Da kann man mal wieder sehen, was für ein Murks dieser Vertrag mit Satzung und Umsetzung als Gesetz ist.
Eine Wohnung sollte sich durch eine Wohnungsnummer zumindest eindeutig von einer anderen Wohnung unterscheiden. Person A tut hat wahrscheinlich keine Meldebestätigung der Ummeldung?
Ein Mietvertrag oder ähnliches, für die aktuelle Wohnung vielleicht?
Aus Sicht des BS hat ja Person A vergessen eine Anmeldung für 01.01.2013 durch zu führen und sehen an hand der Daten der Meldebehörde, dass Person A an besagter Adresse bereits länger wohnt ob nun mit Ummeldung oder nicht, es werden ja auch Altdaten übermittelt. BS prüft also wurde für die Wohnung in der Vergangenheit bereits bezahlt, nein -> also wird es versucht zu erheben. Person A kann natürlich jetzt versuchen das zu erklären aber wird aus Sicht von PersonX beim BS so keinen Erfolg erreichen.
Offenbleibt dann, das der BS versuchen wird für die alte Wohnung, sofern die beim BS es verstehen werden -wobei PersonX davon ausgeht, das diese nicht der Fall sein wird- wird, Beiträge zu erheben. In dem Fall sofern Person A und B zunächst nicht zusammen wohnten, wahrscheinlich sogar je Person A und B, jeweils für 18 Monate belangt werden wird? Es wird möglicherweise ja dann sogar noch mehr?
Hat denn eine Person B bereits vor dem Zusammenzug bezahlt?
Was bleibt -> Einfach mal nicht zahlen, wenn der Betrag jetzt eh schon so hoch ist -> dann einfach mal dahin Schreiben, das man sehr wohl erst seit xxxxxx wohnt und einen entsprechenden rechtsmittelfähigen Bescheid verlangen zwecks Widerspruch -> oder Möglichkeit 2 nicht zahlen und warten, der Bescheid kommt auch so
Diesen Bescheid kann mittels Widerspruch widersprochen werden, auch eine Zurückweisung wegen Nichtigkeit ist möglich.