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Autor Thema: Wohnen in einer WG. Jetzt doppelt zahlen?  (Gelesen 9825 mal)

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Wohnen in einer WG. Jetzt doppelt zahlen?
Autor: 07. November 2014, 12:20
Hallo zusammen,

folgender fiktiver Fall:

Person A und Person B wohnen in einer WG und haben noch nie GEZ-Gebühren bezahlt (und haben das auch nicht vor).
Infopost wurde immer ignoriert auf die Beitragsbescheide wurde von beiden Seiten fristgerecht Einspruch eingelegt.
Person C, ein weiterer WG-Mitbewohner, ist irgendwann nach Zusendung der Widerspruchsschreiben von A und B eingeknickt und hat die Beiträge rückwirkend zum 01.01.2013 bezahlt. Trotzdem werden Person A und B weiterhin mit Mahnungen und Zwangsvollstreckungsandrohungen "belästigt".
Jetzt die Frage: Müssen Person A und B die Beiträge trotzdem zahlen, obwohl die schon von Person C bezahlt wurden (und auch in Zukunft bezahlt werden)?

Gruß BMF


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Re: Wohnen in einer WG. Jetzt doppelt zahlen?
#1: 07. November 2014, 23:04
Die Beiträge werden pro Wohnung nicht pro Person erhoben. Wenn für eine Wohnung schon gezahlt wird, dann dürfen keine weiteren Forderungen in Bezug auf diese Wohnung mehr erhoben werden.

Wie genau auf die "Infoschreiben" zu reagieren ist, wenn es gar keinen Rechtsgegenstand mehr gibt, darüber scheiden sich die Geister. Da jedoch für die Wohnung schon gezahlt wird, würden sämtliche Versuche des Beitragsservices, weitere Beiträge für diese Wohnung einzuziehen völlig gegenstandslos sein. Damit würde sich zeigen, daß man sich nicht an die eigenen Gesetze halten kann.


Dazu im 15.Rundfunkbeitragsstaatsvertrag:
Zitat
§2 im privaten Bereich
(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.
(2) Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung
selbst bewohnt. Als Inhaber wird jede Person vermutet, die
1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder
2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.

Jetzt, da ich noch einmal als "Unwissender" über die Formulierung lese, da muß ich schon sagen, es ist tatsächlich nicht eindeutig formuliert, so daß jemand, der unsicher ist, durchaus glauben kann, nochmals Beiträge zahlen zu müssen, obwohl für die Wohnung schon Beiträge gezahlt werden. Das ist aber bestimmt keine Absicht! [/ironie aus]

Kurz: Es gilt: Eine Wohnung, ein Beitrag. Es ist egal, wie viele Personen in der Wohnung wohnen und ob überhaupt Rundfunkempfangsgeräte vorhanden sind.


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Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

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Re: Wohnen in einer WG. Jetzt doppelt zahlen?
#2: 07. November 2014, 23:10
Zitat
§2 im privaten Bereich
(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.
(2) Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung
selbst bewohnt
. Als Inhaber wird jede Person vermutet, die
1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder
2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.

[...] tatsächlich nicht eindeutig formuliert, so daß jemand, der unsicher ist, durchaus glauben kann, nochmals Beiträge zahlen zu müssen, obwohl für die Wohnung schon Beiträge gezahlt werden. Das ist aber bestimmt keine Absicht! [/ironie aus]

Stimmt, fällt mir auch erst jetzt auf...

Edit - da ich erst jetzt Zeit hatte, noch mal im RBStV nachzuschauen...:
Die weitestgehend klare "Auflösung" steht direkt darauf folgend in Absatz (3) des gleichen Paragrafen ;)
Zitat
(3) Mehrere Beitragsschuldner haften als Gesamtschuldner [...]


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Re: Wohnen in einer WG. Jetzt doppelt zahlen?
#3: 07. November 2014, 23:28
Was gilt für Wohngemeinschaften?

Wer zusammen wohnt, wird durch das neue Modell entlastet. Denn mit der Einführung des Rundfunkbeitrags gilt: eine Wohnung – ein Beitrag. Pro Wohnung ist nur ein Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro pro Monat zu entrichten, egal wie viele Personen dort leben. Dies ist ein klarer Vorteil für Wohngemeinschaften, deren Bewohner bislang jeweils einzeln für ihre Geräte bezahlen. Es gilt:

Eine volljährige Bewohnerin oder ein volljähriger Bewohner der Wohngemeinschaft muss angemeldet sein und den Rundfunkbeitrag für die gemeinsame Wohnung bezahlen.
Wer das ist, entscheidet die WG selbst. Alle anderen Bewohner, die eventuell noch angemeldet sind, können sich dann abmelden.
Abmelden können sich WG-Bewohner per Formular oder formlosem Schreiben beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio in 50656 Köln. Dabei müssen sie die eigene Beitragsnummer sowie den Namen und gegebenenfalls die Beitragsnummer des entsprechenden Beitragszahlers angeben.

