Das wäre ja schön, wenn es so laufen würde ;-), aber mal bei der Sache bleiben.
Die Sache ist ja aktuell, 3 Bescheide, 3 Widersprüche, 3 Widerspruchsschreiben -> 1x bezahlt, damit ist 1 von 3 Widerspruchsbescheiden hinfällig, jedoch nicht automatisch die anderen 2, bei diesen bleibt die Forderung ja zunächst bestehen, wird nicht gazahlt und auch keine Klage, welches die einzige Option ist, wenn nicht gezahlt wird darstellt erlangt die Forderung Rechtskraft unabhängig von weiteren Bedingungen.
Ob ein Beitrag pro Wohnung oder nicht, bleibt davon unberührt, wenn es ersteinmal einen Verwaltungsakt gibt, welcher wenn ein Widerspruchsbescheid auch vorhanden ist, dann rechtskräftig wird. Damit ist die Forderung sofort vollstreckbar, ganz unabhängig ob diese Forderung nun, wo bereits für die Wohnung einmal bezahlt wurde, berechtig wäre.
Die Forderung kann also sollte der Widerspruchsbescheid nicht mittels Klage angefochten werden vollstreckt werden, ob diese Vollstreckung auch betrieben wird ist bisher nicht bekannt. PersonX denkt, das diese Vollstreckt werden wird.
Auf einen Widerspruchsbescheid kann kein weiterer Widerspruch erhoben werden.
Natürlich gäb es die Möglichkeit auf die andere Zahlung zu verweisen, jedoch stellt das laut den Möglichkeiten keine rechtlich "korrekte" Reaktion auf einen Widerspruchsbescheid da.
Die Klage kann nach Klärung mit der Landesrundfunkanstalt, dass diese die Forderung einstellt auf Grund das bereits 1x für diese Wohnung gezahlt wurde auch zurückgezogen werden -> jedoch fallen dann sicherlich Kosten an.