fiktive Person X möchte folgendes wissen:
Wie viele Jugendliche mit eigenem Einkommen gibt es in Deutschland?
Wie viele davon leben im Hotel Mama?
Person X braucht es gegen dieses Argument:
Grundsätzlich sind alle Bürgerinnen und Bürger mit eigenem Einkommen steuerpflichtig. Demgegenüber zahlen aber nur volljährige Wohnungsinhaber einen Rundfunkbeitrag, und zwar einen gemeinsamen Beitrag pro Wohnung.
Alle volljährigen Personen die eine Wohnung bewohnen sind Beitragsschuldner. Mehrere Beitragsschuldner haften als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der Abgabenordnung.
Wenn fast alle Jugendliche mit eigenem Einkommen im Hotel Mama wohnen, dann belastet der Rundfunkbeitrag auch indirekt diese Gruppe.
Das wäre dann die Allgemeinheit der Steuerzahler.
F. Kirchhof, Grundriss des Abgabenrechts, Rdnr. 11, charakterisiert die Sonderlasten dadurch, dass sie
nur von einem Teil der „leistungsfähigen Steuerbürger“ zu zahlen sind. Der Schuldner einer Sonderlast ist lediglich im Regelfall zugleich Steuerpflichtiger.
Und das wäre dann die Missachtung grundlegender Prinzipien der Finanzverfassung.