Die Anzahl der Geräte in einer Wohnung ist für die Berechnung irrelevant: Der Rundfunkbeitrag gilt für alle Rundfunkangebote – ob im Radio, Fernsehen oder Internet.
Der Beitrag für die Wohnung deckt auch die privaten Autos aller Bewohner ab.
Wird einem WG-Bewohner eine Befreiung oder eine Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag zugesprochen, gilt diese auch für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, aber nicht für andere WG-Mitbewohner.

Quelle

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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Re: Wohnen in einer WG. Jetzt doppelt zahlen?
#4: 09. November 2014, 20:27
Danke für die schnellen und hilfreichen Antworten :)

Person A wird nächste Woche ein Schreiben aufsetzten, wo drinsteht, dass Person C die Beiträge bereits bezahlt hat und dessen Beitragsnummer angeben.
Es ist mittlerweile übrigends ein negativer Wiederspruchsbescheid, gerichtet an Person B, eingetroffen, der wohl getrost entsorgt werden kann.

Anbei noch eine Frage: Müssen Person A und B eigentlich in irgendeiner Form nachweisen dass sie in einer WG wohnen? Die Schwester eines Onkels hat Person A erzählt, dass solche Nachweise vom BS verlangt werden.

Gruß

BMF


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Re: Wohnen in einer WG. Jetzt doppelt zahlen?
#5: 10. November 2014, 12:56
Gegen den negativen Widerspruchsbescheid muß aber dennoch vorgegangen werden.
Nun zusätzlich mit dem Argument: Für die Wohnung wird bereits bezahlt und damit ist der Beitragsbescheid rechtswidrig würde jeder Hund seinem Herrchen raten...


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Re: Wohnen in einer WG. Jetzt doppelt zahlen?
#6: 10. November 2014, 14:35
Da würde PersonX mal sagen Pech für Person A und B, dass Person C jetzt bereits und das wahrscheinlich überflüssigerweise bezahlt hat, denn gegen einen Widerspruchsbescheid hilft nur die Klage als einziges Rechtsmittel und dass auch nur innerhalb der Frist, sonst wird der Verwaltungsakt rechtskräftig, ganz unabhängig davon ob Person A und B dem BS und der Rundfunkanstalt jetzt mitteilt das bereits bezahlt wurde durch Person C. Hier im Forum gab es diesen Fall denkt PersonX aber schon mal.

Mit dem Widerspruchsbescheid, würde dieser nicht mittels Klage angefochten werden, werden die Bescheide sonst rechtskräftig, und damit dürfte die Rundfunkanstalt dann das Geld auch eintreiben, und das Mal ganz unabhängig ob da nur bereits bezahlt wurde oder nicht. 


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Re: Wohnen in einer WG. Jetzt doppelt zahlen?
#7: 10. November 2014, 16:05
Wieso überflüssig? Es handelt sich bei der "Wohnung" um eine WG! Daher spielt es doch keine Rolle wer bezahlt, hauptsache es wird bezahlt, oder habe ich da was falsch verstanden?

Gruß

BMF


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Re: Wohnen in einer WG. Jetzt doppelt zahlen?
#8: 10. November 2014, 18:05
überflüssig weil -> Person A und Person B wohnen in einer WG und haben noch nie GEZ-Gebühren bezahlt (und haben das auch nicht vor).
Person A oder B hätten Person C aus der Linie nehmen können, wenn nur 2 Personen nach Erhalt eines jeweiligen Bescheids sich entsprechend auf eine Nummer einer Person A oder B oder C berufen hätte im Widerspruch, aber scheinbar ist das nicht geschehen, so sieht es für PersonX so aus, als wollte eine jede Person A, B und C für sich allein kämpfen.
Person C steht ja jetzt wo Sie zahlt jeweils 1/3 zu, welches Sie von Person A und B fordern kann. Da PersonX keinen weiteren Einblick in diese WG hat, kann PersonX nur die Vermutung auf stellen, das sich Person A,B und C schlecht abgesprochen haben, daher hat Person C aus Sicht von PersonX vorschnell und somit überflüssigerweise bezahlt, was die Ganze Sache ja nicht verbessert. Person A,B, und C hätten auch jeweils mit ca. 35€ Einsatz eine Klage anstrengen können. Das wäre bis zur Klärung immer noch weniger als das Person C aktuell alles gezahlt hat. Auf eine Person in der WG zu verweisen geht immer auch wenn diese nicht zahlt, das sollte aber hat sauber abgesprochen sein.


