALG-II- oder BaföG-Bescheid zu bekommen. Diese Bescheide gelten dann zwar rückwirkend, aber nach dem Gesetz könnte damit trotzdem keine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht für die Vergangenheit mehr erlangt werden. Weil man auf die Bearbeitungszeit der Leistungsbescheide aber persönlich meistens keinen Einfluss hat, gibt es auf dem Antragsformular für Befreiungen der GEZ das Kästchen "vorsorgliche Antragstellung". Das kann man ankreuzen, wenn der ALG-II oder sonstige Bescheid bereits beantragt ist, aber sich die Entscheidung darüber noch hinzieht. Bekommt man dann den Leistungsbescheid, muss er einfach bei der GEZ (im Original oder beglaubigter Kopie) nachgereicht werden und die Befreiung von den Rundfunk gebühren wird trotzdem ab dem in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt des Leistungsempfangs ausgesprochen - so als ob alles rechtzeitig bei der GEZ vorgelegen hätte.
Übrigens kommen von der GEZ vor Ablauf einer aktuellen Befreiung Erinnerungsschreiben, damit man daran denkt, sich rechtzeitig um einen neuen Antrag und die notwendigen Leistungsbescheide zu kümmern. Auf solche Erinnerungen besteht kein Anspruch, das ist eine reine Serviceleistung der GEZ. Damit soll vermieden werden, dass Menschen, die sich eigentlich befreien lassen könnten, nur wegen vergessener oder verspäteter Anträge doch zahlen müssen, denn nachträglich befreien geht eben mangels entsprechender Rechtsgrundlage nicht.
4. Zum Thema Kosten bei der Übersendung der Anträge und Bescheide an die GEZ (zu Nachweiszwecken):
Grundsätzlich ist niemand verpflichtet, etwas per Einschreiben an die GEZ zu schicken, sondern es reicht ein normaler Brief. Seitens der GEZ gibt es außerdem das Angebot, dass die Ämter in den Städten und Kommunen Freiumschläge bekommen, mit denen sie alle Anträge und erforderlichen Nachweise gesammelt an die GEZ schicken können. Dann entstehen für die Antragsteller überhaupt keine eigenen Kosten. Allerdings hängt es allein von den Ämtern ab, ob sie das Angebot mit den kostenfreien Sammelumschlägen zu Gunsten ihrer Kunden nutzen oder nicht. Aber man kann weder uns noch der GEZ vorwerfen, dass wir an die Problematik der wiederholten Briefsendungen - gerade im Hinblick auf einkommensschwache Menschen - nicht gedacht haben.
Übrigens bekommen diese Infos natürlich auch Zeitungen wie die FAZ, denn die fragen ja meistens bei uns nach, bevor sie etwas schreiben. Aber welche Infos dann in den Artikel einfließen und welche nicht, liegt außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten.
5. Zum Thema Datenübermittlung bei Befreiungsanträgen:
Es stimmt, dass wir in der Vergangenheit manchmal mehr Informationen erhalten haben, als wir sie für die Frage der Befreiung gebraucht hätten. Weder wir noch die GEZ haben und hatten Interesse an diesen Informationen, sondern das lag schlicht daran, dass Leistungsbescheide von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich aufgebaut sind. In manchen Fällen ergaben sich die für die Befreiung notwendigen Infos bereits aus der ersten Seite. Die hat uns dann völlig ausgereicht. In anderen Fällen waren die Infos aber auf mehrere Seiten verteilt, mussten dort also zusammengesucht werden und waren inmitten von anderen Dingen, die für uns bzw. die GEZ nicht erheblich sind. Daher haben wir schon lange darum gebeten, dass ein einheitliches Formular entwickelt wird, aus dem in allen Bundesländern auf einer Seite die notwendigen Angaben hervorgehen. Bis alles Länder zugestimmt haben und dort die notwendigen technische Umsetzungen gemacht wurden, hat es leider eine ganze Weile gedauert. Aber jetzt ist es so weit und es gibt überall sog. Drittbescheinigungen, auf denen die Ämter und Behörden alle notwendigen Infos gebündelt zusammen packen können. Die vielseitigen Bescheide brauchen wir also nicht mehr, was übrigens auch für uns bzw. die GEZ eine Arbeitserleichterung ist und schon allein deshalb von Anfang an in unserem Interesse lag.
Abschließend zum Kommentar/Frage von Maiglöckchen:
Desweiteren hört man auch immer wieder, dass bezahlte Gebühren nicht zurückerstattet werden, selbst wenn man nachträglich Gebührenbefreiung nachweisen kann. Ich nehme an, dies wollen Sie auch mit dem verbundenen Verwaltungsaufwand begründen.
Richtig ist, dass nachträgliche Befreiungen nicht möglich sind, auch wenn im Nachhinein klar wird, dass die Voraussetzungen dafür vorgelegen haben. In der Praxis heisst das schlicht, dass sich zunächst mal jeder selbst darum kümmern muss, seine Dinge rechtzeitig zu regeln, was auch gar nicht anders machbar und in meinen Augen völlig richtig ist (nicht nur in Bezug auf die Rundfunkgebühren, sondern ganz generell). Aber unter Punkt 3 habe ich ja beschrieben, dass es eigentlich nicht nötig ist, überhaupt in diese Situation ( = verspäteter Befreiungsantrag) zu kommen. Es gibt die Möglichkeit, einen vorsorglichen Antrag zu stellen und als reine Serviceleistung wird man von der GEZ vor Ablauf der aktuellen Befreiung sogar daran erinnert, sich rechtzeitig um die Fortsetzung der Befreiung zu kümmern.
Die Fälle, von denen man "immer wieder" hört, sind also in der Praxis fast immer die, in denen der rechtzeitige Antrag trotzdem vergessen wird. Das Ergebnis (= keine Befreiung bzw. erst zu einem späteren Zeitpunkt) ist dann aber nicht ungerecht, sondern hängt ausschließlich mit dem eigenen Verhalten zusammen.