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Autor Thema: Verjährungsfristen - mal anders herum  (Gelesen 1421 mal)

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Verjährungsfristen - mal anders herum
Autor: 10. November 2014, 15:23
Hallo liebes Forum,

bin gerade auf ein interssantes Problem gestossen.

Person A ist Rentner mit Schwerbehindertenausweis und zeitlich unbefristet gültigem Merkzeichen "RF", also Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht bis zur gesetzlichen Neuregelung 2013. Der Ausweis mit Merkzeichen wurde im August 2006 der GEZ eingereicht (Eingang in 2006 wurde von der GEZ in 2014 bestätigt).

Die GEZ hat nach Ablauf eines Jahres wieder damit angefangen, Beiträge einzufordern mit dem Hinweis, das Merkzeichen müsste nach einem Jahr wieder erneut vorgelegt werden (Erinnerung: unbefristet gültig lt. Ausweis). Daraufhin hat Person A lange Zeit nicht bezahlt und bei Androhung des Gerichtsvollziehers die Gebühren noch überwiesen.

Im Oktober 2014 bemerkt die GEZ, dass die Befreiungsnachweise doch schon seit 2006 vorliegen und erstattet rd 400 € ohne Zahlungsnachweis. Dieser betrag entspricht in etwa zwei Jahresgebühren.

Kann die GEZ sich auf die kurze dreijährige Verjährungsfrist berufen und muss ein zu Unrecht gezahlter Beitrag von der GEZ verzinst werden?

Vielen Dank für Eure Diskussionsbeiträge - Ich bin gespannt


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