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Re: Wohnen in einer WG. Jetzt doppelt zahlen?
#9: 12. November 2014, 19:21
Mit dem Widerspruchsbescheid, würde dieser nicht mittels Klage angefochten werden, werden die Bescheide sonst rechtskräftig, und damit dürfte die Rundfunkanstalt dann das Geld auch eintreiben, und das Mal ganz unabhängig ob da nur bereits bezahlt wurde oder nicht.
Ähm, sorry, aber "eine Wohnung, ein Beitrag". Völlig egal, wie sich die Personen A und B verhalten, die Landesrundfunkanstalten müssen sich an ihren eigenen Vertrag halten und dürfen nicht mehrfach pro Wohnung kassieren. Sie haben vom Meldeamt, gegen den Willen des Bürgers, sämtliche Daten erhalten, die ihnen durchaus sagen, welche Personen wo wohnen und wenn sie diese Daten mit ihren eigenen Daten abgleichen, können sie sehen, daß Person C schon zahlt.

Wenn A und B sich partout nicht beim BS melden wollen, dann könnte als dritte Option Person C ein Schreiben an den BS richten und darin mitteilen, daß sie mit A (vollständiger Name, mehr nicht) und B (vollständiger Name, mehr nicht) in einer WG lebt und schon den Beitrag zahlt, und deshalb A und B nicht weiter angeschrieben werden sollen.


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Re: Wohnen in einer WG. Jetzt doppelt zahlen?
#10: 13. November 2014, 10:35
Das wäre ja schön, wenn es so laufen würde ;-), aber mal bei der Sache bleiben.
Die Sache ist ja aktuell, 3 Bescheide, 3 Widersprüche, 3 Widerspruchsschreiben -> 1x bezahlt, damit ist 1 von 3 Widerspruchsbescheiden hinfällig, jedoch nicht automatisch die anderen 2, bei diesen bleibt die Forderung ja zunächst bestehen, wird nicht gazahlt und auch keine Klage, welches die einzige Option ist, wenn nicht gezahlt wird darstellt erlangt die Forderung Rechtskraft unabhängig von weiteren Bedingungen.

Ob ein Beitrag pro Wohnung oder nicht, bleibt davon unberührt, wenn es ersteinmal einen Verwaltungsakt gibt, welcher wenn ein Widerspruchsbescheid auch vorhanden ist, dann rechtskräftig wird. Damit ist die Forderung sofort vollstreckbar, ganz unabhängig ob diese Forderung nun, wo bereits für die Wohnung einmal bezahlt wurde, berechtig wäre.
Die Forderung kann also sollte der Widerspruchsbescheid nicht mittels Klage angefochten werden vollstreckt werden, ob diese Vollstreckung auch betrieben wird ist bisher nicht bekannt. PersonX denkt, das diese Vollstreckt werden wird.

Auf einen Widerspruchsbescheid kann kein weiterer Widerspruch erhoben werden.
Natürlich gäb es die Möglichkeit auf die andere Zahlung zu verweisen, jedoch stellt das laut den Möglichkeiten keine rechtlich "korrekte" Reaktion auf einen Widerspruchsbescheid da.

Die Klage kann nach Klärung mit der Landesrundfunkanstalt, dass diese die Forderung einstellt auf Grund das bereits 1x für diese Wohnung gezahlt wurde auch zurückgezogen werden -> jedoch fallen dann sicherlich Kosten an.


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Re: Wohnen in einer WG. Jetzt doppelt zahlen?
#11: 13. November 2014, 11:27
Es sollte vielleicht noch hinzugefügt werden, dass bisher nur Person B einen negativen Widerspruchsbescheid seitens der Rundfunkanststalt bekommen hat. Person A und C wurden bisher "verschont" (Person C ist ja sowieso außen vor, weil diese schon gezahlt hat).

Ein Anruf beim Verwaltungsgericht hat übrigends ergeben, dass keine Klage gegen den negativen Wiederspruchsbescheid von Person B erhoben werden muss. Ein formloses informatives Schreiben an die Rechtsabteilung der LRA reicht auf Grund der oben genannten Gründe vollkommen aus. :D

Es könnte allerdings durchaus sein, dass eine Bestätigung seitens des Vermieters vom BS/LRA verlangt wird, dass es sich bei der Wohnung um eine WG handelt. Dies ist allerdings kein Problem, Person B hat das schon mit dem Vermieter besprochen.

