Hallo,
X hat einen Antrag auf Befreiung gestellt incl. Nachweis der Behörde f. Soziales für Behörden (..hätte Anspruch auf Leistungen nach dem 12. Teil Sozialgesetzbuch gehabt), plus Rentenbescheid (Erwerbsminderungsrente liegt unter Sozialhilefesatz)
X bekommt 1.Schreiben bzw. Aufforderung zur Antwort.
X versendet o.g. Schreiben/Nachweise nach 1. Aufforderung.
X bekommt 2. Schreiben mit identischem Inhalt.
X versucht telef. zu klären, das Antrag schon da sei. Gegenseite interessiert das nicht, meldet X direkt an u. gibt vor keinen Antrag im System zu finden.
X erhält Bestätigung der Anmeldung. 17,23 monatl.. X hätte 3 Monatszahlweise gewählt- X hat tats. aber nix gewählt. X hätte sich angemeldet - 2 Absätze tiefer BS hätte X angemeldet
X versucht dieses Mal schrift. zu Klären, das Antrag schon da etc.
X erhält Zahlungsaufforderung 323,64 EUR und wiedersprüchliche Angaben wer wen wann angemeldet hat.
X kennt sich jurist. nicht aus, versucht ein 3. Mal schrift. zu klären, legt vorsorglich Widerruf ein, fragt ob es sich um einen rechtskräftigen Bescheid gegen den Wiederruf zulässig handelt, kopiert nochmal alle Unterlagen für BS.
X erhält Schreiben mit nur Standardsäten, keine Antworten auf Fragen
X erhält Schreiben auf Antragsbearbeitung, keine Antworten auf Fragen. Forderung einer Bescheinigung innerhalb v. 4 Wo. das:
-Vermögensfreigrenze nicht Überschritten wird
-keine vorrangigen Unterhaltsansprüche gegenüber Dritten bestehen.
alle Briefe sind i.d.R. 1 Woche vordatiert, so das die Frist tats. nur 3 Wo beträgt.
X geht zum Amt f. Soziales wegen erneuter Bescheinigung. Nach 2x vorsprechen u. interner Diskussion: Amt füllt solche Bescheinigungen für BS nicht aus.
X schrift. Anfrage welche Behörde mit BS zus. arbeitet. Frage nach Rechtsgrundlage, wie vorher nach Bescheid, Rechtshilfebelehrung, jetzt im Wiederrufsverfahren?
X erhält wieder zurück datierten Brief mit Standardsätzen, wieder keine Antworten auf Fragen. Frist fürs Einreichen der zusätz. geforderten Bescheinigung läuft in 10 Tagen ab.
Wie geht X jetzt weiter vor? Einen Bescheid mit dem Titel Gebührenbescheid hat er nie bekommen, lediglich "Zahlungsaufforderung", "Ihr Beitragskonto", "Anmeldung"
Gruß Kathy