Person C: das vom GV mitgebrachte Vollstreckungsersuchen ist nicht identisch mit der erhaltenen Zweitausfertigung!
a) andere Telefonnummer (echte Festnetznummer) und nicht die Servicenummer
b) Rückseite voll mit hellgrau bedruckten Rechtsgrundlagen für Vollstreckung, im Gegensatz zu leer.
Mit dem GV konnte in einem konstruktiven Gespräch von Mensch zu Mensch gesprochen werden, eingebrachte Argumente waren:
-auf den Vollstreckungsersuchen ist im Text kein Gläubiger genannt (das wurde zugegeben) - also Gläubiger unklar --> Vollstreckungsersuchen nichtig (Meinung Person C) lediglich links oben steht die zuständige Landesrundfunkanstalt ohne Adresse und rechts oben der BS mit Adresse, Mail u. Tel.Nr.. Mit freundlichen Grüßen...der Intendant (Kein Name), natürlich keine Unterschrift.
- in diesem speziellen Fall werden 2 Beiträge verlangt obwohl nur 1 Wohnung! - Einwand : Versuchter Betrug: (Kommentar GV: irgendwie komisch)
- Frage an GV ob bei Erhalt eines Vollstreckungsersuchens nicht zumindest grundlegende Überprüfungen des Ersuchens durchgeführt werden (schliesslich könnte da jeder daherkommen, auch mit 10 Beiträgen), auch in Bezug auf den vorigen Punkt der ja leicht überprüfbar ist: nein, es wird angenommen dass alles seine Richtigkeit hat (so weit ich mich erinnern kann muss eine Behörde (das ist ja wohl das Amtsgericht) laut welchem? § auch Überprüfungen durchführen. Oder macht das erst später der Richter?)
- ZDF RFSTVertrag verfassungswidrig seit Anfang 2014 (angeblich nicht bekannt, wiederholter Einwand dass eben nur der Job gemacht wird, bzw. "Extras" nicht zu den Aufgaben gehören.
Ergebnis der Sitzung: es wird erstmal so weitergeleitet dass nicht gezahlt wird.
Im Übrigen: vor einem Jahr ist das Gleiche schon mal so ähnlich abgelaufen, vom GV bis jetzt nichts mehr gehört. ( Es geht um Beitrag seit Anfang 2013)