LG und nochmal danke für die Hilfe

BMF


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Re: Wohnen in einer WG. Jetzt doppelt zahlen?
#12: 13. November 2014, 11:59
Hallo,

zunächst sollte man das Thema ja auch mal aus Sicht des BS betrachten: die erhalten von den EMÄ Daten über unter Adresse X gemeldete Personen.

Diese Adresse kann ein Einfamilienhaus oder ein Mehrfamilienhaus sein - je nachdem also 1 oder mehrere Wohnungen > "Beitragspflichtige"
Pro Wohnung widerum können WG's sein...


Vielleicht hilft das weiter?

Was gilt für Wohngemeinschaften?

Wer zusammen wohnt, wird durch das neue Modell entlastet. Denn mit der Einführung des Rundfunkbeitrags gilt: eine Wohnung – ein Beitrag. Pro Wohnung ist nur ein Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro pro Monat zu entrichten, egal wie viele Personen dort leben. Dies ist ein klarer Vorteil für Wohngemeinschaften, deren Bewohner bislang jeweils einzeln für ihre Geräte bezahlen. Es gilt:

Eine volljährige Bewohnerin oder ein volljähriger Bewohner der Wohngemeinschaft muss angemeldet sein und den Rundfunkbeitrag für die gemeinsame Wohnung bezahlen.
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Quelle: http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/index_ger.html

Gruß
Kurt


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Re: Wohnen in einer WG. Jetzt doppelt zahlen?
#13: 13. November 2014, 12:50
Das ist ja genau das Problem, Person A, B und C haben es versäumt das bereits mit in den Widersprüchen zu machen, so sieht es zumindest für PersonX aus.
2 Widersprüche hätten zeigen sollen, das bereits eine Person, welche auch zahlen soll, auch Widerspruch geschrieben hat und der Landesrundfunkanstalt somit anzeigen können das die 3 Sachen zusammen zu handhaben sind, ist aber so wahrscheinlich nicht passiert?
Also folgen 3 Widerspruchsbescheide, die alle unabhängig von einander Rechtskraft erlangen würden, wenn nicht Klage erhoben oder gezahlt wird. Natürlich kann Person A oder B jetzt sagen, die Zahlung ist erfolgt und auf Person C verweisen. Aber das hilft dem Widerspruchsbescheid nicht ab. Denn nur die Landesrundfunkanstalt kann nach dieser Meldung entscheiden, dass die Zahlung nicht mehr zu erbringen wäre. Tut Sie das aber nicht, dann hat Person A und B keine rechtliche Möglichkeit weiter gegen den Widerspruchsbescheid vorzugehen, wenn die Frist für die Klage abgelaufen ist.

Vielleicht mögen das andere hier anders sehen, aber PersonX traut der Landesrundfunkanstalt zu, dass diese die Forderung trotzdem aufrecht erhalten wird, warum sollte diese denn auf das Geld verzichten, wenn der Widerspruchsbescheid erstmal nach Ablauf der 30 Tage Rechtskraft erlangt hat. Keine Reaktion von A und B im Sinne einer Anfechtungsklage mit der Hoffnung, dass die Landesrundfunkanstalt von der Zahlung freiwillig absieht, wird als Zustimmung zur Zahlung gewertet.


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Re: Wohnen in einer WG. Jetzt doppelt zahlen?
#14: 13. November 2014, 14:07
Zitat
Vielleicht mögen das andere hier anders sehen, aber PersonX traut der Landesrundfunkanstalt zu, dass diese die Forderung trotzdem aufrecht erhalten wird, warum sollte diese denn auf das Geld verzichten, wenn der Widerspruchsbescheid erstmal nach Ablauf der 30 Tage Rechtskraft erlangt hat. Keine Reaktion von A und B im Sinne einer Anfechtungsklage mit der Hoffnung, dass die Landesrundfunkanstalt von der Zahlung freiwillig absieht, wird als Zustimmung zur Zahlung gewertet.

Das mag durchaus sein. Allerdings wie oben erwähnt, hat das Verwaltungsgericht Person A mitgeteilt, das eine Klage nicht von Nöten ist. Es spiele auch keine Rolle was in die Wiederspruchsschreiben von A B & C geschrieben wurde; Fakt ist; Zitat:" Wenn in einer Wohngemeinschaft ein Beitragszahler existiert, der die Beiträge zahlt, so sind alle weiteren Forderungen an die anderen Mitbewohner der WG seitens der LRA oder vom BS nichtig, da (wie schon von mehreren Personen hier gepostet wurde),§2 des 15. Rundfunkstaatsvertrages greift." 



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