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Autor Thema: Landeszeitung: "Haushaltspauschale: Die Stadt als Vollstrecker"  (Gelesen 3747 mal)

Uwe

  • Moderator
  • Beiträge: 6.419
  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
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Landeszeitung:
"Haushaltspauschale: Die Stadt als Vollstrecker"


Lüneburg. Per Dauerauftrag zahlte sie ihre Rundfunkgebühr, vierteljährlich 17,93 Euro: “Und jetzt soll ich mit 17,98 Euro monatlich das Dreifache zahlen.”
Die 80 Jahre alte Lüneburgerin, die von einer kargen Rente von 304 Euro lebt und daher ihren Namen nicht in der Zeitung lesen will, ist empört. Erst recht über die Vollstreckungsankündigung, die sie vor Wochen erreichte: “Ich sollte für den Zeitraum von April 2013 bis März 2014 genau 188,41 Euro nachzahlen, hatte dafür eine Frist von zehn Tagen.”
Sie wehrte sich dagegen, beschwerte sich bei der Stadtkasse, die den Bescheid verschickt hatte, und versuchte auch andernorts im Rathaus, Hilfe zu erhalten. Vergeblich, denn alles ist rechtens.

weiterlesen auf:

http://www.landeszeitung.de/blog/aktuelles/199091-die-stadt-als-vollstrecker


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  • Beiträge: 1.334
  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Lohnt sich leider nicht, das weiter zu lesen  :(

Die Dame hat aufgegeben. Aus dem Text:
Zitat
Inzwischen hat sie “unter Vorbehalt” 100 der geforderten 188,41 Euro überwiesen...

Markus


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K
  • Beiträge: 810
Zitat von:  LZonline
Sie wehrte sich dagegen, beschwerte sich bei der Stadtkasse, die den Bescheid verschickt hatte, und versuchte auch andernorts im Rathaus, Hilfe zu erhalten. Vergeblich, denn alles ist rechtens. [...] Die 80-Jährige kanns dennoch nicht verstehen: ,,Ich hatte mit meiner Mutter zusammengelebt, sie hatte 30 Jahre lang einen Fernseher. Als der 2004 kaputt ging, hatte ich nur noch ein Radio und zahlte dafür 5,32 Euro.” Später waren es dann die 17,93 Euro vierteljährlich: “Ich hatte darum gebeten, nur noch den Drittelbetrag davon zahlen zu müssen.” Doch sie stieß auf taube Ohren, gehört nicht zu den Ausnahmefällen.

Ob in diesem Fall alles rechtens ist, das ist die große Frage. Wenn man bei einer Rente in Höhe von 304 Euro monatlich kein Ausnahmefall ist, dann zeigt dies nur eines, nämlich dass dieses Recht unmenschlich ist.

Wie blind muss man eigentlich noch sein, um die widerwärtige Verdorbenheit dieses Systems zu erkennen, wenn nicht an dem Fall dieser 80-jährige Seniorin, die dem System vollkommen hilflos gegenübersteht. Ich schäme mich, in diesem Land zu wohnen. Ich schäme mich, die deutsche Staatsbürgerschaft zu besitzen. Die volle Wut der Bürger soll die fetten Ärsche der Rundfunkmitarbeiter treffen, deren Betriebsrenten von der spärlichen Rente dieser armen Frau finanziert werden!


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  • Beiträge: 884
Solche Zeitungsartikel sollen doch nur die Dümmsten einschüchtern!
Schmierenjournalismus sowas!
Und solche "Fälle" stehen in fast jeder solcher Provinzpostillen - wie bestellt!


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  • Beiträge: 285
Mit solchen Fällen unbedingt an die zuständigen Wahlkreisabgeordneten wenden. Die sollen ruhig sehen, was die Politik da angerichtet hat. Hat nach meiner Erinnerung in einem vergleichbaren Fall dem BS schnell Beine gemacht.


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"Ein Anspruch, dass alle Aspekte eines Sachverhalts zu nennen sind, lässt sich aus dem Programmgrundsatz nicht ableiten und stände auch nicht in Einklang mit der grundgesetzlich geschützten Rundfunkfreiheit."
WDR-Intendant Tom Buhrow, Antwort auf Programmbeschwerde der Publikumskonferenz e.V.

  • Beiträge: 721
Die Zwangsgebühr hat wenigsten einen Vorteil: sie (und die unfassbaren Begründungen der Urteile, die dieses Unrecht pseudolegalisieren) öffnen mir und vielen anderen die Augen, wie man in diesem Land abgezockt wird und hat direkten Einfluss darauf, welche Partei ich wähle... (will hier keine Werbung für die ... machen, drum schreibe ich nicht, welche)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. November 2014, 18:56 von Uwe«
21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

R
  • Beiträge: 1.126
Wenn die Schreiberlinge ihren @rsch in der Hose tragen würden, hätten sie der alten Dame einen Anwalt besorgt und den den Rest machen lassen. Leider ist uns ja der Name der Dame nicht bekannt. Sonst könnte man da mal eine weitere Baustelle aufmachen.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
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